Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Messe Essen GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Messe Essen GmbH für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Laut Gesellschaftsvertrag besteht das Gremium aus vierzehn stimmberechtigten und bis zu vier stimmrechtslosen Mitgliedern. Die stimmberechtigten Mitglieder werden vom Rat auf Vorschlag der Fraktionen oder mittels Verhältniswahl bestimmt. Ein Sitz wird durch den Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Person besetzt, während ein weiteres Mitglied aus dem Kreis der übrigen Minderheitsgesellschafter entsandt wird. Für die Vertretung aus diesem Kreis wurde die Hauptgeschäftsführerin der IHK Ruhr vorgeschlagen.
Zudem können bis zu vier stimmrechtslose Mitglieder durch Fraktionen benannt werden, die nicht im Aufsichtsrat vertreten sind. Die Vertretungen der Stadt in solchen Organen sind an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden und haben die Interessen der Gemeinde zu verfolgen. Bei der Erstellung von Listen für die Kandidaturen ist ein Frauenanteil von mindestens 40 Prozent gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz einzuhalten. Der bisherige Aufsichtsrat führt seine Geschäfte bis zur Bildung des neuen Gremiums weiter.
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Beratungsfolge
- 19.11.2025einstimmig beschlossen