Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet in seiner Sitzung am 19. November 2025 über die Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses. Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht die Wahl von insgesamt 15 stimmberechtigten Mitgliedern vor. Davon werden neun Personen auf Vorschlag der Fraktionen sowie sechs Personen auf Vorschlag des Arbeitskreises Jugend Essen (AKJ) und der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände Essen (AG Wohlfahrt) bestimmt. Bei der Besetzung soll ein paritätisches Geschlechterverhältnis angestrebt werden.
Zusätzlich zur Wahl der stimmberechtigten Mitglieder umfasst die Vorlage die Benennung beratender Mitglieder. Hierzu gehören Vertreter der Jugend- und Wohlfahrtsverbände sowie ein Mitglied des Stadtverbandes Essener Jugendverbände. Der Rat nimmt zudem die Bestellung weiterer beratender Mitglieder zur Kenntnis, die durch verschiedene Institutionen vorgenommen werden. Dazu zählen unter anderem Vertreter der Agentur für Arbeit, der Polizei, der Kirchen sowie der Bezirksregierung. Die Wahl der Mitglieder kann entweder durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlags oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgen.
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Beratungsfolge
- 19.11.2025einstimmig beschlossen