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Vorlage

Entsendung der beratenden Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Essen für den Aufsichtsrat der FVE-Fleischversorgung Essen eG

1695/2025/OB 19.11.2025 Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

🟢 Beschlossen 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen entscheidet über die Entsendung von beratenden Vertretern in den Aufsichtsrat der FVE-Fleischversorgung Essen eG für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Gemäß der Satzung der Genossenschaft werden durch den Rat drei Vertreter bestimmt, die zu allen Sitzungen des Aufsichtsrats sowie zu gemeinsamen Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat oder zur Generalversammlung eingeladen werden. Diese Mitglieder verfügen über ein Informationsrecht und eine beratende Funktion.

Die Bestellung erfolgt nach Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach die Vertretung der Gemeinde in Organen juristischer Personen durch den Rat zu erfolgen hat. Der Beschlussvorschlag sieht vor, zwei Vertreter durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlags oder nach dem Prinzip der Verhältniswahl zu bestimmen. Eine weitere Vertretung wird auf Vorschlag des Oberbürgermeisters benannt; hierfür ist die Leitung des Umweltamtes vorgesehen. Die derzeitigen Vertreter im Aufsichtsrat gehören den Fraktionen der CDU und der SPD an.

Bei der Aufstellung von Listen oder Kandidaturen ist zudem die Einhaltung einer Frauenquote von mindestens 40 Prozent gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz zu berücksichtigen. Die bestellten Vertreter sind verpflichtet, die Interessen der Stadt Essen zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden zu sein.

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Beratungsfolge