Entsendung der Mitglieder in die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entsendet für die Amtszeit 2026 bis 2031 Mitglieder in die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft. Aufgrund einer Änderung der Beitragseinheiten erhöht sich die Anzahl der von der Stadt direkt entsendbaren Delegierten von bisher 16 auf nun 18 Personen. Die Benennung dieser direkten Delegierten muss bis zum 30. November 2025 erfolgen.
Die Besetzung der Vertretung erfolgt auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen, entweder durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Ergänzend werden Vertreter aus der Verwaltung vorgeschlagen. Die Verwaltung empfiehlt für den Bereich der städtischen Bediensteten die Entsendung von acht Personen, wobei die Wiederbenennung bisheriger Mitglieder sowie zwei Neubenennungen vorgesehen sind. Zu den vorgeschlagenen Vertretern aus dem Verwaltungsbereich gehören unter anderem der Stadtkämmerer, eine Beigeordnete sowie Leitungskräfte aus den Bereichen Entsorgungswirtschaft, Umweltamt und Stadtplanung.
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Delegierten beinhalten, dass diese Mitglieder der Emschergenossenschaft oder deren Angehörige sein müssen. Zudem ist festgelegt, dass die Anzahl der Vertreter aus der Verwaltung nicht die Anzahl der Mitglieder in der Vertretung der Gebietskörperschaft überschreiten darf. Der Rat ist gemäß der Gemeindeordnung dazu verpflichtet, Personen zu bestellen, welche die Interessen der Stadt in den Organen der Emschergenossenschaft vertreten.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 19.11.2025einstimmig beschlossen
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation
- Entsendung eines Mitgliedes in die Verbandsversammlung des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes 19.11.2025
- Einführung und Verpflichtung eines Ratsmitgliedes 19.11.2025
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- Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Ruhr:HUB GmbH 19.11.2025
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Aus derselben Sitzung
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- Vertretung der Stadt Essen in Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen gem. § 113 Abs. 2 GO NRW Rat der Stadt Essen (2. Sitzung), 19.11.2025
- Gemeinsamer Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Wahl der stimmberechtigten Mitglieder und persönlichen Vertreter/-innen des interkommunalen verfahrensbegleitenden Ausschusses "Gemeinsamer Flächennutzungsplan" (vbA GFNP) Rat der Stadt Essen (2. Sitzung), 19.11.2025
- Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2025 in der Produktgruppe 1.05.15.01 "Hilfe zur Pflege -örtlicher Träger" Rat der Stadt Essen (2. Sitzung), 19.11.2025
- Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2025 in der Produktgruppe 1.05.06.01 " Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege“ Rat der Stadt Essen (2. Sitzung), 19.11.2025
- Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2025 in der Produktgruppe 1.05.13.01 "Hilfen zur Gesundheit“ Rat der Stadt Essen (2. Sitzung), 19.11.2025