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Vorlage

Entsendung der Mitglieder in den Stiftungsrat der Krupp-Jubiläums-Stiftung für Kunst- und Museumszwecke

1703/2025/OB 19.11.2025 Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

🟢 Beschlossen 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen entscheidet über die Entsendung von Mitgliedern in den Stiftungsrat der Krupp-Jubiläums-Stiftung für Kunst- und Museumszwecke für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Die Satzung des Gremiums sieht eine Zusammensetzung aus dem Oberbürgermeister oder einer von ihm benannten Vertretung, zwei Mitgliedern der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung sowie zwei durch den Rat zu berufenden Bürgerinnen und Bürgern vor.

Für die kommende Legislaturperiode schlägt der Oberbürgermeister vor, den bisherigen Beigeordneten erneut als seinen Vertreter zu benennen. Die Besetzung der beiden weiteren Plätze für die Essener Bevölkerung erfolgt auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen. Der Rat kann hierfür entweder einen einheitlichen Wahlvorschlag annehmen oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl entscheiden.

Die Neuberufung der Mitglieder ist gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erforderlich, da die Vertreter der Stadt die Interessen der Gemeinde in dem Organ zu verfolgen haben und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden sind. Bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen für Wahlgremien findet zudem das Landesgleichstellungsgesetz Anwendung, welches einen Anteil von mindestens 40 Prozent an Frauen vorsieht.

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