Aktualisierung der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der energetischen Gebäudemodernisierung in Essen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Weiterführung und Aktualisierung der Richtlinie zur Förderung energetischer Gebäudemodernisierung entscheiden. Nach einer Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll die neue Fassung zum 1. April 2025 in Kraft treten. Das Förderprogramm, das im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) durchgeführt wird, steht nach einem vorübergehenden Stopp seit August 2024 für das Haushalstum 2025 mit einem Planansatz von rund 2,48 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung gilt bis zur Erschöpfung der Mittel oder maximal bis zum 31. Dezember 2025.
Die aktualisierte Richtlinie konzentriert sich primär auf die Effizienzsteigerung der thermischen Hüllfläche bei Bestandsbauten. Da durch Bundesförderungen bereits umfangreiche Mittel für die Erneuerung der Haustechnik, wie etwa Wärmepumpen, bereitstehen, entfällt die Förderung von Haustechnik in dieser städtischen Richtlinie. Die Definition von Dämmstoffen wurde vereinfacht und erweitert, wobei ökologische Standards des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zugrunde liegen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung einkommensschwacher Haushalte: Für Bewohner selbstgenutzten Wohneigentums, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG beziehen, wird ein Bonus von 40 Prozent gewährt. Zudem wurden das Antragsverfahren und die Nachweisführung bei Eigenleistungen konkretisiert, um die Bearbeitung zu beschleunigen. Mit den verfügbaren Mitteln sollen etwa 510 Modernisierungsmaßnahmen unterstützt werden, was eine jährliche CO2-Einsparung von bis zu 15.500 Tonnen ermöglichen kann.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025mehrheitlich beschlossen
- 25.02.2025mehrheitlich empfohlen