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Vorlage

Entsendung der Mitglieder in das Kuratorium der Volkshochschule Essen

1714/2025/OB 19.11.2025 Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

🟢 Beschlossen 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen entscheidet über die Entsendung von Mitgliedern in das Kuratorium der Volkshochschule Essen für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat auf Vorschlag der Fraktionen jeweils ein stimmberechtigtes Mitglied pro Ratsfraktion entsendet. Die Besetzung soll entweder durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgen. Zusätzlich wird ein weiteres Mitglied auf Vorschlag des Oberbürgermeisters zu entsenden.

Die Zusammensetzung des Kuratoriums ist in der Satzung der Volkshochschule Essen geregelt. Dem Gremium gehören neben den Vertretungen der Fraktionen auch die Vorsitzende sowie die stellvertretende Vorsitzende des Kulturausschusses an, welche zugleich die Funktionen des Vorsitzes und der Stellvertretung im Kuratorium übernehmen. Ergänzt wird das Kuratorium durch Vertreter der Kursteilnehmenden sowie der nebenberuflichen pädagogischen Mitarbeitenden, die durch ihre jeweiligen Versammlungen gewählt werden.

Die Neubesetzung der Vertretungen erfolgt aufgrund der Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach die Vertretungen der Gemeinde in Organen juristischer Personen durch den Rat zu bestellen sind. Die entsandten Mitglieder haben dabei die Interessen der Gemeinde zu verfolgen und sind an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden.

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