Entsendung der Mitglieder in den Umlegungsausschuss der Stadt Essen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet in seiner Sitzung am 19. November 2025 über die Entsendung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern in den Umlegungsausschuss für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Die Bestellung des Ausschusses ist gemäß der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches Nordrhein-Westfalen vorgeschrieben.
Der Ausschuss setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, wobei für die Besetzung bestimmte fachliche Anforderungen gelten. Ein Mitglied muss die Befähigung zum Richteramt oder für eine spezifische Verwaltungslaufbahn besitzen, um den Vorsitz zu übernehmen. Zudem ist ein Mitglied mit vermessungstechnischer Qualifikation sowie ein Sachverständiger für Grundstückswerte zu bestimmen. Diese drei Fachmitglieder dürfen nicht dem Rat der Stadt angehören und nicht in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zur Stadt stehen. Die zwei weiteren Mitglieder des Ausschusses müssen aus dem Rat der Stadt entsandt werden. Für jede Position sind Stellvertreter zu benennen, die dieselben Voraussetzungen erfüllen müssen.
Die Besetzung erfolgt auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen, entweder durch die einmütige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Im Rahmen der Kandidaturen wird zudem auf das Landesgleichstellungsgesetz verwiesen, wonach ein Frauenanteil von mindestens 40 Prozent angestrebt werden soll.
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Beratungsfolge
- 19.11.2025einstimmig beschlossen