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Vorlage

Entsendung der Mitglieder in die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft

1694/2025/OB 19.11.2025 Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

🟢 Beschlossen 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen entsendet für die Amtszeit 2026 bis 2031 Mitglieder in die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft. Aufgrund einer Änderung der Beitragseinheiten erhöht sich die Anzahl der von der Stadt direkt entsendbaren Delegierten von bisher 16 auf nun 18 Personen. Die Benennung dieser direkten Delegierten muss bis zum 30. November 2025 erfolgen.

Die Besetzung der Vertretung erfolgt auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen, entweder durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Ergänzend werden Vertreter aus der Verwaltung vorgeschlagen. Die Verwaltung empfiehlt für den Bereich der städtischen Bediensteten die Entsendung von acht Personen, wobei die Wiederbenennung bisheriger Mitglieder sowie zwei Neubenennungen vorgesehen sind. Zu den vorgeschlagenen Vertretern aus dem Verwaltungsbereich gehören unter anderem der Stadtkämmerer, eine Beigeordnete sowie Leitungskräfte aus den Bereichen Entsorgungswirtschaft, Umweltamt und Stadtplanung.

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Delegierten beinhalten, dass diese Mitglieder der Emschergenossenschaft oder deren Angehörige sein müssen. Zudem ist festgelegt, dass die Anzahl der Vertreter aus der Verwaltung nicht die Anzahl der Mitglieder in der Vertretung der Gebietskörperschaft überschreiten darf. Der Rat ist gemäß der Gemeindeordnung dazu verpflichtet, Personen zu bestellen, welche die Interessen der Stadt in den Organen der Emschergenossenschaft vertreten.

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