Entsendung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Entsendung eines Mitglieds in den Aufsichtsrat der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH besteht das Aufsichtsratsgremium aus zwanzig Mitgliedern. Die Sitzverteilung orientiert sich dabei an den Anteilsverhältnissen der Gesellschafter, zu denen der Regionalverband Ruhr (RVR), die Städte Bochum, Witten, Gelsenkirchen, Essen, Oberhausen, Bottrop und Duisburg sowie der Ennepe-Ruhr-Kreis gehören.
Die Entsendung der kommunalen Aufsichtsratsmitglieder erfolgt durch die jeweiligen Räte oder Kreistage. Die Amtszeit der Vertreter endet mit dem Ende der Wahlperiode des entsendenden Organs, wobei eine wiederholte Entsendung zulässig ist. Derzeit wird der Aufsichtsrat durch ein Mitglied aus dem Rat der Stadt Essen vertreten. Das Verfahren zur Auswahl der Vertretung richtet sich nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Für die Wahl einer einzelnen Vertretung ist ein einfacher Mehrheitsbeschluss des Rates ausreichend.
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Beratungsfolge
- 19.11.2025einstimmig beschlossen