Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Margarethe Krupp-Stiftung für Wohnungsfürsorge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet am 19. November 2025 über die Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Margarethe Krupp-Stiftung für Wohnungsfürsorge. Die Neubesetzung betrifft die Amtszeit vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029. Gemäß der Satzung der Stiftung setzt sich das Gremium aus dem Vorsitz durch den Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Vertretung, fünf von der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung ernannten Mitgliedern sowie fünf vom Rat der Stadt Essen zu wählenden Personen aus der Bürgerschaft zusammen.
Bei der Besetzung der durch den Rat zu wählenden Mitglieder ist auf die Unabhängigkeit von wirtschaftlichen oder persönlichen Interessen zu achten. Die Satzung sieht vor, dass insbesondere Fachkenntnisse im Bauhandwerk, in der Wohnungswirtschaft sowie in der Stiftungsverwaltung berücksichtigt werden sollen. Der Oberbürgermeister hat vorgeschlagen, den Stadtdirektor erneut als seinen Vertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden. Das Wahlverfahren für die fünf Ratsmitglieder erfolgt entweder durch die einstmütige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Zudem ist bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz ein Frauenanteil von mindestens 40 Prozent anzustreben.
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Beratungsfolge
- 19.11.2025einstimmig beschlossen