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Vorlage

Entsendung der Mitglieder in die Pflegschaft der Alfred-Krupp-und-Friedrich-Alfred-Krupp-Stiftung

1692/2025/OB 19.11.2025 Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

🟢 Beschlossen 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen entscheidet in seiner Sitzung am 19. November 2025 über die Entsendung von Mitgliedern in die Pflegschaft der Alfred-Krupp-und-Friedrich-Alfred-Krupp-Stiftung für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Die Besetzung dieser Pflegschaft erfolgt gemäß der Satzung durch insgesamt fünf Mitglieder. Diese Zusammensetzung umfasst den Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Vertretung, zwei durch die Alfried-Krupp-von-Bohlen-und-Halbach-Stiftung ernannte Personen sowie zwei vom Rat der Stadt zu berufende Mitglieder, wobei jeweils ein evangelisches und ein katholisches Mitglied zu berücksichtigen sind.

Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Vertreter durch den Rat ergibt sich aus der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Das Verfahren zur Wahl der Vertretungen richtet sich nach den entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnung, wobei bei mehreren Vertretungen entweder ein einheitlicher Wahlvorschlag oder eine Listenwahl nach dem Verhältniswahlverfahren angewandt wird. Zudem ist bei der Aufstellung von Kandidaturen das Landesgleichstellungsgesetz zu beachten, welches einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent vorsieht. Die derzeitige Besetzung der Pflegschaft umfasst den Oberbürgermeister sowie zwei Mitglieder aus den Fraktionen der CDU und der SPD.

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