Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 42 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 07.03.2024
- 2.Niederschrift Nr. 57 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 03.04.2025
- 3.Niederschrift Nr. 60 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 03.07.2025
- 4.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 5.Ausblick und Planung der Kinderbildungs- und Betreuungsangebote der Stadt Essen bis 2029/2030Zur Vorlage · 0684/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes (0684/2025/4) befasst sich mit der Planung der Kinderbildungs- und Betreuungsangebote der Stadt Essen für den Zeitraum bis 2029/2030. Hintergrund ist eine Neubewertung der frühkindlichen Bildung, da die Kinderzahlen im Alter von null bis sechs Jahren sinken und die Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren bereits 40 Prozent erreicht hat.
Im Rahmen der stadtteilgenauen Bedarfsplanung wird bei Neubauten und Umbauten künftig die Gruppenform I, welche die gemeinsame Betreuung von Kindern unter und über drei Jahren vorsieht, bevorzugt. Die Gruppenform II wird nur noch nach Einzelfallprüfung zugesagt, wobei Bedarfszusagen ab sofort auf drei Monate befristet sind. Die Träger sind zur jährlichen Bedarfsmeldung bis zum 30. September verpflichtet. Zur Information über freie Kita-Plätze werden die Plattform Little Bird sowie eine monatlich aktualisierte Liste des Jugendamtes genutzt.
Für die Kindertagespflege wird für 2025/2026 ein Rückgang der Plätze für Kinder unter drei Jahren um 10 Prozent erwartet. Im Bereich der Spielgruppen werden für das Kita-Jahr 2025/2026 acht Formate mit maximal 96 Plätzen umgesetzt, während Sprachbildungsgruppen bestehen bleiben. Die Brückenprojekte verzeichnen einen Rückgang der Plätze von 130 auf 25, da die Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen eingestellt wurde; eine Beendigung der Projekte wird erwartet. Bei inklusiven Kitas können Träger zur Bewältigung steigender Anforderungen an die Eingliederungshilfe zwischen reduzierter Gruppenstärke oder dem Einsatz einer Zusatzkraft wählen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Nachhaltige und naturschonende Außenbeleuchtung – Leitfaden zur Vermeidung von LichtverschmutzungZur Vorlage · 0599/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat einen Leitfaden zur Vermeidung von Lichtverschmutzung erstellt, der unter dem Titel „Nachhaltige und naturschonende Außenbeleuchtung“ veröffentlicht werden soll. Die Entwicklung des Dokuments geht auf den Antrag 0992/2021/CDU/GRÜNE zurück. Ziel ist es, eine Grundlage für die Bauberatung, die Bauleitplanung sowie die Wirtschaftsförderung zu schaffen und als Orientierungshilfe für die Beleuchtung städtischer Liegenschaften zu dienen.
Die Broschüre, die in einem quadratischen Format mit Abbildungen und Fotos gestaltet ist, richtet sich vorrangig an externe Akteure wie Bauherren und Betreiber von Beleuchtungsanlagen. Sie enthält Informationen über die Folgen von Lichtimmissionen auf den Naturhaushalt, allgemeine Grundsätze für Beleuchtungssysteme sowie Hinweise zu konkreten Anwendungsfällen. Da rechtliche Beschränkungen aufgrund einer noch ausstehenden Rechtsverordnung im Bundesnaturschutzgesetz derzeit nur für Naturschutzgebiete bestehen, sind die Empfehlungen im Leitfaden als Soll-Formulierungen verfasst. Durch Verweise auf die jeweils geltende Gesetzeslage soll die Aktualität des Leitfadens auch bei künftigen rechtlichen Änderungen gewahrt bleiben.
Die Umsetzung der Broschüre erfolgt über die städtische Druckerei. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Befolgung der Empfehlungen zu Energieeinsparungen und einer Reduktion von CO2-Emissionen führen kann, wobei eine genaue Quantifizierung derzeit nicht möglich ist. Der Entwurf wird in den kommenden Monaten verschiedenen Gremien sowie den Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorgelegt, bevor im Rat der Stadt Essen eine Entscheidung vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 04.09.2025
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 6.1Naturschonende AußenbeleuchtungZur Vorlage · 1052/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1052/2025/SPD einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, den Leitfaden zur Vermeidung von Lichtverschmutzung anzupassen. Ziel ist es, bei der Gestaltung der Außenbeleuchtung einen Kompromiss zwischen dem Umweltschutz und der sozialen sowie Verkehrssicherheit zu finden. Im Falle von Unklarheiten soll die soziale Sicherheit, beispielsweise durch die Beseitigung von Angsträumen, Vorrang haben.
Zudem wird die Verwaltung angewiesen, einen Verfahrensvorschlag zur Umsetzung der Beleuchtung der Fahrradhauptrouten und des Ergänzungsnetzes vorzulegen. Dabei soll das Verhältnis zum bestehenden Konzept für insektenfreundliche Beleuchtung geklärt werden. Darüber hinaus sollen Systeme mit adaptiver Sensorsteuerung und Solarbetrieb auf ihre Eignung geprüft werden. Diese sollen sowohl den Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes als auch der Verkehrssicherheit und den Klimazielen der Stadt Essen entsprechen.
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Beratungsfolge
- 02.12.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in die Sitzung des Rates geschoben
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — abgesetz/vertagt; Behandlung im ASPB am 04.09.2025
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 7.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Berichterstattung EWG, „Gewerbegebietsmanagement für Klimaschutz in bestehenden und neuen Gewerbegebieten“Zur Vorlage · 0983/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft (EWG) hat einen Zwischenbericht zum Gewerbegebietsmanagement für Klimaschutz vorgelegt. Das Projekt ist Teil des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) der Stadt Essen. Ziel ist es, Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Betriebe – bei der Reduzierung von CO2-Emissionen sowie des Verbrauchs von Energie, Wasser und Ressourcen zu unterstützen. Dabei stehen auch die Themen Abfall, Flächenverbrauch und Mobilität im Fokus.
Ein Modellprojekt wurde im Juli 2024 im Gewerbegebiet „Münchener Straße“ gestartet, das etwa 200 Hektar umfasst und mehr als 200 Unternehmen beinhaltet. Das Management übernimmt durch die EWG eine koordinierende Funktion und arbeitet mit städtischen Stellen sowie den Stadtwerken Essen zusammen. Zur Analyse von Grundstückspotenzialen wird das KI-Tool „syte“ eingesetzt; zudem wurden Fragebögen an Eigentümer und Mieter versendet, um Bedarfe zu erfassen.
Der Ausbau des Managements soll ab 2026 schrittweise erfolgen, wobei jährlich ein weiteres Gebiet wie der Stadthafen Essen oder das Gebiet „Im Teelbruch“ in Kettwig hinzukommen kann. Die Gesamtkosten für den Zeitraum von 2024 bis 2029 belaufen sich auf etwa 1,54 Millionen Euro und werden aus dem Budget der Grünen Hauptstadt Agentur finanziert. Eine Kick-off-Veranstaltung ist für Ende 2025 geplant. Die zuständigen Ausschüsse sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 16.09.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Quartierskonzept für das "KlimaQuartier Katernberg-Beisen" im Rahmen des Projektes Prima.Klima.RuhrmetropoleZur Vorlage · 1175/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projekts „Prima.Klima.Ruhrmetropole“ wurde ein Quartierskonzept für das KlimaQuartier Katernberg-Beisen erarbeitet, welches den zuständigen Gremien zur Kenntnis vorgelegt wird. Das Konzept bezieht sich auf ein 83 Hektar großes Wohngebiet in Katernberg, das an Gelsenkirchen grenzt. Die Entwicklung erfolgt im Kontext eines interkommunalen Wettbewerbs des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Schwerpunkte des Konzepts liegen auf der energetischen Modernisierung, der Klimaanpassung sowie der Mobilitätsentwicklung. Im Bereich Energie sind die energetische Sanierung von Gebäuden, insbesondere in Kooperation mit der Wohnungsbaugesellschaft Vonovia SE, sowie die Beratung von Eigentümern zu Fördermöglichkeiten vorgesehen. Maßnahmen zur Klimaanpassung umfassen das Prinzip der Schwammstadt, die Entsiegelung von Flächen und die Aufwertung von Grünflächen. Zur Förderung der Bürgerbeteiligung sind Bildungsangebote sowie die Umsetzung des Konzepts „Essbare Stadt“ in Zusammenarbeit mit dem Ernährungsrat Essen e. V. und der Bonnekamp Stiftung geplant. Zudem sollen Radverbindungen an bestehende Radtrassen angebunden werden.
Das Sanierungsmanagement hat seine Arbeit im November 2024 aufgenommen und wird bis Oktober 2029 die Umsetzung der Maßnahmen koordinieren. Die Finanzierung des Managements erfolgt zu 90 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen, während die Stadt Essen einen Anteil von 10 Prozent übernimmt.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt Essen (ISEP) hier: Abschlussbericht - Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt EssenZur Vorlage · 0511/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0511/2025/6 zum Abschlussbericht der Integrierten Sportentwicklungsplanung (ISEP) für die Stadt Essen legt die Ergebnisse eines Planungsprozesses dar, der die Analyse der Sportsituation, die Bewertung von Handlungsfeldern, die Festlegung von Maßnahmen sowie die Optimierung von Strukturen umfasst. Als zentrales Leitziel wurde „Sportstadt Essen für ALLE Menschen“ definiert. Die Planung konzentriert sich auf vier Handlungsfelder: sozialräumliche Unterschiede, Bewegungsräume, Schulsport sowie die Optimierung der Arbeit der Sport- und Bäderbetriebe. Ein Bestandteil der Planung war zudem die Entscheidung des Rates der Stadt Essen für die Variante 1 der Modellplanung für die Schillerwiese.
Der Bericht wurde in einem Beratungszyklus zwischen Juni 2025 und März 2026 in verschiedenen Gremien, darunter die Bezirksvertretungen I bis IX, diverse Ausschüsse sowie der Integrationsrat, der Seniorenrat und der Inklusionsbeirat, behandelt. Es wird vorgeschlagen, dass der Rat der Stadt Essen den Bericht zur Kenntnis nimmt und die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe beauftragt, die enthaltenen Empfehlungen zu prüfen und Maßnahmen zu konkretisieren. Zudem soll die Betriebsleitung regelmäßig über den Umsetzungsstand informieren und fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppen unter ihrer Federführung einrichten. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz stuft die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv ein.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.03.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 03.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.09.2025 · Inklusionsbeirat (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.09.2025 · Seniorenrat (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Anmerkungen
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.08.2025 · Inklusionsbeirat (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — eingebracht
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — eingebracht
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — beraten und Beschluss in die 37. Sitzung geschoben.
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — eingebracht
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 10.Jährliche Berichterstattung zum Denkmalschutz durch Herrn Dr. Müller-Kissing (Leiter der Unteren Denkmalbehörde)
- 11.3. Änderung des LEP NRW: Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Städteregion RuhrZur Vorlage · 1111/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen der Stadt Essen nimmt die Berichtsvorlage zur dritten Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Die Vorlage bezieht sich auf die gemeinsame Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr zu den geplanten Anpassungen des Landesentwicklungsplans.
In dieser Stellungnahme werden verschiedene Bedenken gegen die vorgeschlagenen Regelungen geäußert. Dazu gehören die Möglichkeit von Siedlungserweiterungen von bis zu zehn Hektar, welche die regionale Steuerung beeinflussen könnten, sowie die Entwicklung von Ortsteilen außerhalb der Regionalpläne, was eine Zersiedelung begünstigen kann. Zudem wird die Nichtanrechnung von Brachflächen auf den Siedlungsflächenbedarf thematisiert, da dies den Druck auf Freiräume erhöhen könnte. Weitere Punkte betreffen das sogenannte Flex-Modell zur Festlegung von Siedlungsbereichen sowie die Forderung nach einer qualifizierten Alternativenprüfung bei der Inanspruchnahme von Naturschutz- und Waldflächen.
Die Planungsgemeinschaft bittet zudem um ergänzende Erläuterungen zur Vereinbarkeit von Naturschutz mit landwirtschaftlichen Zonen und zum Ausbau der Verkehrsinfrastruktur im Bereich der Siedlungsbereiche. Hinsichtlich der Empfehlung, kommunale Konzepte für Freiflächen-Solaranlagen zu erarbeiten, wird auf die personellen und finanziellen Kapazitäten der Kommunen hingewiesen. Die Stellungnahme wurde am 30. Juni 2025 an die Landesplanungsbehörde übermittelt.
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Beratungsfolge
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 67 BO Wilhelm-Leithe-Weg Nord in BochumZur Vorlage · 1110/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen der Stadt Essen berät über den Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP). Gegenstand ist die Änderung 67 BO Wilhelm-Leithe-Weg Nord in Bochum. Mit dem beantragten Beschluss soll das entsprechende Planverfahren eingeleitet werden.
Das Vorhaben ist Teil des Baulandentwicklungsprojekts „Neues Bahnhofsquartier Wattenscheid“. Ziel der städtebaulichen Entwicklung im Bereich südlich des Bahnhofs Wattenscheid ist die Schaffung von Wohnraum sowie zusätzlicher Gewerbeflächen. Während der aktuelle GFNP das betreffende Gebiet als halb Gewerbe- und halb Mischbaufläche darstellt, sieht der Bebauungsplan Nr. 1008 für den südöstlichen Teil eine Festsetzung als Wohngebiet vor. Eine Änderung des GFNP ist notwendig, um diese planungsrechtlichen Voraussetzungen abzustimmen.
Da der GFNP die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr umfasst, sind gleichlautende Beschlüsse der Räte der beteiligten Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen erforderlich. Das weitere Verfahren sieht für das vierte Quartal 2025 das Scoping zur Festlegung des Untersuchungsgegenstandes der Umweltprüfung vor. Nach der Überarbeitung auf Basis der Beteiligungsergebnisse und dem abschließenden Planbeschluss ist eine Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 65 OB Grünzug Neue Mitte in OberhausenZur Vorlage · 1112/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen der Stadt Essen soll über den Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen entscheiden. Gegenstand ist die Änderung 65 OB „Grünzug Neue Mitte“ in Oberhausen.
Das Vorhaben basiert auf den städtebaulichen Entwicklungskonzepten der Stadt Oberhausen, die eine Weiterentwicklung der „Neuen Mitte“ zu einem Wohnquartier mit Fokus auf soziale und ökologische Aspekte vorsehen. Im Rahmen der Planänderung sollen Teile der bisherigen Mischbauflächen in öffentliche Grünflächen umgewandelt werden, während im östlichen Bereich eine Konkretisierung hin zu Wohnbauflächen angestrebt wird. Der Grünraum soll dabei als primäres Erschließungselement für den Fuß- und Radverkehr dienen und die Anbindung an das bestehende Verkehrsnetz ermöglichen. Zudem ist die Verlängerung der Straßenbahnlinie 112 von Mülheim an der Ruhr bis zum Haltepunkt Essen-Unterstraße vorgesehen, um eine Verknüpfung mit der Essener Linie 105 zu schaffen.
Das Verfahren erfordert gleichlautende Beschlüsse der Räte aller beteiligten Städte. Die Festlegung des Detailgrades der Umweltprüfung ist für das erste Quartal 2026 geplant. Nach der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und dem abschließenden Planbeschluss bedarf die Änderung der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen.
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- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Bebauungsplan „Nr. 07/18 Vinckestraße / Otto-Brenner-Straße (ehem. Stadtbad Borbeck)“ Bericht zum Prüfauftrag und weiteres Vorgehen Stadtbezirk: IV, Stadtteil: Borbeck-MitteZur Vorlage · 0833/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0833/2025/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit dem Bericht zum Prüfauftrag sowie dem weiteren Vorgehen zum Bebauungsplan Nr. 07/18 „Vinckestraße / Otto-Brenner-Straße“. Ziel der Planung ist die Neuentwicklung des Areals des ehemaligen Stadtbads Borbeck, um nach der geplanten Aufgabe des Schwimmbads Wohnraum und Verwaltungsnutzungen zu integrieren. Die vorliegende Konzeptstudie sieht eine urbane Blockstruktur vor, die bis zu 115 neue Wohneinheiten umfassen soll.
Das weitere Vorgehen konzentriert sich auf die Umsetzung der Perspektive einer Neuordnung, um eine städtebauliche Transformation des Areals zu erreichen. Dabei ist ein Nutzungstausch zwischen dem städtischen Grundstück und den Flächen der Allbau GmbH vorgesehen, wobei auch ein Grundstückstausch als Variante geprüft werden soll. Die Verwaltung soll ein Umsetzungskonzept erarbeiten und die Planung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten mit der Allbau GmbH konkretisieren.
Aufgrund vergrößerter Plangebietgrenzen, geänderter Planungsziele und einer erhöhten Flächenausnutzung soll das Bebauungsplanverfahren neu aufgelegt werden. Angestrebt wird die Ausweisung eines urbanen Gebiets im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB. Ein Beschluss über dieses Verfahren sowie die erneute Unterrichtung der Öffentlichkeit sollen für das Frühjahr 2026 vorbereitet werden. Dabei sind bestehende Mietvertragsregelungen für das städtisch angemietete Verwaltungsgebäude zu berücksichtigen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen soll die Verwaltung beauftragen, die Ergebnisse der Konzeptstudie als Grundlage für das Verfahren weiterzuverfolgen.
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Beratungsfolge
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Bebauungsplan Nr. 5/24 "Ruhrau/Dahlhauser Straße (Gewerbegebiet Ruhrau)" Stadtbezirk: VII, Stadtteil: Horst Information über die Planung sowie Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1169/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 5/24 „Ruhrau/Dahlhauser Straße“ für das Gewerbegebiet Ruhrau im Essener Stadtteil Horst ist Gegenstand einer neuen Planung. Hintergrund ist die Feststellung, dass der bestehende Bebauungsplan Nr. 13/80 rechtliche Mängel aufweist. Da dessen Nichtanwendung bisher nicht offiziell bekannt gemacht wurde, besteht ein Planungsbedarf, um die städtebauliche Ordnung im etwa 50 Hektar großen Gebiet wieder rechtssicher zu steuern.
Das Ziel der Planung ist die Schaffung eines Gewerbe- und Industriegebiets, das mit den angrenzenden Mischgebieten vereinbar ist. Dabei sollen Maßnahmen zum Immissionsschutz sowie zur Sicherung von Wohn- und Arbeitsverhältnissen umgesetzt werden. Ein Schwerpunkt liegt auf der Steuerung des Einzelhandels, um diesen in den Stadtzentren zu konzentrieren und eine Ausweitung innerhalb des Gebiets zu verhindern. Zudem sind verkehrliche Verbesserungsmaßnahmen an Bahnübergängen und Unterführungen vorgesehen. Die ursprünglich geplante Fortführung der Kreisstraße K 5 wird nicht weiterverfolgt, wodurch Flächen für andere Nutzungen zur Verfügung stehen.
Neben der Sicherung von Grünflächen und Klimaschutzmaßnahmen sieht der Entwurf die Erhaltung eines Spielplatzes sowie die mögliche Errichtung einer Kita im Nordosten des Gebiets vor. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung entscheiden, während die Bezirksvertretung VII angehört wird.
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Beratungsfolge
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (35. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Leibniz-Gymnasium, Stankeitstraße 22, 45326 Essen Errichtung eines Ersatzbaus am Abzweig Mallinckrodtstraße 11 als Interimslösung für den geplanten Erweiterungsbau am Hauptstandort hier: BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 0912/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Baubeginn einer Interimslösung für das Leibniz-Gymnasium entscheiden. Das Projekt umfasst die Errichtung eines Ersatzbaus am Abzweig der Mallinckrodtstraße 11, um die Kapazitätsgrenzen des Hauptstandorts in der Stankeitstraße während der geplanten Erweiterungsmaßnahmen zu überbrücken. Die geschätzten Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf rund 4,62 Millionen Euro brutto.
Die geplante bauliche Umsetzung sieht einen zweigeschossigen Modulbau mit einer Bruttogrundfläche von etwa 1.080 Quadratmetern vor. Dabei kommen verschiedene Bauweisen wie Holzmodul-, Holzhybrid- oder Stahlmodulbauweise in Betracht, wobei eine Dachbegrünung zur CO2-Reduktion vorgesehen ist. Das Gebäude soll neben den Jahrgangsstufen 5 und 6 künftig auch die Jahrgangsstufe 7 aufnehmen und umfasst unter anderem acht Unterrichtsräume, einen Fachraum für naturwissenschaftlichen Unterricht sowie Räumlichkeiten für Lehrpersonal und Technik. Ergänzend dazu sind Maßnahmen an den Außenanlagen geplant, darunter neue Fahrradabstellplätze, zusätzliche PKW-Stellplätze sowie die Aufwertung von Grünflächen und Spielgeräten.
Der Beginn der vorbereitenden Maßnahmen ist für Februar 2026 angesetzt, sodass die Inbetriebnahme der Einrichtung für September 2026 vorgesehen ist. Die Nutzung des Interimsbaus wird voraussichtlich bis zu den Sommerferien 2030 andauern. Die Finanzierung erfolgt durch eine Mittelumschichtung aus dem Neubauprogramm für Schulerweiterungen im Jahr 2026.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.08.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (41. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 17.Hövelschule, Hövelstraße 49, 45326 Essen hier: Mehrkosten für die Sanierung im Bestand sowie für die TurnhalleZur Vorlage · 1073/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft befasst sich mit den Kostensteigerungen bei den Sanierungsmaßnahmen der Hövelschule in Essen. Die Maßnahmen gliedern sich in die Projekte Erweiterungsbau und Generalsanierung sowie die Sanierung der Turnhalle.
Für das Projekt Erweiterungsbau und Generalsanierung wird eine Kostenerhöhung um 2.070.392 Euro brutto auf eine Gesamtsumme von 16.823.000 Euro brutto ausgewiesen. Im Bereich der Turnhallensanierung belaufen sich die Mehrkosten auf 534.000 Euro brutto, wodurch sich die Gesamtsumme für dieses Vorhaben auf 3.320.000 Euro brutto erhöht. Die Gesamtkosten beider Bauvorhaben belaufen sich somit auf 20.143.000 Euro brutto. Da im Haushalt Mittel in Höhe von 18.691.000 Euro bereitstehen, ergibt sich eine Differenz von 1.451.900 Euro brutto. Diese soll durch Mittelumschichtungen aus dem Projekt Neubauprogramm Schulerweiterung ausgeglichen werden.
Die Vorlage enthält zudem Angaben zu den kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen sowie zur rechtlichen Grundlage gemäß § 79 des Schulgesetzes NRW, welche die Instandhaltung des Gebäudebestands durch den Schulträger regelt. Hinsichtlich der Klimaschutzrelevanz wird eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz sowie eine geringfügige Erhöhung des Treibhausgas-Ausstoßes verzeichnet. Der Fertigstellung der Schulbaumaßnahme wird Sommer 2027 zugeordnet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V keine Bedenken gegen die Kostenerhöhungen erhebt und die zuständigen Ausschüsse sowie der Rat der Stadt Essen die Anpassungen beschließen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.09.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (43. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.08.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (41. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 18.Handlungskonzept Wohnraum für Seniorinnen und Senioren Sachstand zur Umsetzung / Stand Anfang 2025Zur Vorlage · 0697/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum Handlungskonzept „Wohnraum für Seniorinnen und Senioren“ informiert über den aktuellen Stand der Umsetzung der am 26. Oktober 2022 beschlossenen Ziele. Die Verwaltung hat zum 1. Januar 2025 die Anlaufstelle „Zukunft Wohnen für Seniorinnen und Senioren“ als strategische Alternative zu einer Wohnungstauschbörse eingerichtet. Im Rahmen einer Flächenanalyse wurden 76 potenzielle Standorte in einem Radius von 300 Metern um 39 Nahversorgungszentren identifiziert, wobei 13 Standorte nach einer Eignungsprüfung als besonders geeignet eingestuft wurden. Für die Nutzung von Kirchengrundstücken gilt die Baulandmobilisierungsverordnung NRW bis Ende 2026. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse und Beiräte den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Die Steuerung städtischer Flächenentwicklungen und Maßnahmen zur Förderung seniorengerechten Wohnens erfolgt primär über Konzeptvergaben städtischer Grundstücke. Ziel ist ein barrierefreier und bezahlbarer Wohnraummix, wobei eine systematische Bodenvorratshaltung aufgrund der Haushaltslage nur begrenzt betrieben wird. Für das Jahr 2025 ist eine Bedarfsanalyse zum barrierearmen Wohnraum geplant. Im Bereich der Infrastruktur folgt im Jahr 2025 ein Abschlussbericht zum 2024 in Huttrop durchgeführten Fußverkehrscheck. Investoren sollen bei Flächen in der Nähe von Nahversorgungszentren zur Schaffung kleinerer Wohneinheiten beraten werden. Zudem wird auf die Finanzierung von Umbaumaßnahmen durch Pflegekassen sowie auf ein abgeschlossenes Projekt der Aidshilfe Essen e.V. zur Wohnsituation von LSBTIQ*-Personen verwiesen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Anträge und Anfragen
- 19.1Bebauungsplan Nr. 5/18 "ESSEN 51: Zollstraße/Pferdebahnstraße" Stadtbezirk: I, III, IV, Stadtteil: Nordviertel, Altendorf, Bochold Hier: Steigerung der Quote öffentlich geförderter WohnungenZur Vorlage · 1060/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1060/2025/SPD einen Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen gestellt. Gegenstand des Antrags ist der Bebauungsplan Nummer 5/18 „ESSEN 51: Zollstraße/Pferdebahnstraße“, welcher die Stadtteile Nordviertel, Altendorf und Bochold umfasst.
Die Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung in Gesprächen mit der Thelen-Gruppe auf eine Erhöhung der Quote für öffentlich geförderten Wohnraum hinarbeitet, wobei ein Zielwert von 50 Prozent angestrebt werden soll. Zudem wird vorgeschlagen, dass die Bezirksvertretung IV des Stadtbezirks IV diesen Vorgang zur Kenntnis nimmt.
In der Begründung führt die Fraktion aus, dass jährlich eine hohe Anzahl an Wohnungen aus der Preisbindung fällt und neue Projekte im Bereich des geförderten Wohnraums nicht in ausreichendem Maße entstehen, um diesen Rückgang auszugleichen. Angesichts steigender Lebenshaltungskosten sei die Sicherstellung von bezahlbarem Wohnraum für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen erforderlich. Bei einem städtebaulichen Projekt dieser Größenordnung solle daher eine Quote von mindestens 50 Prozent angestrebt werden.
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Beratungsfolge
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — abgesetzt (Antrag zurückgenommen)
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 04.09.2025
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 19.2Aufstellung einer Zweckentfremdungssatzung - Datenanalyse und NeubewertungZur Vorlage · 0998/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Antrag gestellt, die Stadtverwaltung mit einer Analyse und Neubewertung der Notwendigkeit einer Zweckentfremdungssatzung für Kurzzeitvermietungen zu beauftragen. Im Zentrum des Antrags steht die Untersuchung der Registrierungen von Beherbergungsbetrieben, die bis zum 1. September 2025 bei der Stadt Essen eingegangen sind. Diese sollen mit den bisherigen Zahlen zu Kurzzeitvermietungen im Stadtgebiet verglichen werden.
Auf Grundlage dieser aktualisierten Datenlage soll geprüft werden, ob die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung gemäß dem Wohnraumstärkungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen erforderlich ist. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit bestehenden Abweichungen zwischen den amtlichen Daten der Stadtverwaltung und den online verfügbaren Angeboten. Als mögliche Gründe für die unvollständige Datenlage werden die Umwandlung von Wohnraum in Beherbergungsstätten sowie Unkenntnis über lokale Regelungen angeführt.
Die Stadtverwaltung wird zudem beauftragt, dem Rat der Stadt Essen in der Sitzung im Dezember 2025 einen Verfahrensvorschlag vorzulegen. Dieser soll auch den benötigten Personal- und Ressourceneinsatz enthalten. Die Grundlage für die Neubewertung bildet die seit dem 1. August 2025 geltende Registrierungspflicht für Beherbergungsbetriebe, die eine aktuellere Datenbasis ermöglichen soll.
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Beratungsfolge
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — abgesetzt (Antrag zurückgenommen)
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.01.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (1. Sitzung) — Antrag wurde seitens der Fraktion zurückgezogen.
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — zur Enscheidung in den Rat geschoben
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 04.09.2025
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 19.3Zwischennutzung Gesamtimmobilie Rathenaustraße 2-4Zur Vorlage · 1294/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Prüfung einer Zwischennutzung der leerstehenden Flächen in der Immobilie Rathenaustraße 2-4 gestellt. Die Stadtverwaltung soll untersuchen, ob die Räumlichkeiten als Ausstellungsflächen für Kunst und Kultur, als Probenräume für Tanz-, Theater- und Musikformationen – insbesondere in den ehemaligen Räumen der Spielstätte „Casa“ – sowie als Atelierräume genutzt werden können.
Zusätzlich wird eine Gegenüberstellung der Kosten für den Leerstand und die Kosten einer Nutzungsüberlassung sowie eine Darstellung möglicher Förderoptionen gefordert. Mit der Prüfung soll laut Antrag dem Verfall, Vandalismus und einem möglichen Wertverlust des Gebäudes vorgebeugt werden. Eine Zwischennutzung soll zudem die soziale Kontrolle und die Belebung des Platzes in der Innenstadt fördern und dem Bedarf an kulturellen Flächen entgegenwirken.
Der Antrag wird im Kulturausschuss beraten und soll anschließend im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen entschieden werden.
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Beratungsfolge
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — abgesetzt (Antrag zurückgenommen)
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.12.2025 · Kulturausschuss (1. Sitzung) — Antrag zurück gezogen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.09.2025 · Kulturausschuss (38. Sitzung) — in die nächste Ratsperiode geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 19.4Einsatz von Wisch- und Saugrobotern in städtischen TurnhallenZur Vorlage · 1305/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Grüne Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag gestellt, der die Einführung von Wisch- und Saugrobotern in städtischen Turnhallen untersucht. Die Vorlage mit der Nummer 1305/2025/GRÜNE sieht vor, dass die Stadtverwaltung bis zum Ende des Jahres 2025 ein Konzept erstellt. Dieses soll aufzeigen, wie durch automatisierte Reinigungsroboter die Sauberkeit der Hallenböden sowie die Reinigungskosten beeinflusst werden können.
Im Rahmen dieses Konzepts sollen verschiedene Aspekte geprüft werden. Dazu gehören die Anschaffungs-, Betriebs- und Personalkosten im Vergleich zur bisherigen Reinigungsmethode sowie die erwartete Nutzungsdauer der Geräte. Zudem soll die Flächenleistung der Roboter analysiert werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Sicherheitsaspekten für das Reinigungspersonal, die Nutzer der Hallen und die Roboter selbst. Auch notwendige organisatorische Anpassungen, wie etwa die Bereitstellung von Lagerflächen für Sportgeräte und Bänke zur besseren Befahrbarkeit der Böden, sollen im Konzept dargestellt werden.
Die Fraktion begründet den Antrag mit der Notwendigkeit einer Reinigung nach der Nutzung durch Sportvereine am Abend oder Wochenende. Der Einsatz moderner Technologie soll laut Vorlage dazu beitragen, die Hygiene zu verbessern und die Lebensdauer der Bodenbeläge zu verlängern. Zudem wird auf die Förderung von Digitalisierung und Automatisierung verwiesen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 09.12.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 16.09.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — verwiesen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 19.5Einrichtung eines GestaltungsbeiratesZur Vorlage · 1306/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Einrichtung eines Gestaltungsbeirates vorgelegt. Mit diesem Vorhaben wird der Rat der Stadt Essen gebeten, einen Grundsatzbeschluss zu fassen. Die Verwaltung soll daraufhin eine Geschäftsordnung für einen fachlich besetzten Beirat erarbeiten und diese in Abstimmung mit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen dem Rat zur Entscheidung vorlegen.
Der geplante Beirat soll politische Gremien, die Verwaltung sowie Planer, Bauherren und Investoren bei städtebaulichen Projekten beraten. Die Beratung soll sich auf Aspekte der architektonischen Gestaltung, des Denkmalschutzes sowie der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes konzentrieren. Betroffen sein sollen insbesondere größere Vorhaben wie Hochbauten, Bebauungspläne, Verkehrsbauten sowie die Gestaltung von Plätzen und Freiflächen.
Der Antrag sieht vor, dass der Beirat bereits in frühen Planungs- und Konzeptionsstadien einbezogen wird, beispielsweise bei der Durchführung von Wettbewerben oder der Ausschreibung von Grundstücken. Durch öffentliche Veranstaltungen sollen zudem die Ergebnisse des Beirates präsentiert werden, um Transparenz im öffentlichen Diskurs über wichtige Bauvorhaben zu schaffen. Ziel ist es, Qualitätsmaßstäbe für Neubauten zu definieren und die städtebauliche Entwicklung sowie die Baukultur in der Stadt zu fördern.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — abgesetzt (Antrag zurückgenommen)
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 19.6Generalsanierung Schloß Borbeck (DS 1152/2024/7) Hier: Fortgang der PlanungenZur Vorlage · 1302/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat einen Antrag gestellt, der die Stadtverwaltung Essen zu detaillierten Informationen bezüglich der Generalsanierung von Schloss Borbeck auffordert. Der Antrag umfasst verschiedene Aspekte des laufenden Planungsprozesses und richtet sich an den Kulturausschuss sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen.
Die Fraktion bittet um eine schriftliche Berichterstattung zum aktuellen Sachstand der Sanierungsplanung. Ein wesentlicher Bestandteil der Anfrage ist die Vorlage einer Übersicht zur Kostenprognose sowie der Planungen für eine fristgerechte Bewerbung um das Förderprogramm für Baudenkmäler des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2025.
Des Weiteren fordert der Antrag Informationen darüber an, wann ein Bauzeitenplan vorgelegt werden kann und wie die verbindliche Einbeziehung lokaler Akteure sichergestellt werden soll, um eine Abstimmung mit deren jeweiligen Vorhaben zu ermöglichen. Ergänzend wird die Stadtverwaltung gebeten, die künftige Ausgestaltung des Veranstaltungsmanagements auf dem Gelände von Schloss Borbeck zusammenzufassen.
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Beratungsfolge
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.12.2025 · Kulturausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.09.2025 · Kulturausschuss (38. Sitzung) — in die nächste Ratsperiode geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 19.7Entwicklungsgesellschaft Urbane Flächen und Hafen Essen mbH (DS 0750/2024/2) hier: Erster ZwischenberichtZur Vorlage · 1313/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 1313/2025/CDU einen Antrag an die Ausschüsse für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus gestellt. Die Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung bis Ende 2025 einen Zwischenbericht zu den bisherigen Unternehmensaktivitäten der Entwicklungsgesellschaft Urbane Flächen und Hafen Essen mbH vorlegt.
Der Bericht soll detaillierte Informationen zu den Planungen der Gewerbe- und Industrieentwicklung für das Areal des Stadthafens sowie darüber hinausgehende Bereiche enthalten. Darüber hinaus werden Strategien zum Umgang mit Flächen im Erbbaurecht nach Ablauf der Zeit sowie die Dokumentation von Erfahrungswerten und etwaigen Optimierungspotenzialen hinsichtlich einer beschleunigten Flächenentwicklung und der Ansiedlung von Unternehmen gefordert.
Hintergrund des Antrags ist die Gründung der Entwicklungsgesellschaft durch den Rat der Stadt Essen am 29. Mai 2024, um die Entwicklung des Hafengeländes und die wirtschaftliche Entwicklung im Essener Norden voranzutreiben. Da in der Stadt Bedarf an Gewerbe- und Industrieflächen besteht, wird das Areal des Stadthafens aufgrund seiner verkehrlichen Anbindung über Straße, Schiene und Wasser als geeigneter Standort hervorgehoben.
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Beratungsfolge
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 19.8Optimierungspotentiale bei der BauaufsichtZur Vorlage · 1312/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen einen Antrag mit der Nummer 1312/2025/CDU eingebracht. Darin wird die Stadtverwaltung aufgefordert, bis spätestens Ende des Jahres 2025 Vorschläge zur Optimierung der Bauaufsicht zu erarbeiten. Ziel der Initiative ist es, die Prüf- und Bearbeitungsverfahren so zu gestalten, dass eine ressourcenschonende sowie zügige Erledigung der Aufgaben ermöglicht wird.
Der Antrag sieht verschiedene Ansätze für organisatorische Verfahrensoptimierungen vor. Dazu gehören der Ausbau von Standards für einzelne Arbeitsschritte sowie die Reduzierung von Prozessen auf das rechtlich erforderliche Mindestmaß. Zudem sollen alle rechtlichen Möglichkeiten, wie etwa Genehmigungsfiktionen oder die Einbeziehung von Fachgutachten auf Kosten der Antragstellenden, ausgeschöpft werden. Auch die Einbindung allgemeiner Verwaltungskräfte in bestimmte Arbeitsschritte wird als Option angeführt.
Darüber hinaus fordert die Fraktion die Entwicklung von Strukturen für regelmäßige Beratungsgespräche für Bauherren, Architekten und Investoren. Hierbei sollen mehrstufige Vorschläge unterbreitet werden, die sowohl kurzfristig umsetzbare Maßnahmen als auch zukunftsorientierte Lösungen wie digitale Terminvergaben, Video-Beratungen oder KI-gestützte Prozesse beinhalten.
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Beratungsfolge
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — abgesetzt (Antragsrücknahme)
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 19.9Konzept zur Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem WohnraumZur Vorlage · 1314/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Essener Rat hat den Antrag 1314/2025/GRÜNE eingebracht. Darin wird die Stadtverwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Allbau GmbH ein Konzept zur Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem sowie barrierefreiem Wohnraum zu erarbeiten. Ziel des Vorhabens ist es, Maßnahmen vorzuschlagen, um die Warmmiete für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen dauerhaft auf maximal 40 Prozent des Nettoeinkommens zu begrenzen, auch in gehobeneren Wohnlagen.
Die Begründung des Antrags verweist auf steigende Kosten für Mieten und Nebenkosten sowie die Notwendigkeit von Investitionen in die Klimaneutralität von Gebäuden. Zudem wird der Rückgang von Mietbindungen bei öffentlich gefördertem Wohnraum angeführt. Das geplante Konzept soll verschiedene Ansätze umfassen, darunter eine Reduzierung von Baustandards ohne Qualitätsverlust, die verstärkte Nutzung von Erbbaurechten sowie die Konzeptvergabe städtischer Grundstücke. Auch serielles Bauen und Sanieren sollen Bestandteil der Überlegungen sein. Als Referenz für die Entwicklung des Konzepts werden erfolgreiche Modelle aus anderen Städten wie Hamburg, Potsdam oder Bremen genannt.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 19.9 AErgänzungsantrag zu TOP: Konzept zur Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem WohnraumZur Vorlage · 1346/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Linke hat einen Ergänzungsantrag zum Konzept zur Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum in Essen eingebracht. Der Antrag fordert, dass die Verwaltung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie in städtebaulichen Verträgen eine verbindliche Quote von mindestens 50 Prozent für den mietpreisgebundenen, öffentlich geförderten Wohnungsbau festlegt. Zudem sollen Maßnahmen vorgeschlagen werden, um sicherzustellen, dass die Warmmieten für untere und mittlere Einkommen 30 Prozent des Nettoeinkommens nicht überschreiten.
Zur Begründung führt der Antrag, dass der Bestand an geförderten Wohnungen in Essen mit 17.760 Einheiten auf einem Tiefstand liege und bis zum Jahr 2035 voraussichtlich um die Hälfte sinken werde. Die Zahlen für Neubauten und Modernisierungen im Bereich des geförderten Wohnraums lägen deutlich unter dem Niveau von 2022. Da fast die Hälfte der Essener Bevölkerung eine Berechtigung für geförderten Wohnraum besitze, seien verbindliche Vorgaben notwendig, um den Fokus privater Investoren zu beeinflussen. Zudem wird auf einen Anstieg der Neuvertragsmieten in Essen um 8,2 Prozent im Jahr 2024 verwiesen. Die Linke fordert eine Orientierung an einer Mietbelastung von maximal 30 Prozent des Nettoeinkommens, statt der im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vorgesehenen 40 Prozent.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — hat sich erledigt, durch Ablehnung Antrag 1314/2025/GRÜNE
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 20.Verschiedenes
- 21.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 22.Öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 23.Aktueller Sachstand zum Bauvorhaben Zentralbibliothek, Markt 5/6Ergebnis: Kenntnis genommen
- 24.Aktueller Sachstand zum Bauvorhaben Zentralbibliothek, Markt 5/6Ergebnis: Kenntnis genommen
- 25.Grundstücksangelegenheiten in Essen-FrillendorfErgebnis: einstimmig beschlossen
- 26.Grundstücksangelegenheiten Verlängerung der Laufzeit des Erbbaurechts in Essen-AltenessenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 27.Errichtung eines vierzügigen Gymnasiums im Bereich Zollverein hier: Ermächtigung zum Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem TeilnahmewettbewerbErgebnis: abgesetzt/vertagt
- 28.Neubau Campus Bockmühle, Ohmstraße 32, 45143 Essen-Altendorf Sechszügige Gesamtschule mit Stadtteilnutzungen hier: Vergabestrategiewechsel sowie Bau- und BaubeginnErgebnis: abgesetzt/vertagt
- 29.Mietangelegenheit in Essen-BorbeckErgebnis: einstimmig beschlossen mit Ergänzungen
- 30.Grundstücksangelegenheit in Essen-Steele - Anmietung Förderung Mittelzentrum SteeleErgebnis: verwiesen in BV VII, kein Beschluss gefasst (zur Entscheidung in die Ratssitzung geschoben)
- 30.AMuseum Folkwang hier: BauunterhaltungsmaßnahmenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 31.Bericht über die im Rahmen des Förderprogramms KInvFG Kapitel 2 im II. Quartal 2025 erteilten AufträgeErgebnis: Kenntnis genommen
- 32.Anträge und Anfragen
- 33.Mitteilungen der Verwaltung
- 34.Pressemitteilung