Entsendung der Mitglieder in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet in seiner Sitzung am 19. November 2025 über die Entsendung von Mitgliedern in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Die Vorlage sieht vor, dass die Vertretung entweder durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlags der Fraktionen oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl bestimmt wird.
Zusätzlich zur Auswahl durch die Fraktionen sollen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters der Stadtkämmerer als Mitglied und eine Beigeordnete als stellvertretendes Mitglied entsendet werden. Aufgrund der Einwohnerzahl von Essen, die zum Ende des Jahres 2024 bei etwa 574.682 lag, ist die Stadt berechtigt, insgesamt sechs Mitglieder und sechs Stellvertreter zu benennen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen schreiben vor, dass unter den Vertretern der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Person aus der Verwaltung vertreten sein muss.
Die bestellten Vertreter haben die Interessen der Stadt in der Verbandsversammlung des VRR zu verfolgen und sind an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden. Das Verfahren zur Benennung der Vertretungen richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
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Beratungsfolge
- 19.11.2025einstimmig beschlossen