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Antrag Rat / Ausschüsse / BVen

Grundsatzbeschluss zur Übertragung der Zuständigkeit für die Zustimmung gemäß § 36a BauGB vom Rat auf den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen und die Verwaltung

1957/2025/GRÜNE 10.12.2025 Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

❌ Zurückgezogen / abgelehnt 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktion der Grünen im Essener Rat hat mit der Vorlage 1957/2025/GRÜNE einen Antrag gestellt, die Zuständigkeit für die Zustimmung nach § 36a BauGB vom Rat auf den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zu übertragen. In diesem Prozess sollen zudem die fachlich zuständigen Ausschüsse zur Beratung sowie die Bezirksvertretungen zur Anhörung einbezogen werden.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, geeignete eigene Flächen für solche Zustimmungsverfahren zu benennen, insbesondere unter Berücksichtigung von § 246e BauGB. Die Erstellung von Leitlinien für die Erteilung oder Ablehnung solcher Zustimmungen soll vor der Beschlussfassung in einem interfraktionellen Arbeitskreis beraten werden.

Die vorgeschlagenen Leitlinien sollen verschiedene Kriterien festlegen. Dazu gehören unter anderem eine Quote von mindestens 50 Prozent gefördertem Wohnungsbau sowie Vorgaben zur Barrierefreiheit, wobei 15 Prozent der Wohneinheiten rollstuhlgerecht sein sollen. Der Antrag sieht zudem vor, die Nutzung bereits versiegelter Flächen zu bevorzugen und Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Hitzeresistenz sowie zur Erhaltung von Grünflächen zu definieren. Weitere Punkte umfassen die Sicherstellung einer transparenten Bürgerbeteiligung, den Schutz von Denkmälern sowie die Prüfung von Bauverpflichtungen zur Vermeidung von Bodenspekulation. Für Projekte sollen städtebauliche Verträge abgeschlossen werden, um die Einhaltung dieser Standards zu gewährleisten.

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