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Vorlage

Einführung und Verpflichtung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder (außer Ratsmitglieder) des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit

1782/2025/5 27.01.2026 Amt für Soziales und Wohnen

🟢 Beschlossen 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen regelt das Verfahren zur Einführung und Verpflichtung der Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Dies umfasst neben den Ratsmitgliedern auch die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie die sachkundigen Einwohner gemäß der Gemeindeordnung NRW.

Die Durchführung dieser feierlichen Verpflichtung obliegt gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen den jeweiligen Vorsitzenden der Ausschüsse oder der Bezirksvertretungen. Die Mitglieder bekunden ihr Einverständnis durch das Aufstehen an ihrem Platz und das Rezitieren einer festgelegten Formel. In diesem Eid verpflichten sich die Beteiligten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Landesverfassung und die Gesetze zum Wohle der Stadt Essen und ihrer Bevölkerung zu erfüllen.

Das Verfahren sieht vor, dass der Handschlag durch eine förmliche Feststellung des Vorsitzenden ersetzt wird. Sobald sich alle Mitglieder erhoben haben, bestätigt die Sitzungsleitung, dass das Versprechen der gewissenhaften Pflichterfüllung dadurch als geleistet gilt. Mit dem Abschluss dieses Vorgangs ist der neue Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit offiziell konstituiert.

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