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Vorlage

Entsendung der Mitglieder in die Pflegschaft der Friedrich-und-Wilhelm-Funke-Stiftung

1697/2025/OB 19.11.2025 Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

🟢 Beschlossen 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen soll für die Wahlperiode 2025 bis 2030 Mitglieder in die Pflegschaft der Friedrich-und-Wilhelm-Funke-Stiftung entsenden. Gemäß der Satzung der Stiftung setzt sich die Pflegschaft aus dem Oberbürgermeister bzw. einer von ihm benannten Vertretung sowie vier vom Rat zu berufenden Mitgliedern zusammen, wobei mindestens zwei dieser Mitglieder nicht dem Rat angehören dürfen.

Der Oberbürgermeister hat vorgeschlagen, seinen bisherigen Vertreter für die neue Wahlperiode erneut zu bestimmen. Die Entsendung der weiteren Mitglieder soll durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlags oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgen. Eine Neubesetzung ist erforderlich, um die Vertretung der Gemeinde in Organen juristischer Personen gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen rechtmäßig zu legitimieren. Die bestellten Vertreter sind verpflichtet, die Interessen der Stadt Essen zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden zu sein.

Das Wahlverfahren richtet sich nach den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Dabei ist zudem das Landesgleichstellungsgesetz zu berücksichtigen, welches bei der Aufstellung von Listen für Wahlgremien einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent vorsieht.

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