Überlassung städtischer Räume, Einrichtungen und Anlagen an Dritte
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät am 24. September 2025 über die künftige Nutzung der Alten Synagoge – Haus jüdischer Kultur. Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass die Einrichtung nicht mehr für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden soll, die von politischen Parteien organisiert, finanziert oder maßgeblich beeinflusst werden oder deren Hauptziel die Förderung parteipolitischer Positionen ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Führungen und Workshops für politische Parteien sowie deren Jugendorganisationen, sofern diese mit der Verwaltung vereinbart wurden und dem regulären Bildungsangebot entsprechen.
Die Initiative geht auf einen Beschluss des Ältestenrates aus dem Jahr 2024 zurück, der eine Regelung zur Nutzung städtischer Immobilien durch Parteien forderte. Die Verwaltung begründet den Vorschlag mit der Bedeutung der Alten Synagoge als Ort des Gedenkens, der Bildung und der Begegnung. Um die politische Neutralität des Hauses zu gewährleisten und die Vermittlung jüdischer Themen nicht zu gefährden, soll eine weltanschaulich neutrale Nutzung sichergestellt werden. Eine intensive parteipolitische Nutzung könnte laut Vorlage die Arbeit der Einrichtung erschweren und dazu führen, dass sich Teile der Öffentlichkeit von den Angeboten abwenden.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025einstimmig beschlossen