Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Laut Gesellschaftsvertrag besteht das Gremium aus zwölf Personen, wobei sechs Mitglieder durch die Arbeitnehmerschaft gewählt werden. Die restlichen Plätze werden vom Rat der Stadt besetzt, wobei eine Vertretung durch den Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Person der Verwaltung erfolgt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Besetzung entweder durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages der Fraktionen und Gruppen oder mittels Listenwahl nach dem Prinzip der Verhältniswahl zustande kommt. Ergänzend schlägt der Oberbürgermeister die Entsendung des Stadtkämmerers vor. Die bisherigen Vertretungen aus den Fraktionen CDU, SPD und Grüne sowie die personelle Besetzung durch die Verwaltung werden im Zuge dieser Neubesetzung abgelöst.
Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Vertreter bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Dabei ist gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz bei der Aufstellung von Listen ein Frauenanteil von mindestens 40 Prozent einzuhalten. Die vom Rat bestellten Mitglieder sind dazu verpflichtet, die Interessen der Stadt Essen in den Organen zu vertreten und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden zu sein.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 19.11.2025einstimmig beschlossen
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation
- Entsendung eines Mitgliedes in die Verbandsversammlung des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes 19.11.2025
- Einführung und Verpflichtung eines Ratsmitgliedes 19.11.2025
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- Entsendung der Mitglieder in die Pflegschaft der Heinrich-Spindelmann-Stiftung 19.11.2025
- Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Ruhr:HUB GmbH 19.11.2025
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Aus derselben Sitzung
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- Vertretung der Stadt Essen in Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen gem. § 113 Abs. 2 GO NRW Rat der Stadt Essen (2. Sitzung), 19.11.2025
- Gemeinsamer Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Wahl der stimmberechtigten Mitglieder und persönlichen Vertreter/-innen des interkommunalen verfahrensbegleitenden Ausschusses "Gemeinsamer Flächennutzungsplan" (vbA GFNP) Rat der Stadt Essen (2. Sitzung), 19.11.2025
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- Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2025 in der Produktgruppe 1.05.06.01 " Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege“ Rat der Stadt Essen (2. Sitzung), 19.11.2025
- Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2025 in der Produktgruppe 1.05.13.01 "Hilfen zur Gesundheit“ Rat der Stadt Essen (2. Sitzung), 19.11.2025