Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der EWG - Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet über die Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der EWG – Essertner Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen fünf stimmberechtigte Mitglieder wählt. Dies kann entweder durch die einmütige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgen. Zudem können Ratsfraktionen, die nicht im Aufsichtsrat vertreten sind, jeweils ein stimmrechtsloses Mitglied benennen.
Der Aufsichtsrat der EWG setzt sich aus insgesamt 14 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, wobei die Stadt Essen und die Interessengemeinschaft Essener Wirtschaft e.V. jeweils sieben Mitglieder stellen. Bestimmte Funktionen sind als geborene Mitglieder im Aufsichtsrat fest verankert; dazu gehören der Oberbürgermeister sowie der Geschäftsbereichsvorstand für den Bereich Stadtplanung. Seitens der Interessengemeinschaft Essener Wirtschaft e.V. ist die Hauptgeschäftsführung der Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen als festes Mitglied vorgesehen.
Die Bestellung der Vertretungen erfolgt gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Die entsandten Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen der Stadt Essen zu vertreten und sich an die Beschlüsse des Rates zu halten. Bei der Aufstellung von Listen und Kandidaturen ist zudem die Einhaltung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes zu berücksichtigen, wonach ein Anteil von Frauen von mindestens 40 Prozent vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 19.11.2025einstimmig beschlossen