Benennung der Mitglieder für die Berufung in die Fluglärmkommission des Flugplatzes Essen/Mülheim
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet in seiner Sitzung am 19. November 2025 über die Benennung von Mitgliedern für die Fluglärmkommission des Flugplatzes Essen/Mülheim für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Die Kommission dient der Beratung der Genehmigungsbehörde sowie weiterer Stellen zu Maßnahmen des Lärmschutzes und zum Schutz gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge.
Die Vertretung der Stadt Essen in diesem Gremium umfasst zwei ordentliche und zwei stellvertretende Mitglieder. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Fraktionen und Gruppen ein Mitglied sowie eine stellvertretende Person benennen, wobei entweder ein einheitlicher Wahlvorschlag oder das Verfahren der Verhältniswahl zur Anwendung kommt. Ergänzend werden auf Vorschlag des Oberbürgermeisters eine Beigeordnete als ordentliches Mitglied und eine weitere Person als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen.
Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Vertreter bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die ernannten Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen der Stadt zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden zu sein. Die Fluglärmkommission besteht insgesamt aus zwölf Mitgliedern, darunter Vertreter der betroffenen Gemeinden, der Luftfahrzeughalter sowie des Flugplatzunternehmers. Bei der Aufstellung von Kandidaturen ist zudem das Landesgleichstellungsgesetz einzuhalten, welches einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent vorsieht.
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Beratungsfolge
- 19.11.2025einstimmig beschlossen