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Vorlage

Entsendung der Mitglieder in den Beirat für das Gartenbauzentrum Essen

1698/2025/OB 19.11.2025 Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

🟢 Beschlossen 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen entscheidet über die Entsendung von Mitgliedern in den Beirat für das Gartenbauzentrum Essen für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Die Grundlage für diesen Beirat ist ein Vertrag zwischen der Stadt Essen und der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zur Erhaltung der Schule für Garten-, Landschaftsbau und Friedhofsgärtnerei. Der Beirat umfasst insgesamt zehn Mitglieder, wovon drei Vertreter der Stadt angehören.

Die Benennung der städtischen Vertretungen erfolgt auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen, entweder durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder mittels Listenwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Ein weiteres Mitglied wird auf Vorschlag des Oberbürgermeisters benannt, wobei hierfür der Fachbereichsleiter für Grün und Gruga vorgesehen ist. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung durch den Rat ergibt sich aus der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Vertreter sind angewiesen, die Interessen der Stadt zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden zu sein. In der derzeitigen Besetzung des Beirats sind zudem die Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie ein Mitglied der SPD vertreten.

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