Abschluss einer Schiedsvereinbarung der Stadt Essen für Verfahren von NS-Raubgut
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Abschluss einer Schiedsvereinbarung für Verfahren im Zusammenhang mit NS-Raubgut entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Oberbürgermeister eine Erklärung im Sinne eines „stehenden Angebots“ gemäß § 1029 ZPO abgibt und der Veröffentlichung dieser Vereinbarung auf der Webseite der zuständigen Schiedsstelle für NS-Raubgut zustimmt. Eine entsprechende Empfehlung des Kulturausschusses liegt vor.
Mit diesem Schritt schließt sich die Stadt an ein gemeinsames Schiedsgerichtsverfahren an, das durch ein Verwaltungsabkommen vom März 2025 ermöglicht wurde. Die Annahme dieses Angebots verpflichtet die Stadt Essen, sich in konkreten Einzelfällen einem Schiedsverfahren zu unterwerfen, sofern keine außergerichtliche Einigung erzielt wird. Das Verfahren wird durch die Stiftung „Deutsches Zentrum Kulturgutverluste“ mit Sitz in Magdeburg durchgeführt und ersetzt die bisherige Beratende Kommission.
Die Stadt Essen verfolgt im Rahmen ihrer Verantwortung zur Provenienzforschung auch im Museum Folkwang seit 2012 eine systematische Untersuchung von Kunstwerken, bei denen Lücken in der Herkunftsgeschichte zwischen 1933 und 1945 bestehen. Für diesen Zweck wurde bereits 2016 eine feste Stelle für die Provenienzforschung am Museum eingerichtet.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 24.09.2025einstimmig beschlossen
- 03.09.2025einstimmig empfohlen