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Vorlage

Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH

1673/2025/OB 19.11.2025 Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

🟢 Beschlossen 19.11.2025 · Rat der Stadt Essen (2. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen entscheidet in seiner Sitzung am 19. November 2025 über die Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG). Die Neubesetzung ist für den Zeitraum vom 2. Januar 2026 bis zum Ende der Wahlperiode 2025 bis 2030 vorgesehen. Durch diesen Termin soll sichergestellt werden, dass die Amtsdauer des Aufsichtsrates mit der Wahlperiode des Rates deckungsgleich ist.

Gemäß den Satzungsbestimmungen der EABG besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern, von denen sechs durch die Stadt Essen entsandt werden. Die Besetzung erfolgt auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen, entweder durch einen einheitlichen Wahlvorschlag oder nach dem Prinzip der Verhältniswahl. Zudem wird auf Vorschlag des Oberbürgermeisters Stadtdirektor Peter Renzel als Vertreter der Stadt benannt.

Die aktuelle Vertretung der Stadt im Aufsichtsrat setzt sich aus Horst Hindrichs, Dirk Kalweit, Julia Jankovic, Hans-Jürgen Zierus und Hiltrud Schmutzler-Jäger sowie Peter Renzel zusammen. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Vertreter durch den Rat bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

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