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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 15 über die Sitzung des Inklusionsbeirates vom 27.03.2025
- 2.Vorstellung Aalto-Theater: Ballett
- 3.Berichterstattung zur Notfallversorgung und Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplans in Essen
- 4.Vorstellung "Kommunale Hitzeschutzstrategie"
- 5.Verstetigung der "Klassenassistenzen für schulische Inklusion - KASI" an 16 Essener Grundschulen und Pilotierung an drei weiterführenden SchulenZur Vorlage · 0161/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur Verstetigung und Erweiterung des Projekts „Klassenassistenzen für schulische Inklusion – KASI“ sieht vor, das Angebot an 16 Grundschulen ab dem Schuljahr 2026/2027 dauerhaft fortzuführen. Zusätzlich soll das Projekt für die Jahrgänge 5 bis 7 an drei weiterführenden Schulen, namentlich der Hauptschule an der Wächtlerstraße, der Gesamtschule Bockmühle und der Gertrud-Bäumer-Realschule, pilotiert werden. Ziel der Maßnahme ist die Stärkung inklusiver Lernorte sowie die Reduktion von Anträgen auf Individualassistenz nach den Regelungen des SGB VIII und SGB IX.
Evaluierungen der Fachhochschule Südwestfalen und des Instituts für Kinder- und Jugendhilfe belegen Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Kinder. Die Daten zeigen einen steigenden Anteil an Schülern mit Unterstützungsbedarf an den teilnehmenden Grundschulen, der von 67,58 % im Schuljahr 2022/2023 auf 73,15 % im Schuljahr 2024/2025 gestiegen ist. Für die Umsetzung der Verstetigung und Pilotierung im Zeitraum von 2026 bis 2030 sind steigende Kosten veranschlagt, die von etwa 7,5 Millionen Euro im Jahr 2026 bis auf über 11,9 Millionen Euro im Jahr 2029 ansteigen.
Da eine Vertragsanpassung des bestehenden Vertrages aus dem Jahr 2021 eine wesentliche Änderung des öffentlichen Auftrags darstellen würde, ist ein neues europaweites Vergabeverfahren für soziale Leistungen mit einem geschätzten Nettoauftragswert von 750.000 Euro erforderlich. Die Finanzierung erfolgt über den Fachbereich 40, wobei die Fachbereiche 50 und 51 entsprechende Minderaufwände anmelden. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch die zuständigen Ausschüsse sowie den Inklusionsbeirat vor.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele Rhein-RuhrZur Vorlage · 0416/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0416/2025/6 befasst sich mit der Prüfung einer Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele in der Region Rhein-Ruhr. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat nach der Vergabe der Spiele 2032 an Brisbane den Prozess für eine deutsche Bewerbung initiiert und fordert Konzepte an, die einen Hauptstandort fokussieren. Das betrachtete Konzept „Rhein-Ruhr“ umfasst Städte wie Aachen, Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Essen und Köln. Die Koordination des Prozesses erfolgt durch die Landeshauptstadt Düsseldorf über die Tochtergesellschaft D.SPORTS.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Initiative des DOSB zur Prüfung einer Bewerbung begrüßt und die Verwaltung beauftragt, die Bewerbung für die Region Rhein-Ruhr weiterhin positiv zu begleiten. Die Einreichungsfrist für die verfeinerten Unterlagen beim DOSB ist der 31. Mai 2025. Für die beteiligten Städte entstehen bis zu diesem Zeitpunkt keine Kosten für die Bearbeitung des DOSB-Leitfadens. Eine sportfachliche und finanzielle Bewertung der eingereichten Konzepte durch den DOSB erfolgt nach der Einreichung. Eine Entscheidung über ein Konzept ist für die Mitgliederversammlung im Dezember 2026 vorgesehen.
Die Vorlage hebt die Bedeutung der Sportstätteninfrastruktur sowie die Förderung von Breitensport und Teilhabe hervor. Eine finanzielle Bewertung der Bewerbungskonzepte sowie die Kosten einer internationalen Bewerbung sollen zu einem späteren Zeitpunkt evaluiert und mit den Gebietskörperschaften abgestimmt werden. Ein finaler Entscheid über den konkreten Bewerbungszeitraum für die Spiele 2036 oder 2040 steht noch aus. Die Beratung der Vorlage ist für den Zeitraum vom 1. April 2025 bis zum 9. April 2025 in den Ausschüssen und im Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße"Zur Vorlage · 0392/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (0392/2025/6) aus dem Geschäftsbereich 6 behandelt den Baubeschluss für den Ausbau des Stadions „An der Hafenstraße“ sowie die Planung eines Fahrradparkhauses. Der Beschlussvorschlag sieht den Bau des Stadions auf Basis einer vertieften Kostenschätzung von 28,51 Millionen Euro vor. Parallel dazu ist die Planung eines Fahrradparkhauses mit etwa 1.400 Abstellplätzen bis zur Leistungsphase 3 vorgesehen, wofür Kosten in Höhe von 1,4 Millionen Euro veranschlagt sind. Der Zeitplan sieht die Planung bis Ende Dezember 2025 vor, wobei der späteste Baubeginn für den 1. Juli 2026 angesetzt ist.
Die Finanzierung der Vorhaben in Höhe von insgesamt 28,76 Millionen Euro soll über ein Gesellschafterdarlehen an die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) zu marktüblichen Konditionen erfolgen. Da die Maßnahmen nicht im Haushalt 2025/2026 etatisiert sind, ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung von 2,7 Millionen Euro für das Jahr 2025 und 6,7 Millionen Euro für das Jahr 2026 erforderlich. Die weiteren benötigten Mittel in Höhe von 19,36 Millionen Euro werden für die Haushaltsjahre ab 2027 angemeldet.
Zusätzlich umfasst die Vorlage Informationen zum Verkehrskonzept, wobei die Inbetriebnahme der Citybahn zur Stadionanbindung für das Jahr 2028 geplant ist. Die Kosten für das Fahrradparkhaus werden auf insgesamt etwa 8,38 Millionen Euro brutto geschätzt, wobei die Baukosten für das Parkhaus voraussichtlich im Jahr 2027 anfallen werden. Die Mitglieder der Aufsichtsrate der Immobilien Management Essen GmbH sowie die Vertreter der Stadt Essen in der Gesellschafterversammlung der IME werden angewiesen, die notwendigen Beschlüsse zu fassen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und in die nächste Sitzung des ADWBT geschoben
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertagt.
Ergebnis: geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates - 8.Barrierefreier Umbau der Bushaltestelle Deipenbecktal an den Bussteigen 2, 3 und 4 und Neuordnung des Container-StandortesZur Vorlage · 0433/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen und die Ruhrbahn GmbH planen den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle Deipundbecktal im Essener Stadtteil Byfang. Im Fokus stehen die Bussteige 2, 3 und 4 sowie die Neuordnung des dort befindlichen Altglas-Containerstandorts. Ziel der Maßnahme ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit nach dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW sowie das Personenbeförderungsgesetz. Durch die Neugestaltung sollen zudem Beeinträchtigungen im Haltestellenbereich, wie etwa verdeckte Sichtachsen oder Verunreinigungen durch Glasscherben, vermieden werden. Die Bezirksvertretung VIII wurde über die Planung informiert.
Die Vorzugsvariante sieht die Einrichtung einer Haltebucht im Nöckersberg vor, um die Anfahrt der Container durch Entsorgungsfahrzeuge ohne Beeinträchtigung des Bus- und Kfz-Verkehrs zu ermöglichen. Hierfür ist eine Begradigung der Einmündung sowie der Einsatz von Winkelstützwänden erforderlich. Während für den Ausbau neue Flächen versiegelt werden, sollen gleichzeitig andere Bereiche entsiegelt und begrünt werden. Die Bussteige 2, 3 und 4 erhalten zudem neue Wetterschutzeinrichtungen, taktile Leitelemente und eine erneuerte Straßenbeleuchtung.
Da sich die Haltestelle in einem Landschaftsschutzgebiet befindet, sind ein Waldumwandlungsverfahren sowie eine Befreiung von den Vorgaben des Landschaftsschutzes notwendig. Zudem ist der Erwerb einer kleinen Fläche im Besitz der Autobahn GmbH vorgesehen. Der Baubeginn ist für Ende 2025 geplant. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rund 450.000 Euro für die Baumaßnahmen sowie 40.000 Euro für die Beleuchtung, finanziert aus der ÖPNV-Pauschale.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.04.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 0084/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ gemäß § 171 b Abs. 2 BauGB beschließen. Das Vorhaben umfasst die Festlegung der Gebietsabgrenzung für die Innenstadt sowie die Aufnahme der Finanzierung für das Jahr 2027 und die Folgejahre in die Haushaltsplanung. Das Maßnahmenpaket beinhaltet insgesamt 37 Projekte, die in 22 Leitprojekte mit Priorität A und 15 Zukunftsprojekte mit Priorität B unterteilt sind. Die Umsetzung der Leitprojekte ist bis Ende 2035 vorgesehen.
Das Gesamtvolumen für die Umsetzung der Leitprojekte beläuft sich auf 20.550.000 Euro, wobei ein Anteil von voraussichtlich 13.230.000 Euro aus Fördermitteln und 7.320.000 Euro aus Eigenmitteln gedeckt werden soll. Das gesamte Investitionsvolumen aller Projekte wird auf circa 40.210.000 Euro geschätzt. Die Projekte sind den Handlungsebenen „Grün“, „Durchmischt“ und „Gemeinschaftlich“ zugeordnet.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, Förderanträge beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen einzureichen. Zudem soll die planerische Vorbereitung von Vorhaben wie dem „Grün-blauen Innenstadtband“ und der Umgestaltung des Marktkirchenumfelds vorangetrieben werden. Ziel des Konzepts ist es, Funktionsverluste in der Innenstadt durch ein einheitliches Handeln der beteiligten Akteure zu verhindern. Die fachbereichsübergreifende Steuerung erfolgt durch eine Steuerungsgruppe unter Federführung des Geschäftsbereichs 7.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen mit den Änderungen aus dem Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit den Änderungen/Ergänzungen gem. Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich mit den im Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung im Rat unter Berücksichtigung der Änderung des neuen Beschlusses des Antrags 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2025 · Kulturausschuss (35. Sitzung) — zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 07.05.2025 · Seniorenrat (35. Sitzung) — nach Beratung Empfehlungsbeschluss in 36. Sitzung verschoben.
- 06.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.04.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (45. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertragt.
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.03.2025 · Kulturausschuss (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (39. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 11.03.2025 · Jugendhilfeausschuss (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates - 9.1Änderungsantrag TOP: Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 0794/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat mit der Vorlage 0794/2025 einen Antrag auf Änderung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ gestellt. Der Antrag sieht vor, fünf spezifische Leitprojekte in ihrer Priorisierung von der Kategorie B in die Kategorie A hochzustufen.
Betroffen sind die Maßnahmen zum Grünen Innenstadtring, die Potentialanalyse „Wohnen in der Innenstadt“, die Mikro-Bauaustellung mit experimentellen Wohnformen sowie das Stadtteil- und Begegnungszentrum und die Sport- und Bewegungsangebote in der Innenstadt. Zur Durchführung der Planungsmaßnahmen wird beantragt, ab dem Jahr 2026 Stellen aus dem Zentralbudget für strategische Personalmaßnahmen einzurichten.
Die Begründung des Antrags legt dar, dass für die Realisierung langfristiger Ziele, wie etwa den Grünen Ring bis zum Jahr 2040, bereits frühzeitige Planungen erforderlich sind. Zudem wird angeführt, dass die Klärung bau- und planungsrechtlicher Fragen für ein differenziertes Wohnraumangebot zeitnah erfolgen sollte. Die Einrichtung eines Stadtteil- und Begegnungszentrums sowie die Förderung von Sportangeboten werden als Maßnahmen zur Stärkung der Innenstadt und zur Unterstützung der Jugend angeführt.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — kein Beschluss gefasst; durch Beschlussfassung erledigt
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates - 10.Von COVID-19 lernen: Fertigstellung des Kern-Pandemieplans und modulare Weiterentwicklung zum umfassenden PandemieplanZur Vorlage · 0157/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Gesundheitsamt der Stadt Essen hat den Kernpandemieplan (K-Plan) fertiggestellt, um die städtische Verwaltung auf zukünftige pandemische Ereignisse vorzubereiten. Der Ende 2024 abgeschlossene Plan beschreibt organisatorische Maßnahmen für verschiedene Phasen einer Pandemie. Er umfasst detaillierte Handlungsanweisungen für ein mögliches Lagezentrum, definiert Teamstrukturen sowie Prozesse und regelt die Zusammenarbeit mit städtischen Schnittstellen wie der Feuerwehr oder dem Ordnungssamt. Zudem enthält der K-Plan Kommunikationsstrategien für den internen und externen Bereich sowie einen Personalschlüssel zur Einschätzung des benötigten Personalbedarfs auf Basis von Inzidenzzahlen.
Auf Grundlage dieses Kernplans wird bis zum Ende des dritten Quartals 2025 ein umfassender Pandemieplan (P-Plan) entwickelt. Dieser soll modular erweitert werden, wobei ab Mitte 2025 spezifische Erregerszenarien auf Basis der Einschätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ergänzt werden. Die Erweiterung umfasst unter anderem Maßnahmen zur Infektionsreduktion, die Handhabung von Probenahmen, Impfstrategien sowie die Aktualisierung von Ordnungsverfügungen. Der P-Plan ist als dauerhafter Prozess angelegt, der durch kontinuierliche Tests, Evaluationen und Anpassungen an neue Erregerszenarien stetig weiterentwickelt werden soll.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.04.2025 · Seniorenrat (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen und in Seniorenrat, Inklusionsbeirat und Unterausschuss Soziales verwiesen
- 12.03.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Sachstand zur Versorgung der Essener Bevölkerung durch ApothekenZur Vorlage · 0614/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zum Sachstand der Arzneimittelversorgung in Essen zeigt einen Rückgang der Anzahl öffentlicher Apotheken von 163 im Jahr 2005 auf aktuell 114. Dies entspricht einem Rückgang von 30 Prozent. Mit 19 Apotheken pro 100.000 Einwohner liegt die Stadt unter dem Bundesdurchschnitt von 21. Im Jahr 2024 wurden fünf Inhaberwechsel verzeichnet, wobei bei zwei Apotheken keine Nachfolge gefunden wurde. Als Gründe für die Entwicklung werden stagnierende Einnahmen, steigende Kosten sowie Lieferengpässe angeführt. Die Erreichbarkeit der Apotheken liegt zwischen 2 und 5 Kilometern.
Die Apothekenaufsicht wird durch die untere Gesundheitsbehörde wahrgenommen. Schwerpunktapotheken werden alle zwei Jahre, andere Apotheken alle drei Jahre besichtigt. Zudem besteht eine jährliche Berichtspflicht der Amtsapothekerinnen gegenüber den Städten Essen, Mülheim und Oberhausen. Ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Gesundheitsamt, den Essener Apotheken und der Apothekerkammer Nordrhein findet statt, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
Zusätzlich findet ein jährlicher Fachaustausch zwischen der WTG-Behörde, der Heimaufsicht und Vertretern von Einrichtungen des Wohn- und Teilhabe-Gesetzes statt, um die Überwachung des Umgangs mit Arzneimitteln und Betäubungsmitteln sowie die Tätigkeit von PTA im Einzelhandel zu koordinieren. Zudem erfolgt eine pharmazeutische Schulung der Interkulturellen Lotsinnen und Lotsen der Stadt Essen durch die Amtsapothekerinnen. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Überwachungspraxis in Nordrhein-Westfalen beteiligen sich die Amtsapothekerinnen der Stadt Essen als Mitglieder oder Leiterinnen an sieben Expertenfachgruppen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Inklusionsbeirat den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.aErlass der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Essen (Hundesteuersatzung)Zur Vorlage · 0112/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant zum 1. Januar 2025 eine Neufassung der Hundesteuersatzung. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Steuerbefreiung für Assistenzhunde gemäß § 12e Abs. 3 BGG zu erweitern, sofern eine entsprechende Verbindung zur Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft nachgewiesen wird. Zudem soll eine Steuerermäßigung für Hunde nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW ermöglicht werden. Voraussetzung hierfür ist eine ordnungsbehördliche Ausnahmegenehmigung, ein bestandener Verhaltenstest ab einem Alter von 24 Monaten oder eine befristete Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht.
Die Verwaltung führt aus, dass die Steuerermäßigung nach positivem Verhaltenstest die verantwortungsvolle Haltung sowie die Übernahme von Tieren aus dem Tierschutz fördern soll, um die Unterbringungskosten zu senken. Im Kontext der Haltung gefährlicher Hunde werden die Bestandsmeldungen von Haltungserlaubnissen für das Jahr 2024 mit 103 Fällen angegeben, während im Vorjahr 107 Meldungen vorlagen. Zwischen 2019 und 2024 wurden vier Vorfälle dokumentiert, die im Kontext von Hund-gegen-Hund-Interaktionen standen.
Der Entwurf sieht eine Ergänzung von § 3 Absatz 4 vor. Bei einer Befreiung nach § 5 Abs. 3 LHundG NRW kann auf Antrag der Steuersatz nach § 2 Abs. 1 a-c angewandt werden. Die Festsetzung erfolgt ab dem Monat des Antragseingangs beim Steueramt, sofern der Nachweis innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung erbracht wird. Eine Fristverlängerung kann im begründeten Einzelfall beantragt werden. Der Beschlussvorschlag soll den zuständigen Ausschüssen sowie dem Inklusionsbeirat zur Empfehlung und dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Anfragen / Anregungen
- 13.Mitteilungen
- 13.1Mitteilungen der Verwaltung
- 13.2Mitteilungen des Inklusionsbeirates
- 14.Verschiedenes / Termine
- 15.Unterlagen in leichter Sprache