Änderung der Benutzungsordnung der Abfallwirtschaftseinrichtungen der Stadt Essen (AwiE BenO) vom 17.11.2005 zuletzt geändert durch Satzung vom 04.12.2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Änderung der Benutzungsordnung der Abfallwirtschaftseinrichtungen (AwiE BenO). Hintergrund ist die Inbetriebnahme der Recyclingstation an der Eisenbahnstraße 18, welche die Grünannahmestelle in der Schnabelstraße 17 ersetzt hat. Im Gegensatz zur bisherigen Einrichtung bietet die neue Station an der Eisenbahnstraße neben Grünschnitt auch die Entsorgung von Papier, Pappe, Kartonagen, Alttextilien sowie Hartplastik an.
Die vorliegende Vorlage sieht vor, die Liste der Abfallwirtschaftseinrichtungen sowie die Tabelle der Abgabemöglichkeiten in der bestehenden Ordnung zu aktualisieren. Damit sollen die neuen Kapazitäten und Entsorgungsangebote formell berücksichtigt werden. Die Änderungssatzung umfasst zudem die Aktualisierung der entsprechenden Anlagen gemäß den geltenden Bestimmungen.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss wird im Rahmen seiner Sitzung am 3. Dezember 2025 eine Empfehlung für den Rat der Stadt Essen abgeben. Der Rat soll die Änderung der Benutzungsordnung anschließend in seiner Sitzung am 10. Dezember 2025 beschließen. Das Inkrafttreten der neuen Regelungen ist für den 1. Januar 2026 vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 10.12.2025mehrheitlich beschlossen
- 03.12.2025einstimmig empfohlen