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Vorlage

Neubildung des Verwaltungsrates der Sparkasse Essen

1689/2025/OB 19.11.2025 Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

🟢 Beschlossen 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Mit dem Ende der kommunalen Wahlperiode am 31. Oktober 2025 endet auch die Amtszeit des Verwaltungsrates der Sparkasse Essen. Zur Neubesetzung des Gremiums liegt dem Rat der Stadt Essen ein Beschlussvorschlag vor.

Dieser sieht vor, den Oberbürgermeister zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates zu wählen. Darüber hinaus sollen neun sachkundige Mitglieder sowie deren Stellvertretungen auf Grundlage von Vorschlägen der Fraktionen und Gruppen bestimmt werden. Sollte kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommen, erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Im selben Wahlgang sollen zudem fünf Dienstkräfte der Sparkasse Essen und deren Stellvertretungen gewählt werden, die auf einem Vorschlag der Personalversammlung basieren.

Zusätzlich soll der Rat die erste und zweite Stellvertretung des Vorsitzenden wählen. Die Besetzung des Verwaltungsrates unterliegt den Vorgaben des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen sowie dem Landesgleichstellungsgesetz, welches bei der Aufstellung von Listen einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent vorsieht. Bis zum Zusammentreten des neu gewählten Verwaltungsrates wird die Tätigkeit der bisherigen Mitglieder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen fortgesetzt.

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