Entsendung der Mitglieder in den Beirat der Kreispolizeibehörde Essen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet am 19. November 2025 über die Entsendung von Mitgliedern in den Beirat der Kreispolizeibehörde Essen für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Auf Grundlage der Vorlage 1702/2025/OB sollen die Mitglieder auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen mittels Listenwahl nach dem Verhältniswahlsystem Hare/Niemeyer bestimmt werden.
Der Polizeibeirat fungiert gemäß dem Polizeiorganisationsgesetz Nordrhein-Westfalen als Bindeglied zwischen der Bevölkerung, der Selbstverwaltung und der Polizei. Er hat die Aufgabe, das Vertrauensverhältnis zwischen diesen Akteuren zu fördern sowie Anregungen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger an die Polizei heranzutragen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben setzt sich der Beirat aus insgesamt elf Mitgliedern zusammen, wobei Essen neun und Mülheim zwei Sitze erhält.
Die Wahl der Mitglieder erfolgt durch die Vertretungen der beteiligten Kommunen. Neben den Ratsmitgliedern können auch weitere Bürger in den Beirat gewählt werden, sofern deren Anzahl die der Vertreter aus den kommunalen Gremien nicht überschreitet. Bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen ist zudem das Landesgleichstellungsgesetz zu beachten, welches einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent vorsieht. Eine Mitgliedschaft für Angehörige der Polizei ist ausgeschlossen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 174 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 19.11.2025einstimmig beschlossen