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Vorlage

Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesundheitszentrum St. Vincenz gGmbH

1680/2025/OB 19.11.2025 Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

🟢 Beschlossen 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen berät über die Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Gesundheitszentrum St. Vincenz gGmbH für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft stehen der Stadt Essen vier Sitze im Aufsichtsrat zu, wobei ein Sitz durch den Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene städtische Bedienstete besetzt wird.

Die Besetzung erfolgt auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen entweder durch die einstmütige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder mittels Listenwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die vom Rat bestellten Vertreter sind verpflichtet, die Interessen der Stadt Essen zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden. Derzeit setzt sich die Vertretung aus Mitgliedern der CDU, der SPD und der Grünen sowie dem Oberbürgermeister zusammen. Bei der Aufstellung von Listen für die Kandidaturen ist zudem ein Frauenanteil von mindestens 40 Prozent gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz einzuhalten.

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