Benennung eines Mitgliedes für die Wahl in den Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Benennung eines Mitglieds für die Wahl in den Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft für die Amtsperiode 2026 bis 2031. Es wird vorgeschlagen, einen Beigeordneten als Wahlvorschlag zu benennen.
Die Neuwahl des Genossenschaftsrates obliegt der Genossenschaftsversammlung. Da sich die Termine der Kommunalwahlen im September 2025 und der Genossenschaftsversammlung überschneiden, ist die konstituierende Sitzung der neuen Versammlung erst für den 11. März 2026 angesetzt. Die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder endet somit erst mit der Durchführung der Neuwahl. Der Genossenschaftsrat besteht aus insgesamt 15 Mitgliedern und 15 stellvertretenden Mitgliedern, wobei die Gruppe der Städte und Gemeinden sechs Sitze besetzen kann.
Die Emschergenossenschaft hat die Stadt Essen um die Einreichung eines Wahlvorschlags gebeten. Bisher ist die Stadt Essen mit einem Mitglied in diesem Gremium vertreten. Das Verfahren zur Wahl einer Vertretung für die Gemeinde in Organen juristischer Personen erfordert gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen einen einfachen Mehrheitsbeschluss.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025einstimmig beschlossen