Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Suchthilfe direkt Essen gGmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Suchthilfe direkt Essen gGmbH für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Laut Gesellschaftsvertrag besteht der Aufsichtsrat aus acht stimmberechtigten Mitgliedern, von denen sieben durch den Rat der Stadt Essen besetzt werden. Ein Mitglied wird dabei durch den Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Person gestellt. Das achte stimmberechtigte Mitglied wird von den übrigen Gesellschaftern entsandt.
Zusätzlich können stimmrechtslose Mitglieder in den Aufsichtsrat berufen werden. Jede Ratsfraktion, die nicht bereits durch ein stimmberechtigtes Mitglied vertreten ist, kann jeweils ein stimmrechtsloses Mitglied benennen. Auch die übrigen Gesellschafter haben das Recht, ein gemeinsames stimmrechtsloses Mitglied zu entsenden. Die Amtszeit der vom Rat entsandten Mitglieder endet mit dem Ende der Wahlperiode 2025 bis 2030. Das Wahlverfahren sieht vor, dass die Besetzung entweder durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlags oder mittels einer Verhältniswahl nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren erfolgt.
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Beratungsfolge
- 19.11.2025einstimmig beschlossen