Essen Transparent

← Alle Vorlagen

Vorlage

Flexibilisierung der Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege gemäß § 48 Kinderbildungsgesetz

0585/2025/4 10.06.2025 Jugendamt

🟢 Beschlossen 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Umsetzung der Flexibilisierung von Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege für das Kitajahr 2025/2026 gemäß dem Kinderbildungsgesetz. Die Stadt Essen erhält hierfür einen Landeszuschuss von bis zu rund 2,99 Millionen Euro. Um diese Förderung nutzen zu können, muss die Stadt kommunale Mittel in Höhe von 25 Prozent der Landesförderung ergänzen, woraus sich ein maximaler Gesamtfördervolumen von etwa 3,74 Millionen Euro ergibt. Die Zuschüsse dienen der Deckung des zusätzlichen Personalaufwands bei erweiterten Öffnungszeiten oder reduzierten Schließtagen.

Aufgrund des anhaltenden Fachkräftemangels in den Einrichtungen wird das bisherige Interessenbekundungsverfahren eingestellt. An dessen Stelle tritt ein neues System mit gestaffelten Sockelbeträgen, die sich nach der Größe der jeweiligen Einrichtung richten. Diese Neuregelung soll den steigenden Betriebskosten der Träger entgegenwirken. Für das kommende Kitajahr planen 123 Kindertageseinrichtungen Öffnungszeiten von mehr als 47 Stunden pro Woche. Zudem werden 26 Einrichtungen eine Anzahl von maximal 15 Schließtagen im Jahr realisieren. Die Verteilung der Mittel erfolgt durch das Jugendamt auf Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung und der jeweiligen Bedarfe.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 164 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge