Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH und Ruhrbahn GmbH – hier: Beratende Mitglieder in obligatorischen Aufsichtsräten
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Beschlüsse vom 19. November 2025 aufheben, nach denen Fraktionen, die in den Aufsichtsräten der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) sowie der Ruhrbahn GmbH nicht vertreten sind, beratende Mitglieder entsenden können. Die Vorlage bezieht sich auf die Drucksachen 1853/2025/EBB-FDP und 1854/2025/EBB-FDP.
Eine nachträgliche rechtliche Prüfung der Anträge durch die Verwaltung hat ergeben, dass die Entsendung beratender Mitglieder in diese Aufsichtsgremien rechtlich unzulässig ist. Im Fall der EVV würde ein solcher Beschluss gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30. Januar 2012 verstoßen.
Die Stadt hatte bereits im November 2009 beschlossen, die Voraussetzungen für eine solche beratende Mitgliedschaft zu schaffen, was auch zu Änderungen der Gesellschaftsverträge führte. Das zuständige Handelsregistergericht lehnte die Eintragung dieser Änderungen für die obligatorischen Aufsichtsräte jedoch ab, da gesetzliche Bestimmungen zusätzliche Mitglieder nicht vorsehen. Da bisherige Rechtsmittel bis zum Bundesgerichtshof erfolglos blieben, bewertet die Verwaltung eine erneute Entsendung als rechtlich nicht umsetzbar.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025einstimmig beschlossen