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Vorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/22 "Kettwiger Straße/Kapuzinergasse" (Eickhaus) Information über das bisherige Verfahren sowie Aufstellungs- und Veröffentlichungsbeschluss

1024/2024/7 06.02.2025 Amt für Stadtplanung- und Entwicklung

🟢 Beschlossen 06.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (53. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der vorliegende Bebauungsplan 7/22 für die Kettwiger Straße und Kapuzinergasse sieht eine Neugestaltung des Eickhauses sowie des Derendorfhauses im Essener Stadtkern vor. Die Eigentümerin DWI Grundbesitz GmbH plant eine denkmalverträgliche Entkernung und Modernisierung des Gebäudekomplexes am Willy-Brandt-Platz. Kern des Vorhabens ist eine moderne, gläserne Aufstockung des Bestandsgebäudes. Das geplante Bauwerk soll insgesamt zwölf Geschosse umfassen, wobei die ersten beiden Etagen für den Einzelhandel und die darüber liegenden Stockwerke für Büronutzungen vorgesehen sind. Der Entwurf des Architekturbüros Brüning Rein bildet die Grundlage für dieses Verfahren.

Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, da die bestehenden Festsetzungen der bisherigen Bebauungspläne die geplante Nutzung nicht zulassen. Das Projekt umfasst etwa 0,1 Hektar und liegt im zentralen Versorgungsbereich der Essener Innenstadt. Neben der Erweiterung der Gewerbeflächen sieht die Planung die Schaffung neuer Grünstrukturen durch begrünte Dachterrassen vor. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen soll über den Aufstellungs- und Veröffentlichungsbeschluss entscheiden. Die Unterlagen zum Verfahren werden im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt.

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