Bildung einer Gewinnrücklage für den BgA "MHKW-Drittumsätze"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, für das Jahr 2024 eine Gewinnrücklage für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) „MHKW-Drittumsätze“ in Höhe von 86.576,01 Euro zu bilden. Über diesen Beschlussvorschlag wird im Rat am 2. Juli 2025 entscheiden.
Der BgA „MHKW-Drittumsätze“ ist dem Fachbereich Entsorgungswirtschaft und stadtinterne Steuerberatung zugeordnet. Bis zum Jahr 2018 vergeben die operativen Tätigkeiten des Bereichs Versachungsrechte am Müllheizkraftwerk Essen Karnap an andere Städte. Seit der Einstellung des operativen Betriebs im Jahr 2018 besteht der Betrieb aufgrund eines laufenden Klageverfahrens fort. Die für das Jahr 2024 ausgewiesenen Gewinne resultieren aus Zinserträgen. Nach einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens ist die Abwicklung des BgA vorgesehen.
Die Bildung der Rücklage dient dazu, die Kapitalertragsteuer auf den Gewinn des Betriebes zu vermeiden. Steuerrechtlich können Gewinne eines Betriebs gewerblicher Art der Gewinn- oder Zweckrücklage zugeführt werden, um eine Besteuerung zu verhindern. Hierfür ist ein förmlicher Beschluss der zuständigen Gremien erforderlich, wobei laut Bundesfinanzministerium eine Entscheidung spätestens acht Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres fallen muss.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 02.07.2025einstimmig beschlossen
- 25.06.2025einstimmig empfohlen