Entsendung der beratenden Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Essen für die Gesellschafterversammlung der Großmarkt Essen Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Benennung von beratenden Vertretern für die Gesellschafterversammlung der Großmarkt Essen Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag des Unternehmens sind drei Vertreter des Rates zu jeder Gesellschafterversammlung einzuladen, denen ein Informationsrecht sowie eine beratende Funktion zustehen.
Die Neubesetzung der Vertretung erfolgt auf Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch den Rat. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat zwei Vertreter auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen bestimmt. Die Wahl kann entweder durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder nach dem Prinzip der Verhältniswahl erfolgen. Ein dritter Vertreter wird auf Vorschlag des Oberbürgermeisters benannt; hierfür ist die Fachbereichsleitung des Umweltamtes vorgesehen.
Das Verfahren zur Wahl der Vertretung in Organen juristischer Personen richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung. Zudem soll bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen das Landesgleichstellungsgesetz berücksichtigt werden, welches einen Anteil von mindestens 40 Prozent an Frauen vorsieht. Die bestellten Vertreter sind dazu verpflichtet, die Interessen der Stadt Essen zu wahren und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden zu sein.
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Beratungsfolge
- 19.11.2025einstimmig beschlossen