Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) entscheiden. Die Vorlage sieht Anpassungen vor, die auf das 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz sowie Änderungen in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zurückzuführen sind. Ziel ist es, die Jahresabschlüsse der Gesellschaft nach den Standards großer Kapitalgesellschaften aufzustellen und prüfen zu lassen, sie jedoch gleichzeitig von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der EU-Richtrichtlinie CSRD zu befreien.
Zu den wesentlichen inhaltlichen Änderungen gehören die Verlagerung der Zuständigkeit für die Festsetzung der Vergütung und Reisekosten der Geschäftsführung von der Gesellschafterversammlung auf den Aufsichtsrat, wobei hierfür eine Dreiviertelmehrheit notwendig ist. Des Weiteren sollen die Einberufung von Gremiensitzungen über ein Gremienmanagementsystem erfolgen und die Modalitäten für Umlaufbeschlüsse des Aufsichtsrates angepasst werden.
Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus empfiehlt der Stadtgesellschaft die Zustimmung zu den Änderungen, vorbehaltlich der Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW. Die Vertretung der Stadt Essen wird zudem ermächtigt, alle erforderlichen Beschlüsse zur Umsetzung der Satzungsänderung zu fassen und die notwendigen Unterschriften zu leisten.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025einstimmig beschlossen
- 24.06.2025einstimmig empfohlen