Essen Transparent

← Alle Vorlagen

Vorlage

Flexibilisierung der Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege gemäß § 48 Kinderbildungsgesetz

0585/2025/4 Jugendamt

🟢 Beschlossen 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege für das Kitajahr 2025/2026. Der Jugendhilfeausschuss soll über die Umsetzung sowie die Höhe der Landesförderung und die Verteilung der kommunalen Mittel entscheiden.

Für das kommende Kitajahr erhält die Stadt Essen einen Landeszuschuss von bis zu 2.993.950,97 Euro. Durch eine kommunale Aufstockung von 25 Prozent, die bis zu 748.487,74 Euro betragen kann, ergibt sich ein maximaler Gesamtbetrag von 3.742.438,71 Euro. Das bisherige Interessenbekkundungsverfahren wird durch die Einführung gestaffelter Sockelbeträge nach Gruppengröße ersetzt. Gefördert werden unter anderem Öffnungszeiten von mehr als 47 Stunden pro Woche sowie bis zu 15 Nichtschließungstage. Für das Jahr 202komma 25/2026 planen 123 Einrichtungen erweiterte Öffnungszeiten, was einer Zunahme von 18 Einrichtungen gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Die Gesamtfördersumme für Kindertageseinrichtungen beläuft sich auf 2.596.451,22 Euro, finanziert durch Landesmittel in Höhe von 2.077.160,98 Euro und kommunale Mittel in Höhe von 519.290,24 Euro. Für den städtischen Träger fallen Personalkosten für etwa 9 Vollzeitäquivalente an, wobei im Haushaltsjahr 2025 228.731,24 Euro und im Jahr 2026 320.223,74 Euro veranschlagt sind. Die Finanzierung der städtischen Kosten erfolgt über Landeszuweisungen und das kommunale Personalkostenbudget. Für die Kindertagespflege wird mit 10.000,00 Euro gerechnet. Die Sachkosten für freie Träger werden für 2025 auf 853.123,00 Euro und für 2026 auf 1.194.373,00 Euro geschätzt. Als Nachweis für die erweiterten Zeiten ist eine schriftliche Vereinbarung zum Betreuungsvertrag erforderlich. Die Betreuung ist auf täglich zehn Stunden bzw. 50 Wochenstunden begrenzt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 241 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

Verwandte Vorlagen

Weitere Vorlagen: Jugendamt

Aus derselben Sitzung

Alle Vorlagen aus Juni 2025 · Archiv nach Monat