Teilnahme am anteiligen Entschuldungsprogramm nach dem Altschuldenentlastungsgesetz NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Teilnahme am Entschuldungsprogramm nach dem Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen (ASEG NRW), sofern das entsprechende Landesgesetz verabschiedet wird. Der Haupt- und Finanzausschuss soll dem Rat der Stadt Essen die Zustimmung zu diesem Vorhaben empfehlen. Ziel des Programms ist es, dass das Land NRW 50 Prozent der übermäßigen Liquiditätskredite der Kommunen übernimmt.
Basierend auf Berechnungen zum Stand vom 31. Dezember 2023 beläuft sich die Pro-Kopf-Verschuldung der Stadt Essen an Liquiditätskrediten auf rund 2.607 Euro. Im Rahmen des Entschuldungsprogramms könnte ein Betrag von etwa 606,4 Millionen Euro entlastet werden, was laut Prognosen zu einer jährlichen Zinsersparnis von circa 14 Millionen Euro führen würde.
Um die Teilnahme sicherzustellen, soll bereits jetzt ein Vorratsbeschluss gefasst werden, damit der Antrag bei der NRW.Bank innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von vier Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes gestellt werden kann. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, alle notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Dazu gehört auch die Beauftragung einer Wirtschaftsprüfung zur Verifizierung der Liquiditätskredite und der verfügbaren Finanzmittel. Die Kosten für diese Prüfung sollen voraussichtlich unter der Vergabeschwelle von 25.000 Euro liegen und werden von der Stadt Essen getragen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 02.07.2025einstimmig beschlossen
- 25.06.2025einstimmig empfohlen
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Stadtkämmerei
- Finanzcontrolling (FiCo) der Stadt Essen hier: FiCo-Bericht I/2025 zum Prognosestichtag 30. April 2025 02.07.2025
- Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) über die überörtliche Prüfung der Stadt Essen und Stellungnahme des Oberbürgermeisters der Stadt Essen gemäß § 105 Abs. 6 und 7 GO NRW 02.07.2025
- Instandhaltungsrücklage Philharmonie hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Erhöhung der Instandhaltungsrücklage 04.06.2025
- Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 sowie Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2025 04.06.2025
- Quartalsbericht I/2025 zum Zins- und Schuldenmanagement 28.05.2025
- Quartalsbericht IV/2024 zum Zins- und Schuldenmanagement 28.05.2025
Aus derselben Sitzung
- Finanzcontrolling (FiCo) der Stadt Essen hier: FiCo-Bericht I/2025 zum Prognosestichtag 30. April 2025 Rat der Stadt Essen (40. Sitzung), 02.07.2025
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