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Vorlage

Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH

1674/2025/OB 19.11.2025 Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

🟢 Beschlossen 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen berät über die Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Laut Gesellschaftsvertrag besteht das Gremium aus zwölf Personen, wobei sechs Mitglieder durch die Arbeitnehmerschaft gewählt werden. Die restlichen Plätze werden vom Rat der Stadt besetzt, wobei eine Vertretung durch den Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Person der Verwaltung erfolgt.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Besetzung entweder durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages der Fraktionen und Gruppen oder mittels Listenwahl nach dem Prinzip der Verhältniswahl zustande kommt. Ergänzend schlägt der Oberbürgermeister die Entsendung des Stadtkämmerers vor. Die bisherigen Vertretungen aus den Fraktionen CDU, SPD und Grüne sowie die personelle Besetzung durch die Verwaltung werden im Zuge dieser Neubesetzung abgelöst.

Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Vertreter bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Dabei ist gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz bei der Aufstellung von Listen ein Frauenanteil von mindestens 40 Prozent einzuhalten. Die vom Rat bestellten Mitglieder sind dazu verpflichtet, die Interessen der Stadt Essen in den Organen zu vertreten und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden zu sein.

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