Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Stunde
- 2.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 3.Mitteilungen der Verwaltung
- 4.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
- 4.1Besetzung von Ausschüssen hier: Abberufung von beratenden Ausschussmitgliedern der ehemaligen Fraktion DIE LINKEZur Vorlage · 0202/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Abberufung von beratenden Mitgliedern aus verschiedenen Ausschüssen und Gremien entscheiden. Grund für diesen Vorgang ist der Verlust des Fraktionsstatus der ehemaligen Fraktion DIE LINKE zum 31. Januar 2025. Nach dem Austritt des Ratsherrn Mohamad Vaisi ist die Gruppe im Rat nur noch mit den Ratsmitgliedern Heike Kretschmer und Hans-Jürgen Zierus vertreten.
Durch diesen Statuswechsel entfällt die rechtliche Grundlage, beratende Mitglieder für Ausschüsse zu benennen, in denen die Gruppe nicht stimmberechtigt ist. Dies begründet sich auf der Gemeindeordnung NRW sowie den Satzungen des Seniorenrates und des Inklusionsbeirats. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die auf Vorschlag der ehemaligen Fraktion bestellten Mitglieder mit sofortiger Wirkung aus Gremien wie dem Jugendhilfeausschuss, dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Verbraucherschutz sowie dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauen abzuberafen.
Die Vorlage umfasst zudem die Abberufung von Mitgliedern aus dem Rechnungsprüfungsausschuss, dem Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe sowie dem Wahlprüfungsausschuss. Ebenso sollen die Entsendungen in den Seniorenrat, den Integrationsrat und den Inklusionsbeirat widerrufen werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.2Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0353/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 26. Februar 2025 einen Antrag auf Umbesetzung von Stellvertretungen in zwei Ausschüssen vorgelegt. Der vorliegende Antrag betrifft die Neubesetzung der Positionen für die zweite Stellvertretung in den entsprechenden Gremien.
Im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung wird beantragt, die bisherige Besetzung der zweiten Stellvertretung durch ein neues Mitglied der Ratsgruppe zu ersetzen. Parallel dazu sieht der Antrag eine Änderung im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden vor, in dem die Position der zweiten Stellvertretung ebenfalls neu besetzt werden soll. Die Bearbeitung der Vorlage erfolgte durch das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.3Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0362/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Neubesetzung von Ausschussmandaten vorgelegt. Mit der Vorlage Nummer 0362/2025/GRÜNE beantragt die Fraktion personelle Änderungen in der Zusammensetzung zweier Gremien, die im Rahmen der Wahlen und Ersatzwahlen zu den Ausschüssen behandelt werden sollen.
Im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sieht der Antrag vor, Ludger Hicking-Göbels als neues ordentliches Mitglied einzusetzen. Er soll damit die Position von Ahmad Omeirat übernehmen. In der Folge soll Burkhard Dedy als neues stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss berufen werden, wodurch Ludger Hicking-Göbels aus der Funktion des Stellvertreters ausscheidet.
Des Weiteren beantragt die Fraktion eine personelle Änderung im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration. Hier soll Andrea Spitzer als neues ordentliches Mitglied in das Gremium berufen werden, um den Platz von Ahmad Omeirat einzunehmen. Der Antrag wurde am 26. Februar 2025 eingereicht und liegt dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.4Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0364/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0364/2025/GRÜNE einen Antrag an den Oberbürgermeister eingereicht. Gegenstand des Antrags ist die Neubesetzung von Mitgliedern im Seniorenrat durch den Rat der Stadt Essen.
Die Ratsfraktion beantragt eine Änderung der Gremienbesetzung, die verschiedene Positionen innerhalb des Seniorenrats betrifft. Im Rahmen dieser personellen Anpassungen soll ein stellvertretendes Mitglied ersetzt werden, indem eine neue Person als stellvertretendes Mitglied nachrückt und das bisherige Mitglied aus dem Gremium ausscheidet. Darüber hinaus sieht der Antrag vor, ein neues ordentliches Mitglied sowie ein weiteres stellvertretendes Mitglied für den Seniorenrat zu bestimmen. Der Antrag zielt darauf ab, die Zusammensetzung des Gremiums durch diese personellen Veränderungen neu zu regeln.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- 5.1Besetzung von Organen wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Abberufung von Mitgliedern der ehemaligen Fraktion DIE LINKEZur Vorlage · 0200/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Abberufung von Mitgliedern aus Aufsichtsräten wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen. Hintergrund ist die Auflösung der Fraktion DIE LINKE, nachdem ein Ratsmitglied am 31. Januar 2025 seinen Austritt aus der Fraktion erklärt hat und die Fraktion somit ihren Status verlor.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, bestimmte Mitglieder, die auf Vorschlag der ehemaligen Fraktion als stimmlose Mitglieder bestellt worden waren, mit sofortiger Wirkung abzuberafen. Dies betrifft die Besetzung des Aufsichtsrats der Theater und Philharmonie Essen GmbH, der Jugendhilfe Essen gGmbH sowie der Suchthilfe direkt Essen gGmbH. Zudem sollen Ratsmitglieder aus den Aufsichtsräten der EWG - Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH und der Messe Essen GmbH abberufen werden.
Die Begründung erläutert, dass die grundsätzliche Besetzung von Aufsichts- und Verwaltungsräten durch Ratsmitglieder unverändert bleibt. Die Abberufung bezieht sich jedoch gezielt auf jene Personen, die aufgrund von Regelungen zur Gewährung eines Minderheitenschutzes als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht eingesetzt wurden. Da der Zweck dieser Mitgliedschaften die Sicherung des Informationsflusses zugunsten der Fraktion ist, entfällt die Grundlage für diese Positionen durch den Wegfall des Fraktionsstatus.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.2Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer InstitutionenZur Vorlage · 0363/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage Nummer 0363/2025/GRÜNE einen Antrag auf personelle Veränderungen in den Aufsichtsräten zweier städtischer Unternehmen gestellt. Der Antrag, der an den Oberbürgermeister gerichtet wurde, betrifft die Neubesetzung von Mitgliedern in den Gremien der RGE Servicegesellschaft Essen mbH sowie der Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (EWG).
Für den Aufsichtsrat der RGE Servicegesellschaft Essen mbH wird vorgeschlagen, ein neues Mitglied anstelle eines bisherigen Mitglieds zu berufen. Eine entsprechende Änderung ist auch für den Aufsichtsrat der Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH beantragt, wobei hier ebenfalls ein personeller Wechsel für einen Sitz vorgesehen ist. Die Vorlage dient der Durchführung von Wahlen bzw. Ersatzwahlen zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Delegiertenversammlung 2025 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) am 10. und 11. April 2025 in JenaZur Vorlage · 0217/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Entsendung von Delegierten zur Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE), die am 10. und 11. April 2025 in Jena stattfindet. Die Stadt Essen ist seit 2010 Mitglied dieses europäischen Kommunalverbandes. Die Versammlung fungiert als oberstes Organ der Deutschen Sektion und entscheidet unter anderem über die Wahl des Hauptausschusses, Anträge sowie Satzungsänderungen.
Aufgrund der Bevölkerungszahl der Stadt sind sechs stimmberechtigte Delegierte vorgesehen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Verteilung der Mandate gemäß der aktuellen Sitzverteilung im Rat vor. Die vorgeschlagenen Personen umfassen Vertreter der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der GRÜNE-Fraktion sowie der AfD-Fraktion und deren Stellvertreter. Zudem ist die Teilnahme von Gastdelegierten der EBB-FW-Fraktion vorgesehen.
Mit dem Beschluss sollen zudem die erforderlichen Dienstreisegenehmigungen für die genannten Ratsmitglieder erteilt werden. Die zu erwartenden Kosten für Reisekosten und den Ersatz des Verdienstausfalls werden auf einen Betrag zwischen 7.000 und 8.000 Euro geschätzt. Die Finanzierung ist im Haushalt unter dem Produkt zur Betreuung des Rates vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Interessensbekundung für die drei Ausschüsse und für den Arbeitskreis der jungen lokalen und regionalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger (AK JUMA) der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)Zur Vorlage · 0177/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Benennung von Vertretern für verschiedene Gremien der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE). Die Vorlage umfasst eine Interessensbekundung für den Deutsch-Französischen Ausschuss, den Deutsch-Polnischen Ausschuss, den Ausschuss für Kommunale Entwicklungszusammenarbeit sowie den Arbeitskreis „Junge lokale und regionale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger“ (AK JUMA).
Die Zuteilung der Sitze erfolgt nach dem d’Hondtschen Höchstzahlenverfahren, um die proportionale Stärke der Fraktionen im Rat abzubilden. Pro Ausschuss und Arbeitskreis sollen jeweils bis zu zwei Ratsmitglieder als Delegierte benannt werden. Die Mitwirkung in diesen Gremien dient dazu, die Belange der lokalen Ebene bereits in frühen Phasen des EU-Gesetzgebungsprozesses einzubringen.
Da die Sitzungen der bilateralen Ausschüsse auch im Ausland, beispielsweise in Frankreich oder Polen, stattfinden können, sieht der Beschlussvorschlag zudem die Erteilung der notwendigen Dienstreisegenehmigungen für die Mitglieder vor. Die zu erwartenden Reisekosten werden auf einen Bereich zwischen 350 und 2.500 Euro geschätzt. Die Benennung der Delegierten muss bis zum 14. März 2025 an die Deutsche Sektion des RGRE erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.1Interessensbekundung für die drei Ausschüsse und für den Arbeitskreis der jungen lokalen und regionalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger (AK JUMA) der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)Zur Vorlage · 0177/2025/OB 1. Ergänzung · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet über die Benennung von Vertretern für verschiedene Gremien der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE). Die Vorlage umfasst die Interessensbekundung für drei Ausschüsse sowie den Arbeitskreis der jungen lokalen und regionaler Mandatsträgerinnen und Mandatsträger (AK JUMA). Die Verteilung der Sitze erfolgt nach dem d’Hondtschen Höchstzahlenverfahren auf Grundlage einer Einigung zwischen den beteiligten Fraktionen.
Für den Deutsch-Französischen Ausschuss sowie den Deutsch-Polnischen Ausschuss sind jeweils zwei Ratsmitglieder aus der CDU und den Grünen vorgesehen. Der Ausschuss für Kommunale Entwicklungszusammenarbeit und der Arbeitskreis JUMA sollen mit je einem Mitglied der CDU und der SPD besetzt werden. Die Mandate sind an die Wahlzeit des RGRE-Hauptausschusses über drei Jahre gebunden.
Die Gremien verfolgen das Ziel, die Belange der lokalen Ebene in den EU-Gesetzgebungsprozess einzubringen. Während die bilateralen Ausschüsse auch Sitzungen im Ausland beinhalten können, finden die Treffen des Ausschusses für kommunale Entwicklungszusammenarbeit und des Arbeitskreises JUMA primär in Deutschland statt. Die Stadt Essen übernimmt die anfallenden Reisekosten, die zwischen 350 und 2.500 Euro liegen sollen. Mit dem Beschluss wird zudem die Erteilung der notwendigen Dienstreisegenehmigungen für die ernannten Ratsmitglieder beantragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Integrationsratswahl 2025, Aktualisierung der WahlordnungZur Vorlage · 0158/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Essen findet am 14. September 2025 statt. Im Vorfeld dieses Termins wird eine Aktualisierung der bestehenden Wahlordnung vorgeschlagen. Die letzte Fassung der entsprechenden Regelungen wurde im Juni 2020 durch den Rat der Stadt Essen beschlossen.
Die Notwendigkeit einer Neufassung ergibt sich aus der Anpassung des Kommunalwahlgesetzes sowie der Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen. Um die Übereinstimmung mit den neuen landesrechtlichen Vorgaben sicherzustellen, sollen vor allem Fristen und formale Bestimmungen in der Essener Wahlordnung angepasst werden. Die Änderungen betreffen verschiedene Paragrafen der Wahlordnung des Integrationsrates, wobei der Schwerpunkt auf der Übernahme neuer Fristen sowie formaler Vorgaben liegt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Integrationsrat eine Empfehlung ausspricht und der Rat der Stadt Essen die aktualisierte Wahlordnung anschließend beschließt. Die Beratung im Integrationsrat ist für den 5. Februar 2025 angesetzt, während die Entscheidung im Rat der Stadt Essen für den 26. Februar 2025 vorgesehen ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.02.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Nebeneinkünfte des Oberbürgermeisters für das Jahr 2024Zur Vorlage · 0292/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Oberbürgermeister der Stadt Essen, Thomas Kufen, hat dem Rat der Stadt eine Aufstellung seiner Nebeneinkünfte für das Jahr 2024 vorgelegt. Die Vorlage mit der Nummer 029<0xE2><0x80><0xAF>2025/OB dient der Information des Gremiums über Einnahmen aus verschiedenen Mandaten.
Die Offenlegung erfolgt auf Grundlage von § 8 Abs. 2 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen sowie gemäß § 53 des Landesbeamtengesetzes (LBG NRW). Die vorliegende Aufstellung listet die Einkünfte auf, die der Oberbürgermeister im vergangenen Rechnungsjahr durch Mandate in Aufsichtsräten, Verwaltungsräten und Beiräten in Gesellschaften oder Institutionen erzielt hat. Zudem werden die Beträge ausgewiesen, die an die Stadt Essen abzuführen sind. Der Rat der Stadt Essen wird gebeten, diese Angaben im Rahmen der Sitzung am 26. Februar 2025 zur Kenntnis zu nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Haushaltssatzung 2025/2026 hier: Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf vom 30. Januar 2025 zur Anzeige der Haushaltssatzung 2025/2026 der Stadt EssenZur Vorlage · 0008/2025/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat die Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 der Bezirksregierung Düsseldorf angezeigt. Die Anzeige erfolgte am 28. November 2024 gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
In einem Schreiben vom 30. Januar 2025 teilte die Bezirksregierung Düsseldorf mit, dass die vorliegende Haushaltssatzung keine Tatbestände enthält, die einer Genehmigungspflicht unterliegen. Damit ist die öffentliche Bekanntmachung der Satzung zulässig. Die entsprechende Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Essen wurde am 7. Februar 2025 vorgenommen.
Dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt Essen wird das Schreiben der Bezirksregierung zur Kenntnis vorgelegt. Federführend für die Vorlage ist die Stadtkämmerei.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Nachtrag zum Stellenplan 2025/2026Zur Vorlage · 0037/2025/1 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, den Stellenplan für die Jahre 2025 und 2026 zu ergänzen. Die Vorlage sieht die Einrichtung von insgesamt zehn neuen Vollzeitstellen vor. Diese Maßnahme basiert auf einem Beschluss des Rates vom November 2024 zur Personalverstärkung in verschiedenen Geschäftsbereichen der Stadtverwaltung. Der Stellenaufbau soll sukzessive erfolgen, wobei im Jahr 2025 fünf und im Jahr 2026 weitere fünf Stellen besetzt werden sollen.
Die neuen Planstellen sind unterschiedlichen Aufgabenfeldern zugeordnet. Dazu gehören unter anderem die Unterstützung des Rahmenkonzepts zur Schulsozialarbeit, die Koordination des „Schulweg-Checks“ sowie Maßnahmen zum Hitzeschutz im Bereich der Umweltplanung. Zudem ist die Prävention von Starkregenereignissen als Aufgabengebiet vorgesehen. Die Besoldungsgruppen der Stellen bewegen sich zwischen dem TVöD und dem Landesbesoldungsgesetz.
Finanziell führt die Erweiterung des Stellenplans ab dem Jahr 2027 zu dauerhaften Mehraufwendungen von etwa 0,70 Millionen Euro pro Jahr. Während für die Jahre 2025 und 2026 bereits Budgeterhöhungen in Höhe von jeweils 0,5 Millionen Euro vorgenommen wurden, müssen die langfristigen Kosten im Aufstellungsverfahren zum Haushalt 2027 berücksichtigt werden. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Planstellen durch organisatorische Maßnahmen zu konkretisieren und die personellen Voraussetzungen für den geplanten Zuwachs zu schaffen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 12.Stadion an der Hafenstraße hier: Resolution zur UEFA Women´s Euro 2029Zur Vorlage · 0266/2025/CDU/GRÜNE/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0266/2025 vorgelegt, um die rechtsverbindliche Bewerbung Essens als Austragungsort für die Fußball-Europameisterschaft der Frauen 2029 (UEFA Women’s Euro 2029) zu unterstützen. Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Erweiterung der Sitzplatzkapazität im Stadion an der Hafenstraße auf mindestens 20.000 Plätze durch den Ausbau von vier Stadionecken.
Der Antrag umfasst zudem Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur und der verkehrlichen Situation im Stadionumfeld sowie in den angrenzenden Stadtteilen. Geplant sind unter anderem die Errichtung eines neuen Fahrradparkhauses, eine bessere Anbindung an das Radwegenetz und eine Verstärkung der Anbindung des Stadions an den öffentlichen Personennahverkehr. Zur Erreichung der Klimaneutralität sollen Photovoltaik-Anlagen genutzt und das Stadion an das Fernwärmenetz angeschlossen werden. Die unterzeichnenden Fraktionen erklären ihre Bereitschaft, weitere Planungsmittel für die Erreichung der Baureife zur Verfügung zu stellen.
Unter dem Vorbehalt eines vorliegenden Finanzierungskonzeptes sowie der Auswahl des Stadions durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB) beabsichtigen die Fraktionen, in der Ratssitzung am 9. April 2025 einen konkreten Beschluss zum Baubeginn der Stadionecken zu unterstützen. Dies setzt voraus, dass die Planungen bis Dezember 2025 abgeschlossen sind und die Vergabe der Bauleistungen über die GVE erfolgt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (54. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.02.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.02.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 12.1Stadion an der Hafenstraße hier: Resolution zum AusbauZur Vorlage · 0276/2025/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit der Vorlage 0276/2025/AFD einen Antrag auf eine Resolution zum Ausbau des Stadions an der Hafenstraße in Essen gestellt. Der Antrag sieht vor, dass sich der Rat der Stadt Essen zur Bedeutung des Stadions als zentraler Sport- und Veranstaltungsort sowie als Heimspielstätte von Rot-Weiß Essen bekennt.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Erhöhung der Zuschauerkapazität auf mindestens 26.000 Personen durch den Ausbau der vier Stadionecken. Parallel dazu sollen die Infrastruktur und die verkehrliche Situation im Stadionumfeld sowie in den angrenzenden Stadtteilen verbessert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Planungen und Prüfungen zur Umsetzung des Ausbaus voranzutreiben und eine nachhaltige Finanzierungslösung zu erarbeiten.
Der Antrag sieht zudem vor, dass die zustimmenden Fraktionen in der Ratssitzung am 9. April 2025 – unter dem Vorbehalt eines bis dahin vorliegenden Finanzierungskonzeptes sowie unabhängig von der Auswahl des Stadions durch den DFB – einen konkreten Beschluss zum Bau und Baubeginn der Stadionecken unterstützen sollen. Dies beinhaltet den Abschluss der Planungen bis Dezember 2025 sowie die Vergabe und Beauftragung der Bauleistungen über die GVE.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (54. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.02.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.02.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 13.Aufstellung einer Zweckentfremdungssatzung für die Stadt EssenZur Vorlage · 1835/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Essener Rat einen Antrag (Nummer 1835/2024/SPD) eingebracht, der die Erstellung einer Zweckentfremdungssatzung vorsieht. Die Verwaltung soll damit beauftragt werden, eine Satzung auf Grundlage von § 12 Absatz 1 des Wohnraumstärkungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen auszuarbeiten. Der Entwurf soll den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden und dabei auch die notwendigen Personal- und Sachmittelbedarfe enthalten.
Ziel der Maßnahme ist es, dem Verlust von Wohnraum entgegenzuwirken, soziale Ungleichheiten zu reduzieren und den Wohnungsmarkt in Essen zu stabilisieren. Zudem sollen die Auswirkungen von Kurzzeitvermietungen auf Wohngebiete begrenzt werden. Zur Ausarbeitung des Entwurfs soll die Verwaltung die Erfahrungen anderer nordrhein-westfälischer Städte wie Köln, Bonn, Düsseldorf, Aachen, Münster und Dortmund heranziehen. Die Fraktion weist darauf hin, dass in diesen Städten bereits Regelungen zur Zweckentfremdung bestehen und ein Mangel an Regulierung in Essen zu Verdrängungseffekten führen könnte.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 06.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (53. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 13.1Zweckentfremdungssatzung für die Stadt EssenZur Vorlage · 1868/2024/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1868/2024/FDP einen Antrag eingebracht, der eine Untersuchung zur Nutzung von Wohnraum in der Stadt vorsieht. Die Fraktion beantragt, die Verwaltung damit zu beauftragen, zu ermitteln, wie viel Wohnraum in Essen derzeit im Rahmen der Kurzzeitvermietung genutzt und somit im Sinne der Zweckentfremdungssatzung verwendet wird.
Das Ergebnis dieser Ermittlungen soll dem Rat der Stadt Essen bis spätestens März 2025 vorgelegt werden. Der Antrag ist für die Sitzung des Rates am 18. Dezember 2024 zur Entscheidung vorgesehen. Im weiteren Verlauf ist eine Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen am 6. Februar 2025 sowie eine abschließende Entscheidung im Rat am 26. Februar 2025 geplant.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 06.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (53. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 14.Regelung zum Abstellen von E-Scootern Hier: Optimierung des Konzepts unter Berücksichtigung lokaler Bedürfnisse und SicherheitsaspekteZur Vorlage · 0273/2025/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Essener Rat einen Antrag zur Optimierung der Regelungen für das Abstellen von E-Scootern gestellt. Mit der Vorlage 0273/2025/CDU/GRÜNE wird die Stadtverwaltung aufgefordert, das bestehende Konzept zur Parkplatzregelung um spezifische Punkte zu ergänzen.
Ein zentraler Aspekt des Antrags ist eine differenzierte Herangehensweise an die unterschiedlichen Bedürfnisse in der Innenstadt, den Mittelzentren und den weiteren Stadtteilen. Dabei sollen die Bezirksvertretungen frühzeitig in die Auswahl und Gestaltung von Abstellstationen sowie Flächen für sogenannte Waben einbezogen werden. Zudem wird gefordert, öffentlichen Parkraum für Kraftfahrzeuge sowie Radverkehrsanlagen nur in begründeten Ausnahmefällen für E-Scooter-Stationen zu nutzen.
Darüber hinaus bittet der Antrag um eine Prüfung von Maßnahmen zur Durchsetzung bestehender Verpflichtungen der Anbieter. Die Stadtverwaltung soll untersuchen, wie das städtische Außendienstpersonal, etwa aus der Verkehrsüberwachung oder dem Kommunalen Ordnungsdienst, dazu angehalten werden kann, Behinderungen oder Gefährdungen durch unsachgemäß abgestellte E-Scooter umgehend zu melden und zu beseitigen. Zudem soll die Einhaltung der Verpflichtung der Anbieter zur schnellen Beseitigung von Hindernissen sowie die Entwicklung von Maßnahmen zur besseren Durchsetzung dieser Pflichten geprüft werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 14.1Verpflichtende Abstellzonen für E-Scooter-Verleihsysteme in EssenZur Vorlage · 0960/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0960/2024/SPD einen Antrag eingebracht, um verbindliche Abstellzonen für E-Scooter-Verleihsysteme in Essen zu etablieren. Die Stadtverwaltung wird darin beauftragt, gemeinsam mit den in Essen tätigen Anbietern ein gesamtstädtisches Konzept zur Bereitstellung von Abstellflächen zu erarbeiten. Im ersten Schritt sollen Flächen im Umfeld von Bahnhöfen und ÖPNV-Haltestellen identifiziert, ausgewiesen und markiert werden, ergänzt durch Abstellverbotszonen in deren unmittelbarem Umkreis.
Das geplante Konzept soll zudem eine verbesserte Integration der E-Scooter in das intermodale Verkehrssystem ermöglichen. Es ist zu prüfen, ob an Orten mit hoher Beschwerdequote oder besonderer Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmende generelle Abstellverbote eingerichtet werden können. In diesen Zonen sollen die Anbieter technisch sicherstellen, dass ein Mietvorgang nicht beendet werden kann.
Des Weiteren soll untersucht werden, inwieweit außerhalb der ausgewiesenen Zonen abgestellte Scooter auf Kosten der Verursacher entfernt werden können und welche Sanktionen oder Bußgelder möglich sind. Hierzu sollen Vereinbarungen mit den Betreibern zur rechtskonformen Nachverfolgung der Nutzenden getroffen werden. Ziel des Antrags ist es, durch die Koordination von Abstellflächen die Sicherheit im Straßenraum zu erhöhen und Hindernisse für Verkehrsteilnehmende, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, zu reduzieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 14.2Regelung zum Abstellen von E-ScooternZur Vorlage · 0221/2025/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit dem Antrag 0221/2025/AFD eine Neuregelung zum Abstellen von E-Scootern im Stadtgebiet Essen beantragt. Der Vorschlag sieht vor, dass die Einrichtung von Abstellflächen oder Stationen für E-Scooter auf Basis des bestehenden Konzepts zur Regelung des Abstellens (Vorgang 1791/2024/6) nur unter der Bedingung erfolgen soll, dass dadurch keine Pkw-Stellplätze entfallen.
Darüber hinaus fordert die Fraktion eine Verpflichtung der E-Scooter-Anbieter zur Datenbereitstellung. Bei der Begründung oder Ergänzung von Nutzungsrechtsverhältnissen sollen die Anbieter dazu verpflichtet werden, im Falle ordnungswidrig abgestellter E-Scooter die für die ordnungsbehördliche Verfolgung notwendigen personenbezogenen Nutzerdaten zu übermitteln. Diese Auskunftspflicht soll so bald wie vertraglich möglich in die bestehenden oder neuen Verträge integriert werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 14.3Entwicklung eines Abstellplans für E-Scooter hier: Antrag der EBB-FW-Fraktion vom 13.05.2024Zur Vorlage · 0761/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat im Rahmen des Antrags 0761/2024/EBB die Erstellung eines stadtweiten Abstellplans für E-Scooter beantragt. Die Verwaltung soll hierzu gemeinsam mit den privaten Anbietern von Leihgeräten Parkzonen sowie Abstellverbotszonen festlegen, wobei sich das Vorhaben an der Regelung der Stadt Münster orientieren soll.
Die genehmigten Abstellflächen sollen entsprechend gekennzeichnet und in einem digitalen Plan erfasst werden, der allen Nutzern über die Anbieter zugänglich gemacht wird. Dieser Plan soll zudem regelmäßig an neue Anforderungen angepasst werden können. Zur Durchsetzung der Regelungen sieht der Antrag unter anderem finanzielle Anreize oder technische Maßnahmen vor, um das Abstellen außerhalb der markierten Flächen zu begrenzen.
Die Fraktion begründet den Antrag mit der Notwendigkeit, die Barrierefreiheit und Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Da bisherige Einzelmaßnahmen keine dauerhafte Entlastung gebracht hätten, wird eine einheitliche Lösung für das gesamte Stadtgebiet angestrebt, von der auch die Bezirke profitieren sollen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 14.4Ergänzungsantrag zur Verwaltungsvorlage 1791/2024/6 "Regelung zum Abstellen von E-Scootern"Zur Vorlage · 0267/2025/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat mit der Vorlage 0267/2025/EBB einen Ergänzungsantrag zur Verwaltungsvorlage 1791/2024/6 eingereicht, die Regelungen zum Abstellen von E-Scootern in Essen betrifft. Der Antrag sieht vor, dass der Beginn und das Ende eines Miet- oder Nutzungsvorgangs nur noch in ausgewiesenen Abstellzonen durchgeführt werden können. Sollte ein Scooter außerhalb dieser Zonen abgestellt werden, soll der Bezahlvorgang nicht beendet werden können, sodass die kostenpflichtige Nutzung fortläuft.
Zudem fordert die Fraktion, die Umwidmung von öffentlichem Parkraum zu Abstellzonen auf ein Minimum zu begrenzen. In der Begründung wird angeführt, dass die bisherige Regelung auf der Selbstkontrolle der Nutzer beruhe, was in der Praxis nicht ausreichend funktioniere. Ziel des Antrags ist es, die Verleihunternehmen dazu zu verpflichten, das ordnungsgemäße Abstellen technisch sicherzustellen. Gleichzeitig soll die Nutzung von Parkplätzen für E-Scooter-Abstellflächen auf ein Minimum reduziert werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 14.5Regelung zum Abstellen von E-ScooternZur Vorlage · 1791/2024/6 1. Ergänzung · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über ein Konzept zur Regelung des Abstellens von E-Scootern sowie die stufenweise Einrichtung von Abstellflächen im Stadtgebiet entscheiden. Das Vorhaben sieht vor, das Stadtgebiet in 290 Waben mit einer Schlüsselweite von 300 Metern zu unterteilen, wobei in jeder Wabe eine Abstellstation eingerichtet werden soll.
Bisher nutzen fünf Anbieter ein Freefloating-System, bei dem die E-Scooter flexibel im Stadtgebiet abgestellt werden können. Da es bislang keine spezifischen Regelungen für den Abstellort gibt, kommt es vereinzelt zu Abstellungen an ungeeigneten Stellen. Die Umsetzung der neuen Regelung ist in fünf Phasen geplant. In der ersten Phase sollen die Innenstadt sowie Bahnhöfe und Haltepunkte berücksichtigt werden. Um Bahnhöfe und Haltepunkte herum ist die Einrichtung einer Sperrzone mit einem Radius von etwa 200 bis 300 Metern vorgesehen.
Die weiteren Phasen erweitern das System schrittweise auf Stadtteile wie Holsterhausen, Frohnhausen, Rüttenscheid und weitere Gebiete. In den Bereichen außerhalb der definierten Waben soll das bisherige Freefloating-Prinzip ohne feste Stationen bestehen bleiben. Die Standorte der neuen Abstellflächen sollen den Nutzenden über die Apps der jeweiligen Anbieter angezeigt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 14.6Regelung zum Abstellen von E-ScooternZur Vorlage · 0352/2025/CDU/SPD/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne haben im Essener Rat einen Antrag zur Optimierung der Regelungen für das Abstellen von E-Scootern eingebracht. Die Vorlage fordert die Stadtverwaltung auf, das bestehende Konzept unter Berücksichtigung lokaler Bedürfnisse zu erweitern. Dabei sollen die unterschiedlichen Anforderungen in der Innenstadt, den Mittelzentren und den übrigen Stadtteilen differenziert behandelt werden. Die Bezirksvertretungen sollen frühzeitig in die Auswahl und Gestaltung von Abstellstationen einbezogen werden. Zudem wird gefordert, E-Scooter-Anbieter in die Planungsphasen einzubinden und die Nutzung von öffentlichem Parkraum für Kraftfahrzeuge oder Radverkehrsanlagen nur in begründeten Ausnahmefällen vorzusehen.
Darüber hinaus bittet der Antrag um eine Prüfung verschiedener Maßnahmen zur Sicherheit im öffentlichen Raum. Das städtische Außendienstpersonal, etwa aus der Verkehrsüberwachung oder dem Kommunalen Ordnungsdienst, soll angewiesen werden, Behinderungen durch falsch abgestellte E-Scooter zu beseitigen oder zu melden. Die Stadtverwaltung soll zudem die Einhaltung der Verpflichtung der Anbieter prüfen, ordnungsgemäßes Abstellen sicherzustellen, und Möglichkeiten zur besseren Durchsetzung solcher Regeln untersuchen. Ein weiterer Punkt ist die Prüfung von Gesprächen mit den Anbietern über eine automatische Geschwindigkeitsdrosselung in Fußgängerzonen sowie in verkehrsberuhigten Bereichen und Gefahrenzonen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 15.TOP xx, hier: Einführung einer Parkflatrate in der Essener InnenstadtZur Vorlage · 0166/2025/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion des Essener Bürger Bündnisses (EBB-FW) hat mit der Vorlage 0166/2025/EBB einen Antrag auf die Einführung einer Parkflatrate in der Essener Innenstadt gestellt. Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung ein Konzept für eine digitale und bezahlbare Parkflatrate entwickelt. Dieses Angebot soll einen Festpreis beinhalten und den Zugang zu Parkmöglichkeiten im Stadtzentrum erleichtern.
Nach Angaben der Fraktion soll durch das Modell die Attraktivität der Innenstadt gesteigert werden. Eine digitale Lösung solle zudem den Verwaltungsaufwand reduzieren und eine transparente Alternative zu den aktuellen Parktarifen bieten. Ziel des Antrags ist es, die Besucherfrequenz zu erhöhen und damit den Einzelhandel sowie die Gastronomie zu unterstützen.
Die Vorlage wird im Ausschuss für Verkehr und Mobilität am 13. Februar 2025 beraten und steht anschließend am 26. Februar 2025 zur Entscheidung im Rat der Stadt Essen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 16.Errichtung und Betrieb einer schwimmende Solaranlage auf dem BaldeneyseeZur Vorlage · 0193/2025/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat einen Antrag eingebracht, die Installation und den Betrieb einer schwimmenden Solaranlage auf dem Baldeneysee zu prüfen. Die Verwaltung soll dieses Vorhaben in Absprache mit dem Ruhrverband untersuchen.
Hintergrund des Antrags ist das verstärkte Wachstum der Wasserpest (Elodea) im See. Durch die verbesserte Wasserqualität dringt vermehrt Sonnenlicht in tiefere Schichten vor, was die Ausbreitung der Pflanze begünstigt und die Nutzbarkeit des Sees für den Wassersport einschränkt. Da mechanische Maßnahmen durch Mähboote bisher keine dauerhafte Wirkung zeigen, sieht der Antrag die Beschattung der betroffenen Bereiche durch Solaranlagen als Methode vor, um das Pflanzenwachstum zu begrenzen.
Neben der Erzeugung erneuerbarer Energien sollen durch die Maßnahme Kosten für den Einsatz von Mähbooten sowie für die Entsorgung des Pflanzenmaterials reduziert werden. Der Antrag sieht zudem vor, dass die Verwaltung nach Fördermitteln oder Finanzierungspartnern für das Projekt sucht. Die so gewonnene Energie könnte zur Erzielung von Einnahmen für die Stadt oder zur Versorgung von Anliegern genutzt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (38. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 17.Erklärung zur "Erledigung einer Forderung" im Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe e.V.Zur Vorlage · 0269/2025/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rahmen des Antrags 0269/2025/EBB einen Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Essen vorgelegt. Darin wird die Verwaltung dazu aufgefordert, gegenüber der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) die Maßnahme „Einrichtung von Fahrradstraßen“ als faktisch erledigt zu erklären. Diese Maßnahme ist Bestandteil eines Vergleichs, der am 5. Dezember 2019 vor dem Oberverwaltungsgericht NRW geschlossen wurde.
Die Begründung des Antrags legt dar, dass durch diese Erklärung weitere Forderungen von Lobbyverbänden zur Ausweitung bereits umgesetzter Maßnahmen unterbunden werden sollen. Die Fraktion führt an, dass der ursprüngliche Vergleich die kommunale Selbstverwaltung einschränke und die Erfüllung der darin enthaltenen Punkte langfristige Auswirkungen habe. Ziel des Antrags ist es, den Umfang der Verpflichtungen aus dem Vergleich gegenüber der DUH einzugrenzen und eine Bestätigung der Organisation einzuholen, dass dieser spezifische Teil der Vereinbarung als erfüllt und erledigt angesehen wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 18.Kita-Beitragsstaffelung sozial gestaltenZur Vorlage · 0167/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat mit dem Antrag 0167/2025 eine Neugestaltung der Kita-Beitragsstaffelung in Essen beantragt. In dem von Heike Kretschmer und Vanessa Erzmoneit eingereichten Dokument wird die Verwaltung aufgefordert, verschiedene Anpassungen der Einkommensgrenzen zu prüfen.
Konkret soll untersucht werden, wie die Beitragsfreiheit auf ein jährliches Bruttojahreseinkommen von 30.000 Euro angehoben werden kann. Gleichzeitig wird die Einführung einer zusätzlichen Staffelstufe für Einkommen ab 125.001 Euro vorgeschlagen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll nach Angaben der Fraktion aufkommensneutral für den städtischen Haushalt erfolgen.
Ein weiterer Punkt des Antrags betrifft Erziehungsberechtigte, die Sozialleistungen nach SGB-II oder SGB-XII beziehen. Hier wird eine Prüfung angefordert, wie eine Entlastung von den Beiträgen ohne die Notwendigkeit einer separaten Antragstellung realisiert werden kann. Die Fraktion verweist in der Begründung auf die aktuelle Grenze der Beitragsfreiheit in Essen, die derzeit bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 13.000 Euro liegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.02.2025 · Jugendhilfeausschuss (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 19.TOP: Schulbibliotheken an Essener GrundschulenZur Vorlage · 0168/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat mit der Vorlage 0168/2025 beantragt, die Ausstattung von Grundschulen in Essen mit Bibliotheken und Leserräumen zu fördern. Die Verwaltung wird aufgefordert, zunächst aufzuzeigen, welche Grundschulen derzeit über solche Einrichtungen verfügen und wer deren Betreuung übernimmt.
Zudem soll geprüft werden, wie eine neue Stelle im strategischen Personalbudget geschaffen werden kann, um das Thema Schulbibliotheken fachübergreifend zu koordinieren. Diese Stelle soll die Entwicklung von Bibliotheken oder Leserräumen als multifunktionale Räume im Rahmen des Offenen Ganztags an allen Essener Grundschulen begleiten. Ein weiteres Ziel des Antrags ist die Erarbeitung eines Konzepts für mobile Leseangebote, bei dem Mitarbeitende der Stadtteilbibliotheken die umliegenden Schulen mindestens einmal pro Quartal besuchen können. Zur Unterstützung dieser Angebote werden unter anderem Studierende, „Leseomas“ oder Personen aus dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) in Betracht gezogen. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der Notwendigkeit einer gezielten Leseförderung, insbesondere an Schulen mit einem hohen Sozialindex.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.02.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 20.TOP: Einführung eines GestaltungsbeiratesZur Vorlage · 0198/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat im Rahmen des Antrags 0198/2025/LINKE die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates für die Stadt Essen beantragt. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, dem Rat der Stadt spätestens bis zum Sommer eine Beschlussvorlage für eine Satzung zur Schaffung eines solchen Gremiums vorzulegen. Ein Gestaltungsbeirat soll aus unabhängigen Expertinnen und Experten bestehen, die bei architektonischen sowie städtebaulichen Fragestellungen beratend tätig sind, um die Qualität von Bauprojekten zu sichern und deren Integration in das Stadtbild zu unterstützen.
Nach Angaben der Fraktion kann durch die Hinzuziehung externen Sachverstands eine frühzeitigere Einbindung der Anwohner erreicht werden, wodurch potenzielle Rechtsstreitigkeiten vermieden werden sollen. Als Beispiele für Bauvorhaben, bei denen die Bedeutung einer fachlichen Beratung hervorgehoben wird, nennt der Antrag unter anderem das geplante Zech-Hochhaus sowie die Bebauung des Messeparkplatzes in Rüttenscheid. Die Ratsfraktion verweist zudem darauf, dass die Einrichtung von Gestaltungsbeiraten in vielen anderen NRW-Großstädten bereits üblich ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 06.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (53. Sitzung) — abgesetzt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 21.Essener Erinnerungskultur im 21. Jahrhundert: Das Erbe von Dr. Ernst Schmidt im Haus der Essener Geschichte / StadtarchivZur Vorlage · 0024/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht befasst sich mit der Entwicklung des Archivs Ernst Schmidt zu einem zentralen Erinnerungsort für die NS-Erinnerungskultur im Haus der Essener Geschichte und Stadtarchiv (HdEG). Basierend auf einem gemeinsamen Antrag verschiedener Fraktionen aus dem Jahr 2023 soll der Bestand, der etwa 12.000 Dokumente, Fotografien und Objekte zur Arbeiterbewegung sowie zum Widerstand gegen den Nationalsozialismus umfasst, wissenschaftlich erschlossen und digitalisiert werden. Die Arbeit an der Neuordnung und Archivierung in thematischen Clustern begann im Januar 2025. Dabei werden unter anderem Bestände zu Persönlichkeiten wie Heinrich Hirtsiefer, Gustav Streich, Charlotte Zinke, Karl Lomberg und Walter Rohr bearbeitet.
Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts liegt auf dem Denkmalpfad „Essen erinnert“, der rund 70 Gedenktafeln an historischen Schauplätzen umfasst. Da viele dieser Tafeln durch Schäden oder veraltete Inhalte erneuert werden müssen, sieht das Konzept eine konzeptionelle Überarbeitung und Pflege vor. Der Kulturausschuss und der Rat der Stadt Essen sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen. Der Bericht thematisiert zudem die Notwendigkeit von Ressourcen für die Archivarbeit sowie die langfristige Erhaltung des Bestandes.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.02.2025 · Kulturausschuss (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.(Ersatz-) benennungen für den KulturbeiratZur Vorlage · 0038/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Neubesetzung mehrerer Positionen im Kulturbeirat. Die vorliegende Vorlage des Kulturamtes sieht personelle Änderungen für verschiedene Vertretungen vor, die infolge von Rücktritten oder Funktionswechseln notwendig geworden sind.
Für die Universität Duisburg-Essen ist die Nachbesetzung eines stimmberechtigten Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds vorgesehen. Ein stimmberechtigtes Mandat wird durch eine Professorin des Instituts für Kunst und Kunstwissenschaft neu besetzt, nachdem das bisherige Mitglied zurückgetreten ist. Die Position eines stellvertretenden Mitglieds soll von einer Referentin der Prorektorin für Universitätskultur, Diversität und Internationales übernommen werden.
Des Weiteren wird ein neues stimmberechtigtes Mitglied für den Arbeitskreis der Schulformsprecherinnen und Schulformsprecher benannt. Hier tritt eine Schulleitung an die Stelle eines ausgeschiedenen Vertreters. Zudem ist eine Änderung in der Vertretung des Maschinenhaus Essen – Carl Stipendium e.V. vorgesehen. Ein stellvertretendes Mitglied übernimmt hier die Funktion für den Verein, während das bisherige Mitglied weiterhin als stimmberechtigtes Mitglied für die IG Tanz im Kulturbeirat tätig bleibt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.04.2025 · Kulturbeirat (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.03.2025 · Kulturausschuss (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Glasfasernetzausbau/ Stellungnahme zum Antrag 1279/2024/CDU/SPD/GRÜNE Hier: Umgang mit Straßen, Wegen und Plätzen (Verkehrsflächen)Zur Vorlage · 0160/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Stellungnahme zum Glasfasernetzausbau in Essen vorgelegt, die auf einem Beschluss des Rates vom August 2024 basiert. Ziel der Maßnahme ist es, die Einschränkungen im Verkehrsraum durch Tiefbauarbeiten zu verringern und die Wiederherstellung der betroffenen Flächen zu beschleunigen. Neben der Ruhrfibre Essen GmbH sind weitere Anbieter wie die Deutsche Telekom, Vodafone oder 1&1 Versatel am Ausbau beteiligt.
Das Antragsaufkommen beim Amt für Straßen und Verkehr hat sich seit 2020 stark erhöht; im Jahr 2023 wurden über 5.700 Anträge registriert. Trotz der Nutzung einer neuen Softwarelösung sieht sich die Verwaltung mit Schwierigkeiten bei der Einhaltung von Baustandards konfrontiert. Aktuell sind etwa 400 Schadensfälle dokumentiert, bei denen die fachgerechte Wiederherstellung der Verkehrsflächen durch die Unternehmen noch aussteht. Wenn eine Mängelbeseitigung nach zweimaliger Aufforderung nicht erfolgt, leitet die Verwaltung ein offizielles Anhörungsverfahren ein. Zudem werden laut Bericht rund 50 Prozent der erforderlichen Baubeginn- und Fertigstellungsmeldungen nicht eingereicht. Die Verwaltung prüft weiterhin Möglichkeiten zur Optimierung der Genehmigungsprozesse innerhalb der vorhandenen personellen Kapazitäten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 24.Weiterführung der Richtlinie zur Förderung von Solarenergie in EssenZur Vorlage · 0216/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Weiterführung und Aktualisierung der Richtlinie zur Förderung von Solarenergie zum 1. April 2025. Nach einer vorübergehenden Einstellung des Förderprogramms im Juni 2024 steht für das Haushaltsjahr 2025 ein Budget von 1.075.000 Euro zur Verfügung.
Die neue Richtlinie enthält verschiedene inhaltliche Anpassungen. Während Solarthermieanlagen aufgrund geringer Nachfrage aus dem Programm ausgeschlossen wurden, werden nun kombinierte Photovoltaik-Thermische-Module gefördert. Der bisherige Förderbonus für Gründächer entfällt, um die Mittel gezielter für die Photovoltaik einzusetzen. Ein wesentlicher Bestandteil der Aktualisierung ist die Ausweitung der Förderung auf die Erweiterung bestehender Anlagen, was die Lastverwaltung im Stromnetz unterstützen soll. Zudem wurden die Förderbeträge an die Marktsituation angepasst und Regelungen zu nicht förderfähigen Anlagen, wie etwa Miet- oder Leasingmodellen, präzisiert, um den Bewilligungsprozess durch die Grüne Hauptstadt Agentur zu optimieren.
Das Programm ist Teil des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP). Mit der geplanten Förderung von Anlagen mit einer Kapazität von etwa 12.000 kWp wird eine jährliche CO2-Einsparung von bis zu 3.024 Tonnen angestrebt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 25.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 25.Aktualisierung der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der energetischen Gebäudemodernisierung in EssenZur Vorlage · 0232/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Weiterführung und Aktualisierung der Richtlinie zur Förderung energetischer Gebäudemodernisierung entscheiden. Nach einer Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll die neue Fassung zum 1. April 2025 in Kraft treten. Das Förderprogramm, das im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) durchgeführt wird, steht nach einem vorübergehenden Stopp seit August 2024 für das Haushalstum 2025 mit einem Planansatz von rund 2,48 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung gilt bis zur Erschöpfung der Mittel oder maximal bis zum 31. Dezember 2025.
Die aktualisierte Richtlinie konzentriert sich primär auf die Effizienzsteigerung der thermischen Hüllfläche bei Bestandsbauten. Da durch Bundesförderungen bereits umfangreiche Mittel für die Erneuerung der Haustechnik, wie etwa Wärmepumpen, bereitstehen, entfällt die Förderung von Haustechnik in dieser städtischen Richtlinie. Die Definition von Dämmstoffen wurde vereinfacht und erweitert, wobei ökologische Standards des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zugrunde liegen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung einkommensschwacher Haushalte: Für Bewohner selbstgenutzten Wohneigentums, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG beziehen, wird ein Bonus von 40 Prozent gewährt. Zudem wurden das Antragsverfahren und die Nachweisführung bei Eigenleistungen konkretisiert, um die Bearbeitung zu beschleunigen. Mit den verfügbaren Mitteln sollen etwa 510 Modernisierungsmaßnahmen unterstützt werden, was eine jährliche CO2-Einsparung von bis zu 15.500 Tonnen ermöglichen kann.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 25.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 26.Bezirkssportanlage Am Krausen Bäumchen: Umbau des Tennengroßspielfeldes und -kleinspielfeldes in ein Kunstrasengroßspielfeld und -kleinspielfeldZur Vorlage · 0182/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Umbau der Tennisplätze auf der Bezirkssportanlage Am Krausen Bäumchen beschließen. Konkret ist vorgesehen, das große sowie das kleine Tennenspielfeld in Kunstrasenspielfelder umzuwandeln. Die Kosten für dieses Vorhaben werden auf rund 1,1 Millionen Euro netto beziehungsweise etwa 1,3 Millionen Euro brutto geschätzt.
Die Sportanlage wird aktuell intensiv von Vereinen wie dem ETB Schwarz-Weiß Essen e.V. und dem ESC Rellinghausen 06 genutzt, wobei insgesamt 34 Mannschaften im Erwachsenen- und Jugendbereich auf den vorhandenen Plätzen trainieren und spielen. Laut der vorliegenden Vorlage entsprechen die technischen Standards der bestehenden Tennisplätze, insbesondere in Bezug auf die Drainage, die Beleuchtung und die Barrierefreiheit, nicht mehr dem aktuellen Stand. Zudem kann das kleine Tennenspielfeld bereits seit längerer Zeit nicht mehr genutzt werden. Die Maßnahme ist Teil einer umfassenderen Modernisierung der Anlage, die auch die Sanierung weiterer Kunstrasenflächen sowie den Neubau eines Umkleidegebäudes umfasst.
Die zeitliche Planung der Bauarbeiten soll in Abstimmung mit den betroffenen Vereinen und Schulsportnutzern erfolgen. Die Finanzierung ist im Wirtschaftsplan 2025 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag durchläuft die Beratungsfolge über den Ausschuss für Sport- und Bäderbetriebe sowie den Haupt- und Finanzausschuss bis hin zum Rat der Stadt Essen Ende Februar 2025.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.02.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.Generalsanierung Spielplatz Lohwiese/Lünschermannborn (Karnap)Zur Vorlage · 1728/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 450.000 Euro für die Generalsanierung des Spielplatzes Lohwiese/Lünschermannborn im Essener Stadtteil Karnap beschließen. Die Maßnahme ist Teil der städtischen Spielraumleitplanung und dient der Modernisierung der vorhandenen Anlagen. Der Baubeginn ist für Mitte 2025 vorgesehen.
Die Planung sieht eine Neugestaltung für verschiedene Altersgruppen vor. Im Kleinkinderbereich sollen eine große, barrierefreie Sandspielfläche mit Spielhäusern und Rutschen sowie inklusive Schaukeln entstehen. Durch die Lichtung von Strauchbepflanzungen soll zudem die soziale Kontrolle verbessert werden. Für ältere Kinder sind neue Klettergeräte, Hangelbrücken und Wippen geplant. Der bisher wenig genutzte Bolzplatz soll in einen Multifunktionsplatz umgewandelt werden, der unter anderem einen schallgedämpften Fußballbereich, Tischtennisplatten, eine Slackline sowie einen Streetballplatz umfasst.
Ein weiteres Element der Planung ist die Entfernung der vorhandenen Grubenlok. Aufgrund von Sicherheitsmängeln wird das historische Gerät durch die IGBCE in eine Bergbaueinrichtung überführt, um dort als Denkmal erhalten zu bleiben. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Haushalt für öffentliche Grünflächen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.03.2025 · Jugendhilfeausschuss (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 28.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Straßenentwässerung Fulerumer Str. 5-11"Zur Vorlage · 1730/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Straßenentwässerung Fulerumer Str. 5-11“ beschließen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 700.000 Euro beziffert. Im Rahmen des Beschlussvorschlags wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 620.000 Euro für das Jahr 2025 beantragt. Diese sollen aus dem Projekt „Erneuerung Hauptverkehrsstraßen“ finanziert werden. Bereits im Jahr 2024 wurden 80.000 Euro für die Planung sowie vorlaufende Rodungsarbeiten bereitgestellt.
Die Maßnahme betrifft einen Anliegerweg zwischen dem Südwestfriedhof und dem Borbecker Mühlenbach, der als Zufahrt zu Tennisplätzen, den Anlagen der ehemaligen Borgsmühle und Kleingärten dient. Aufgrund von Veränderungen am Borbecker Mühlenbach und am Kesselbach werden Oberflächenwasser sowie Regenwasser aus dem Friedhofsbereich nicht mehr ordnungsgemäß abgeführt.
In der Vergangenheit führte die Situation zu Abflüssen auf Privatgelände, was ein Gerichtsverfahren zwischen den Privateigentümern und der Stadt Essen zur Folge hatte. Im Zuge eines Vergleichs wurde vereinbart, dass die ordnungsgemäße Oberflächenentwässerung bis Ende 2025 wiederhergestellt sein muss. Zur Umsetzung ist die Herstellung eines neuen Regenwasserkanals entlang der Anliegerstraße vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 29.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fulerumer Straße Fahrbahnerneuerung AnliegerstraßeZur Vorlage · 1883/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll über den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Fulerumer Straße Fahrbahnerneuerung Anliegerstraße“ entscheiden. Das Vorhaben betrifft eine von der Fulerumer Straße abzweigende Anliegerstraße zwischen dem Südwestfriedhof und dem Borbecker Mühlenbach, die unter anderem Wohngebäude sowie eine Tennis- und Kleingartenanlage erschließt.
Grundlage für die Maßnahme ist ein gerichtlicher Vergleich, nach dem die Stadt Essen bis Ende 2025 eine geordnete Ableitung des Oberflächenwassers sicherstellen muss, um Überflutungen angrenzender Privatgrundstücke zu verhindern. Im Rahmen der geplanten Entwässerungsmaßnahmen soll die Asphaltbefestigung auf einer Länge von etwa 330 Metern erneuert werden. Die Planungen umfassen zudem die Ergänzung von Randeinfassungen, den Bau einer Winkelstützwand zur Abfangung einer Böschung sowie die Erneuerung der Beleuchtungsanlage durch Ersatz der bestehenden Holzmasten und Freileitungen.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 650.000 Euro. Da die Maßnahme im Haushalt 2025 nicht vorgesehen war, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung beantragt. Diese setzt sich aus 411.000 Euro für die Erneuerung der Nebenstraße und 239.000 Euro für den Neubau der Beleuchtungsanlagen zusammen. Nach der Beratung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie im Haupt- und Finanzausschuss soll die endgültige Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 30.Ratsbeschluss zum "Masterplan Image Stadtbezirk V"Zur Vorlage · 1841/2024/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Erarbeitung eines „Masterplans Image Stadtbezirk V“ beauftragen. Die Verwaltung wird hierzu mit der Essen Marketing GmbH (EMG) und Vertretern aus dem Stadtbezirk V zusammenarbeiten. Grundlage des Vorhabens ist eine Studie des Rheingoldinstituts Köln, welche die Situation in Altenessen und dem gesamten Bezirk V analysiert hat. Der Masterplan soll laufende städtebauliche Projekte bündeln, künftige Maßnahmen planen und als Basis für Förderanträge dienen. Für die Moderation und inhaltliche Ausarbeitung durch ein externes Planungsbüro sind Kosten von 150.000 Euro vorgesehen.
Ergänzend zum Masterplan sind verschiedene Sofortmaßnahmen geplant. Mit dem Verfügungsfonds „Pack an“ sollen für zwei Jahre jährlich 65.000 Euro bürgergetragene Projekte im Stadtbezirk gefördert werden. Ein zweiter Fonds, der „Verfügungsfonds Anmietung“, soll mit jährlich 35.000 Euro die Anmietung von Leerständen in Ladenlokalen unterstützen. Zur Information der Öffentlichkeit plant das Presse- und Kommunikationsamt ein neues Booklet sowie den Aufbau von Social-Media-Kanälen für Altenessen. Zudem sollen bereits vorhandene Informationsstelen für Kampagnen zum Thema Toleranz und Miteinander im Stadtbezirk eingesetzt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 06.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (53. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 31.Neugestaltung des Barbarossaplatzes hier: Ergebnis des RealisierungswettbewerbsZur Vorlage · 0061/2025/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse haben das Ergebnis des Realisierungswettbewerbs zur Neugestaltung des Barbarossaplatzes in Stoppenberg zur Kenntnis genommen. Der Entwurf „Die neue grüne Mitte Stoppenbergs“, erarbeitet vom Büro GREENBOX Landschaftsarchitekten aus Köln und der BPR Ingenieure GmbH & Co. KG aus Essen, wurde als Erstplatzierter ausgewählt. Das Vorhaben ist Teil des Integrierten Entwicklungskonzeptes für den Stadtbezirk VI/Zollverein.
Die Planung sieht die Einrichtung eines Mobilitätsknotenpunktes im Norden sowie einer verkehrsfreien Grünfläche im Süden vor, die als Barbarossagarten fungieren soll. Dazwischen ist ein Bürgerforum als Treffpunkt vorgesehen. Das Preisgericht empfiehlt jedoch eine Überarbeitung der Verkehrsführung, um die Barrierefreiheit der Bushaltestellen gemäß den Anforderungen des Nahverkehrsplans Essen zu gewährleisten. Zudem sollen die sichere Querung der Hallostraße für Fußgänger und Radfahrer sowie die Verkehrssicherheit an der Einmündung zur westlichen Straße Barbarossaplatz sichergestellt werden.
Ein Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf soll bis zum 30. September 2025 eingereicht werden. Die weitere Planung wird durch das Amt für Straßen und Verkehr durchgeführt, wobei die Objektplanung im Februar beginnt. Die Ergebnisse der Planung könnten nach den Kommunalwahlen im Dezember 2025 vorgestellt werden, mit einer angestrebten Umsetzung im Jahr 2027. Die Kosten für den Umbau werden derzeit auf etwa 5,5 Millionen Euro geschätzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (54. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 32.Sanierung der Essener Schultoiletten hier: Sachstand 3. und 4. Quartal 2024Zur Vorlage · 1829/2024/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Sachstandsbericht zur Sanierung der Essener Schultoiletten für das dritte und vierte Quartal 2024 dokumentiert den Fortschritt des seit September 2022 fortgeführten Programms. Im Berichtszeitraum wurden durch den Fachbereich Immobilienwirtschaft sowie die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) acht Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 4,2 Millionen Euro abgeschlossen. Damit verbleiben aktuell noch 70 Standorte mit Sanierungsbedarf.
Die Umsetzung der verbleibenden Maßnahmen verteilt sich auf verschiedene Träger: Der Fachbereich Immobilienwirtschaft bearbeitet 15 Projekte, wovon acht in der Bauausführung und sieben in der Planung sind. Die EABG betreut 19 Maßnahmen, wobei zwölf bereits gebaut werden und weitere Starts für das Jahr 2025 vorgesehen sind. Die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) ist für 36 Standorte zuständig, deren Umsetzung in verschiedenen Paketen zwischen Ende 2024 und Sommer 2025 erfolgt. Bei der Schule am Hellweg wurden die Planungen für einen Neubau wieder aufgenommen, während die Sanierung der Ardeysschule in einen geplanten Erweiterungsbau integriert wird.
Hinsichtlich der Kosten werden Anpassungen durch detailliertere Planungen, neue technische Standards wie Lüftungsanlagen sowie allgemeine Preissteigerungen angeführt. Die Instandhaltungsrücklagen wurden bereits im Jahr 2023 von rund 27,1 Millionen Euro auf etwa 37,7 Millionen Euro erhöht. Um den Finanzbedarf im Jahr 2024 zu decken, wurden zusätzlich rund 4,6 Millionen Euro aus dem Deckungsring für Schulerweiterungen bereitgestellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.02.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (53. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 33.Erweiterung der Meisenburgschule mit Erstnutzung als Interim für das Grashof GymnasiumZur Vorlage · 0045/2025/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Erweiterung der Meisenburgschule durch einen Modulbau beraten. Der Beschlussvorschlag sieht den Baubeginn des Projekts mit geschätzten Gesamtkosten von 10 Millionen Euro sowie die Beauftragung der Immobilien Management Essen GmbH (IME) mit der Umsetzung vor. Zudem soll die Verwaltung ermächtigt werden, Kostenerhöhungen bis zu einer Höhe von maximal 3 Millionen Euro eigenständig zu regeln.
Die Maßnahme ist als Interimslösung für das Grashof Gymnasium vorgesehen, welches aufgrund der Einführung des G9-Systems und einer Erhöhung der Zügigkeitszahl von drei auf vier zusätzliche Unterrichtsräume benötigt. Da eine Erweiterung am Standort des Gymnasiums erst nach dem Abriss eines Bestandsgebäudes möglich ist, soll ab dem Schuljahr 2026/27 der neue Modulbau an der Meisenburgschule genutzt werden. Dieser bietet zwölf Unterrichtsräume und soll später als dauerhafte Erweiterung der Meisenburgschule dienen.
Die Finanzierung der Kosten in Höhe von 10 Millionen Euro soll durch Mittelumschichtungen innerhalb des Schulbauprogramms in den Jahren 2025 und 2026 erfolgen. Durch die Errichtung eines Neubaus statt einer Containerlösung sollen Mietkosten für etwa eine Million Euro vermieden werden. Das Projekt ist nach aktuellen Klimaschutzstandards geplant, um die ökologischen Auswirkungen der Baumaßnahme zu reduzieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 20.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (54. Sitzung) — einstimmig empfohlen - mit Ergänzungen zu c)
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.02.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - Vorab-Auszug ASPB
- 34.Bebauungsplan Nummer 11/04 "Barkhovenallee/Jacobsallee" Stadtbezirk: IX, Stadtteil: Heidhausen Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1745/2024/7 1. Ergänzung · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bebauungsplan Nummer 11/04 „Barkhovenallee/Jacobsallee“ im Stadtteil Heidhausen beschließen. Die vorliegende Ergänzungsvorlage korrigiert einen redaktionellen Fehler in der ursprünglichen Beschlussvorlage, wobei die inhaltlichen Regelungen und Anlagen unverändert bleiben. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt dem Rat, den Plan als Satzung zu verabschieden.
Das etwa 1,7 Hektar große, im Eigentum der Stadt Essen befindliche Plangegebiet umfasst zwei räumlich nicht zusammenhängende Teilflächen in der Barkhovenallee und der Jacobsallee. Ziel der Planung ist die Schaffung von insgesamt rund 50 Wohneinheiten zur Deckung des Wohnungsbedarfs. Auf der Teilfläche A sind etwa 30 Einheiten im Geschosswohnungsbau vorgesehen, während auf der Teilfläche B 13 Einzel- oder Doppelhäuser sowie ein Mehrfamilienhaus mit sechs Einheiten entstehen sollen. Dabei ist festgesetzt, dass 60 Prozent der Wohnfläche im Geschosswohnungsbau als öffentlich geförderter Wohnraum realisiert werden sollen.
Die Planung sieht zudem die Beseitigung von Bodenverunreinigungen vor und berücksichtigt den Erhalt des alleeartigen Baumbestandes entlang der Straßen sowie Teilen des Waldes auf der Teilfläche A. Die Bezirksvertretung IX wird über das Verfahren in Kenntnis gesetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (54. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 06.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (53. Sitzung) — in die nächste ASPB-Sitzung am 20.02.2025 geschoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 34.1Auszug BV IX
- 35.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nummer 10/19 "Oberhauser Str. 156 (ehemaliges Gartencenter)" Stadtbezirk: IV, Stadtteil: Frintrop Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1460/2024/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 10/19 für die Oberhauser Straße 156 im Stadtteil Frintrop als Satzung beschließen. Das etwa 0,9 Hektar große Areal umfasst das Gelände des ehemaligen Gartencenters. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt den Beschluss, wobei die Bezirksvertretung IV keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet hat.
Der Vorhabenträger, die SWF-Projektbau GmbH & Co. KG aus Dinslaken, plant auf der Fläche eine Wohnbebauung mit insgesamt 25 Hauseinheiten. Diese setzt sich aus 20 Doppelhäusern und einer Gruppe von fünf Häusern zusammen. Die Planung sieht vor, die bisher gewerbliche Fläche in ein Wohngebiet umzuwandeln, um dem Bedarf an Wohnraum zu begegnen. Dabei sollen die bestehende Infrastruktur genutzt und eine naturnahe Niederschlagswasserbewirtschaftung realisiert werden.
Das Verfahren beinhaltet bereits die Anpassung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans von einer landwirtschaftlichen Nutzung hin zu einer Wohnbaufläche. Die Planung ist mit den Zielen des Regionalplans Ruhr vereinbar. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung von Behörden wurden Anregungen berücksichtigt, was zu entsprechenden Änderungen im Bebauungsplan geführt hat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (54. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (29. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 36.Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung sowie Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt EssenZur Vorlage · 1550/2024/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine neue Satzung zur Auslagenersatzung und Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr entscheiden. Die Vorlage sieht vor, dass künftig alle aktiven Angehörigen der Einsatz- und Unterstützungseinheiten eine abgestufte Aufwandsentschädigung erhalten sollen. Ziel ist es, finanzielle Aufwendungen wie Fahrtkosten bei Einsätzen oder Übungsdiensten sowie Kosten für die Teilnahme an Lehrgängen abzugleichen. Bisher sind lediglich bestimmte Funktionen, wie etwa die Leitung von Löschzügen oder die Jugendfeuerwehr-Wartenden, zur Entschädigung berechtigt.
Die jährlichen Gesamtkosten für diese Neuregelung werden auf rund 346.810 Euro geschätzt. Diese Summe umfasst unter anderem pauschale Entschädigungen für die Mitglieder, Vergütungen für Ausbildertätigkeiten sowie Aufwandsentschädigungen für Wachdienste und Lehrgänge. Zudem sind Mittel für die Ehrenamtsförderung von Einheiten wie der Jugendfeuerwehr oder Musikzügen vorgesehen. Da der zusätzliche Bedarf nicht in den aktuellen Haushaltsansätzen abgebildet ist, wird die Verwaltung im Rahmen der unterjährigen Haushaltsbewirtschaftung nach einer Kompensation suchen. Die Beratung der Vorlage erfolgt im Februar 2025 zunächst in den zuständigen Ausschüssen für öffentliche Ordnung sowie für Finanzen, bevor die endgültige Entscheidung im Rat getroffen wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 37.Entwässerung Essen GmbH hier: Finanzierung mittels Kapitaleinlage und GesellschafterdarlehenZur Vorlage · 0077/2025/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine finanzielle Unterstützung für die Entwässerung Essen GmbH (EEG) entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Kapitaleinlage in Höhe von 20 Millionen Euro sowie ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen in Höhe von 40 Millionen Euro vor. Das Darlehen soll mit einem Zinssatz von 6,25 Prozent pro Jahr verzinst werden und eine Laufzeit von 20 Jahren ohne Tilgung haben. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung der Eigenkapitalquote sowie der Liquidität des Unternehmens zum 1. April 2025.
Die EEG ist eine hundertprozentige Tochter der Stadtwerke Essen AG und für die Sammlung und den Transport städtischer Abwässer zuständig. Zur Umsetzung geplanter Investitionen im Kanalnetz, die bis zum Jahr 2029 ein Volumen von insgesamt 416,5 Millionen Euro erreichen sollen, ist eine entsprechende finanzielle Ausstattung erforderlich. Zu den geplanten Großprojekten zählen Maßnahmen in Frohnhausen sowie am Siepentalsammler und in der Elsa-Brändström-Straße.
Die Auszahlung der Kapitaleinlage soll über die Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) und die Stadtwerke Essen AG an die EEG erfolgen. Das Gesellschafterdarlehen wird direkt von der Stadt Essen an die EEG geleitet. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt der Stadt Essen bereits für diesen Zweck vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.02.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 38.Ruhrbahn GmbH hier: Abgabe einer VerpflichtungserklärungZur Vorlage · 0203/2025/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Verlängerung einer Verpflichtungserklärung gegenüber der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) beraten. Diese Sicherheitsleistung dient dazu, die Folgen einer möglichen Insolvenz der Ruhrbahn GmbH gegenüber der RZVK abzusichern. Aktuell sind etwa 500 Mitarbeitende des Unternehmens über dieses System versichert.
Auf Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens vom 17. Oktober 2024 soll die Gesamthöhe der Sicherheitsleistung auf 75,03 Millionen Euro angepasst werden. Die Städte Essen und Mülheim tragen die Haftung für diesen Betrag jeweils zur Hälfte. Der Anteil für die Stadt Essen beläuft sich somit auf 37,517 Millionen Euro. Die Erhöhung gegenüber dem Stand von 2017 ist laut Vorlage auf Inflationseffekte bei den Lohnzahlungen sowie auf Zinseffekte in der Berechnung zurückzuführen.
Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus empfiehlt dem Rat, der Verlängerung der Verpflichtungserklärung zuzustimmen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht gemäß § 87 der Gemeindeordnung NRW.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.02.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 39.Errichtung der Klaus-Gischer-StiftungZur Vorlage · 0204/2025/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Essen wird über die Anpassung der Satzung zur Errichtung einer Stiftung beraten, deren Zweck die finanzielle Unterstützung ambulanter Pflege ist. Der Erblasser hatte die Stadt Essen als Erbin eingesetzt und die Gründung einer rechtlich unselbstständigen Stiftung angeordnet.
Da sich die Rahmenbedingungen der gesetzlichen Pflegeversicherung seit der Verfassung der Satzung im Jahr 2004 grundlegend geändert haben, gestaltet sich die Verwendung der Mittel für den ursprünglichen, eng gefassten Zweck zunehmend schwierig. Um eine zeitnahe Mittelverwendung zu gewährleisten, sieht der vorliegende Entwurf eine Erweiterung des Stiftungszwecks um die Förderung der Altenhilfe vor. Dabei sollen insbesondere Maßnahmen gegen die Vereinsamung von pflegebedürftigen Menschen unterstützt werden, etwa durch zusätzliche Betreuungszeiten oder Einkaufsservices.
Im Falle einer Auflösung der Stiftung soll der DRK Kreisverband Essen e. V. als Empfänger eingesetzt werden. Der Testamentsvollstrecker hat dem Entwurf bereits zugestimmt, und die Gemeinnützigkeit wurde vom Finanzamt bestätigt. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Änderung unter dem Vorbehalt eines Ratsbeschlusses genehmigt. Der Rat der Stadt Essen soll über den Beschlussvorschlag in seiner Sitzung am 26. Februar 2025 entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 40.Niederschrift Nr. 36 über die Sitzung des Rates der Stadt Essen vom 18.12.2024
- 41.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 42.Mitteilungen der Verwaltung
- 43.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 44.Grundsatzentscheidung zur Vornahme weiterer Prüfungshandlungen bezüglich des Baus einer Live-Music-Arena in EssenErgebnis: abgesetzt/vertagt
- 45.Stromnetz Essen GmbH & Co.KG hier: PachtvertragsergänzungErgebnis: einstimmig beschlossen
- 46.ekz.bibliotheksservice GmbH hier: Verkauf von GeschäftsanteilenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 47.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil