Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nummer 10/19 "Oberhauser Str. 156 (ehemaliges Gartencenter)" Stadtbezirk: IV, Stadtteil: Frintrop Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 10/19 für die Oberhauser Straße 156 im Stadtteil Frintrop als Satzung beschließen. Das etwa 0,9 Hektar große Areal umfasst das Gelände des ehemaligen Gartencenters. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt den Beschluss, wobei die Bezirksvertretung IV keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet hat.
Der Vorhabenträger, die SWF-Projektbau GmbH & Co. KG aus Dinslaken, plant auf der Fläche eine Wohnbebauung mit insgesamt 25 Hauseinheiten. Diese setzt sich aus 20 Doppelhäusern und einer Gruppe von fünf Häusern zusammen. Die Planung sieht vor, die bisher gewerbliche Fläche in ein Wohngebiet umzuwandeln, um dem Bedarf an Wohnraum zu begegnen. Dabei sollen die bestehende Infrastruktur genutzt und eine naturnahe Niederschlagswasserbewirtschaftung realisiert werden.
Das Verfahren beinhaltet bereits die Anpassung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans von einer landwirtschaftlichen Nutzung hin zu einer Wohnbaufläche. Die Planung ist mit den Zielen des Regionalplans Ruhr vereinbar. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung von Behörden wurden Anregungen berücksichtigt, was zu entsprechenden Änderungen im Bebauungsplan geführt hat.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 26.02.2025mehrheitlich beschlossen
- 20.02.2025mehrheitlich empfohlen
- 10.12.2024einstimmig keine Bedenken erhoben