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Vorlage

Kreditnachweis der Betriebe gewerblicher Art für das Jahr 2024

0843/2025/2 25.06.2025 Entsorgungswirtschaft und stadtinterne Steuerberatung

🟢 Beschlossen 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Essen wird am 25. Juni 2025 über den Kreditnachweis der Betriebe gewerblicher Art für das Jahr 2024 entscheiden. Mit diesem Beschluss soll sichergestellt werden, dass den im städtischen Haushalt geführten Betrieben gewerblicher Art steuerlich angemessene Zinsaufwendungen und Tilgungsleistungen aus kreditfinanziertem Investitionsaufwand zugeordnet werden können. Dies ist für die steuerliche Gewinnermittlung erforderlich.

Der durchschnittliche Zinssatz für alle im Haushaltsjahr 2024 aufgenommenen Kredite betrug 3,09 Prozent. Obwohl der Kreditnachweis kein gesetzlicher Bestandteil des Jahresabschlusses ist, wird dieser Beschluss wie in den Vorjahren benötigt, um gegenüber der Finanzverwaltung eine Dokumentation im Rahmen von Betriebsprüfungen zu gewährleisten. Der vorliegende Nachweis umfasst jene Betriebe gewerblicher Art, die direkt im Haushalt der Stadt Essen bewirtschaftet werden. Für Betriebe, die in eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen geführt werden, ist die entsprechende Dokumentation bereits anderweitig sichergestellt.

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