Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (53. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 51 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 07.11.2024
- 2.Niederschrift Nr. 52 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 05.12.2024
- 3.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 4.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/22 "Kettwiger Straße/Kapuzinergasse" (Eickhaus) Information über das bisherige Verfahren sowie Aufstellungs- und VeröffentlichungsbeschlussZur Vorlage · 1024/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Bebauungsplan 7/22 für die Kettwiger Straße und Kapuzinergasse sieht eine Neugestaltung des Eickhauses sowie des Derendorfhauses im Essener Stadtkern vor. Die Eigentümerin DWI Grundbesitz GmbH plant eine denkmalverträgliche Entkernung und Modernisierung des Gebäudekomplexes am Willy-Brandt-Platz. Kern des Vorhabens ist eine moderne, gläserne Aufstockung des Bestandsgebäudes. Das geplante Bauwerk soll insgesamt zwölf Geschosse umfassen, wobei die ersten beiden Etagen für den Einzelhandel und die darüber liegenden Stockwerke für Büronutzungen vorgesehen sind. Der Entwurf des Architekturbüros Brüning Rein bildet die Grundlage für dieses Verfahren.
Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, da die bestehenden Festsetzungen der bisherigen Bebauungspläne die geplante Nutzung nicht zulassen. Das Projekt umfasst etwa 0,1 Hektar und liegt im zentralen Versorgungsbereich der Essener Innenstadt. Neben der Erweiterung der Gewerbeflächen sieht die Planung die Schaffung neuer Grünstrukturen durch begrünte Dachterrassen vor. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen soll über den Aufstellungs- und Veröffentlichungsbeschluss entscheiden. Die Unterlagen zum Verfahren werden im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt.
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Beratungsfolge
- 06.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (53. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — eingebracht
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Anhörung mit Anmerkungen der Fraktionen erfolgt (keine Bedenken)
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Bebauungsplan Nr. 2/24 "Emscherstraße, südlich Güterbahn (2022) Information über das bisherige Verfahren sowie VeröffentlichungsbeschlussZur Vorlage · 1746/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen befasst sich mit dem Bebauungsplan Nummer 2/24 „Emscherstraße, südlich Güterbahn (2022)“. Das etwa 4,25 Hektar große Plangebiet befindet sich im Essener Stadtteil Katernberg im Bezirk VI. Die Fläche wird im Norden durch einen Gehölzstreifen, im Osten durch die Emscherstraße, im Süden durch das Gelände der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH und im Westen durch das Betriebsgelände der CAT Automobillogistik Essen GmbH begrenzt.
Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Gewerbegebiets, um Schutzmaßnahmen für die angrenzenden Wohngebiete zu treffen. Dabei soll der Abstandserlass des Landes Nordrhein-Westfalen angewendet werden, um die im Rahmen der Bauleitplanung erforderlichen Abstände zwischen Industrie- bzw. Gewerbeflächen und Wohnbereichen sicherzustellen. Zudem sieht das Vorhaben vor, die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten sowie Prostitutionsbetrieben, Vergnügungsstätten und Wettannahmestellen im Plangebiet auszuschließen.
Das Verfahren wird nach dem vereinfachten Baugesetzbuch durchgeführt, weshalb keine Umweltprüfung erfolgt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Bebauungsplan inklusive der Begründung im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. In diesem Schritt werden auch die Träger öffentlicher Belange einbezogen.
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Beratungsfolge
- 06.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (53. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 15.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (29. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 6.(Vorhabenbezogener) Bebauungsplan Nummer 11/04 "Barkhovenallee/Jacobsallee" Stadtbezirk: IX, Stadtteil: Heidhausen Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1745/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nummer 11/04 „Barkhovenallee/Jacobsallee“ im Essener Stadtteil Heidhausen steht zur Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen an. Das etwa 1,7 Hektar große, im Eigentum der Stadt befindliche Areal umfasst zwei räumlich nicht zusammenhängende Teilflächen im Stadtbezirk IX. Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnraum auf Flächen, die zuvor für andere Nutzungen vorgesehen waren oder brachliegen.
Das Vorhaben sieht die Errichtung von insgesamt etwa 40 bis 50 Wohneinheiten vor. Auf der Teilfläche an der Barkhovenallee sollen rund 30 Einheiten im Geschosswohnungsbau entstehen, wobei 60 Prozent der Wohnfläche als öffentlich geförderter Wohnraum festgesetzt sind. Die Teilfläche an der Jacobsallee soll mit etwa 20 Wohneinheiten, bestehend aus Einzel- oder Doppelhäusern sowie einem Mehrfamilienhaus, bebaut werden. Damit soll dem Bedarf an verschiedenen Wohnformen, unter anderem für Senioren und Einpersonenhaushalte, Rechnung getragen werden.
Im Rahmen der Planung wird die Erhaltung eines Teils der Waldfläche auf der Teilfläche A angestrebt. Für den notwendigen Waldersatz und ökologischen Ausgleich sind Flächen aus dem Ersatzflächenpool der Stadt Essen in Burgaltendorf und Fulerum vorgesehen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen hat empfohlen, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 06.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (53. Sitzung) — TOP 6 abgesetzt - siehe TOP 6.A
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (31. Sitzung) — Die BV IX erhebt Bedenken gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und d. Einzelvertreters FDP bei Stimmenthaltung des fraktionslosen Einzelvertreters der AfD.
Ergebnis: TOP 6 abgesetzt - siehe TOP 6.A - 6.ABebauungsplan Nummer 11/04 "Barkhovenallee/Jacobsallee" Stadtbezirk: IX, Stadtteil: Heidhausen Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1745/2024/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bebauungsplan Nummer 11/04 „Barkhovenallee/Jacobsallee“ im Stadtteil Heidhausen beschließen. Die vorliegende Ergänzungsvorlage korrigiert einen redaktionellen Fehler in der ursprünglichen Beschlussvorlage, wobei die inhaltlichen Regelungen und Anlagen unverändert bleiben. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt dem Rat, den Plan als Satzung zu verabschieden.
Das etwa 1,7 Hektar große, im Eigentum der Stadt Essen befindliche Plangegebiet umfasst zwei räumlich nicht zusammenhängende Teilflächen in der Barkhovenallee und der Jacobsallee. Ziel der Planung ist die Schaffung von insgesamt rund 50 Wohneinheiten zur Deckung des Wohnungsbedarfs. Auf der Teilfläche A sind etwa 30 Einheiten im Geschosswohnungsbau vorgesehen, während auf der Teilfläche B 13 Einzel- oder Doppelhäuser sowie ein Mehrfamilienhaus mit sechs Einheiten entstehen sollen. Dabei ist festgesetzt, dass 60 Prozent der Wohnfläche im Geschosswohnungsbau als öffentlich geförderter Wohnraum realisiert werden sollen.
Die Planung sieht zudem die Beseitigung von Bodenverunreinigungen vor und berücksichtigt den Erhalt des alleeartigen Baumbestandes entlang der Straßen sowie Teilen des Waldes auf der Teilfläche A. Die Bezirksvertretung IX wird über das Verfahren in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (54. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 06.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (53. Sitzung) — in die nächste ASPB-Sitzung am 20.02.2025 geschoben
Ergebnis: in die nächste ASPB-Sitzung am 20.02.2025 geschoben - 7.Freiheit Emscher - Projektstatusbericht 2024Zur Vorlage · 0034/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Projekt „Freiheit Emscher“, eine Kooperation der Städte Essen und Bottrop sowie der RAG Montan Immobilien GmbH, wird im Rahmen eines Statusberichts für das Jahr 2024 vorgestellt. Ziel des seit 2016 bestehenden Vorhabens ist die städtebauliche Entwicklung von rund 1.700 Hektar Fläche, wobei die Reaktivierung ehemaliger Bergbauflächen als Impulsgeber dient. Dazu gehören auf Essener Stadtgebiet die Flächen „Hafen Coelln-Neuessen“ und „Emil Emscher“ sowie auf Bottroper Gebiet die Flächen „Prosper II“, „Welheimer Mark“ und „Sturmshof“.
Zur Umsetzung der interkommunalen Strukturentwicklung wurde im April 2023 die Entwicklungsgesellschaft für das Projektgebiet Freiheit Emscher (FEEG) eingesetzt. Die Schüßler-Plan Ingenieure unterstützen das Vorhaben als steuerndes Koordinierungsbüro. Im Rahmen des EU-Förderprogramms Just Transition Fund (JTF) wurden Anträge für Maßnahmen zur Revitalisierung und Renaturierung in der Welheimer Mark und im Bereich Emil Emscher gestellt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist auf einen Abschluss bis Ende 2029 ausgelegt. Die Förderfähigkeit der Vorhaben ist an eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Städten Essen und Bottrop, der FEEG sowie der Emschergenossenschaft gebunden. Der vorliegende Bericht dient der Kenntnisnahme des aktuellen Projektstatus und des weiteren Vorgehens.
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Beratungsfolge
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (53. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Freiheit Emscher: Investorenauswahlverfahren für Flächen im klimaneutralen Gewerbegebiet Emil EmscherZur Vorlage · 0031/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen nimmt das Investorenauswahlverfahren für Flächen im klimaneutralen Gewerbegebiet Emil Em-scher zur Kenntnis. Das Vorhaben ist Teil des größeren Stadtentwicklungsprojekts „Freiheit Emscher“, bei dem die Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH gemeinsam mit den Städten Essen und Bottrop sowie der RAG Montan Immobilien GmbH die Transformation ehemaliger Bergbaubrachen anstrebt.
Das Auswahlverfahren wird als zweistufiges Konzeptverfahren durchgeführt, um neben dem Kaufpreis auch die städtebauliche und ökologische Qualität der Ansiedlungen zu berücksichtigen. Im ersten Schritt bewerben sich Interessierte bis Ende Mai 2025 hinsichtlich ihrer Eignung sowie der wirtschaftlichen Effekte ihres Vorhabens für den Standort Essen. In der zweiten Phase, deren Einreichungsfrist Ende September 2025 endet, müssen detaillierte planerische Konzepte sowie ein verbindliches Kaufpreisangebot eingereicht werden. Bei der Bewertung der eingereichten Unterlagen liegt das Gewicht auf der städtebaulichen Qualität und der ökologischen Nachhaltigkeit stärker als auf dem reinen Angebotspreis.
Die Bekanntmachung des Verfahrens erfolgt im Februar 2025. Nach der Prüfung der Konzepte und den erforderlichen Gremienbeschlüssen wird der Abschluss der Kaufverträge bis Ende April 2026 angestrebt. Zielgruppen des Verfahrens sind sowohl Projektentwickler als auch Nutzer aus dem Bereich des wissensbasierten Gewerbes und der innovativen Produktion.
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- 06.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (53. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Wohnungsmarkt Ruhr Sechster Regionaler Wohnungsmarktbericht 2024Zur Vorlage · 0065/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen nimmt den sechsten Regionalen Wohnungsmarktbericht 2rag 2024 zur Kenntnis. Die Untersuchung der Arbeitsgruppe Wohnungsmarkt Ruhr zeigt, dass die Preise für Bauland in allen 53 Kommunen des Untersuchungsgebiets bis zum Jahr 2022 weiter angestiegen sind. Während die Preissteigerungen in den Kreisen moderater ausfielen als in den kreisfreien Städten, liegt das Mietniveau im Ruhrgebiet weiterhin unter dem Landesdurchschnitt von Nordrhein-Westfalen. Dennoch ist ein Anstieg der Angebotsmieten zu verzeichnen, insbesondere im oberen Preissegment.
Im Bereich des Neubaus setzt sich die Tendenz zu einer höheren baulichen Dichte fort, wobei etwa die Hälfte der neuen Wohneinheiten auf Baulücken oder als Ersatzneubau im Bestand realisiert wurde. Zwischen 2019 und 2022 verzeichnete der Wohnungsmarkt einen Zuwachs von 26.800 Wohnungen. Angesichts des Alters des Bestandes wird eine Modernisierung zur Erfüllung von Klimaschutz- und demografischen Anforderungen notwendig. Gleichzeitig sinkt die Bautätigkeit bei Ein- und Zweifamilienhäusern, während der Anteil von Mehrfamilienhäusern steigt.
Der Bericht prognostiziert für den Zeitraum bis 2050 einen Bevölkerungsrückgang in nahezu allen kreisfreien Städten und Kreisen, wobei die Nachfrage nach barrierereduzierten Wohnungen weiter steigt. Bei der Wohnraumförderung zeigt sich eine hohe Nachfrage durch die Zinswende, während der Bestand an preisgebundenen Wohnungen bis zum Jahr 2030 laut Modellberechnungen um 38 Prozent sinken könnte. Die Erreichbarkeit von Daseinsvorsorgeeinrichtungen wird im Untersuchungsgebiet insgesamt als gut bewertet.
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- 06.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (53. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Ratsbeschluss zum "Masterplan Image Stadtbezirk V"Zur Vorlage · 1841/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Erarbeitung eines „Masterplans Image Stadtbezirk V“ beauftragen. Die Verwaltung wird hierzu mit der Essen Marketing GmbH (EMG) und Vertretern aus dem Stadtbezirk V zusammenarbeiten. Grundlage des Vorhabens ist eine Studie des Rheingoldinstituts Köln, welche die Situation in Altenessen und dem gesamten Bezirk V analysiert hat. Der Masterplan soll laufende städtebauliche Projekte bündeln, künftige Maßnahmen planen und als Basis für Förderanträge dienen. Für die Moderation und inhaltliche Ausarbeitung durch ein externes Planungsbüro sind Kosten von 150.000 Euro vorgesehen.
Ergänzend zum Masterplan sind verschiedene Sofortmaßnahmen geplant. Mit dem Verfügungsfonds „Pack an“ sollen für zwei Jahre jährlich 65.000 Euro bürgergetragene Projekte im Stadtbezirk gefördert werden. Ein zweiter Fonds, der „Verfügungsfonds Anmietung“, soll mit jährlich 35.000 Euro die Anmietung von Leerständen in Ladenlokalen unterstützen. Zur Information der Öffentlichkeit plant das Presse- und Kommunikationsamt ein neues Booklet sowie den Aufbau von Social-Media-Kanälen für Altenessen. Zudem sollen bereits vorhandene Informationsstelen für Kampagnen zum Thema Toleranz und Miteinander im Stadtbezirk eingesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 06.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (53. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Sanierung der Essener Schultoiletten hier: Sachstand 3. und 4. Quartal 2024Zur Vorlage · 1829/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Sachstandsbericht zur Sanierung der Essener Schultoiletten für das dritte und vierte Quartal 2024 dokumentiert den Fortschritt des seit September 2022 fortgeführten Programms. Im Berichtszeitraum wurden durch den Fachbereich Immobilienwirtschaft sowie die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) acht Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 4,2 Millionen Euro abgeschlossen. Damit verbleiben aktuell noch 70 Standorte mit Sanierungsbedarf.
Die Umsetzung der verbleibenden Maßnahmen verteilt sich auf verschiedene Träger: Der Fachbereich Immobilienwirtschaft bearbeitet 15 Projekte, wovon acht in der Bauausführung und sieben in der Planung sind. Die EABG betreut 19 Maßnahmen, wobei zwölf bereits gebaut werden und weitere Starts für das Jahr 2025 vorgesehen sind. Die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) ist für 36 Standorte zuständig, deren Umsetzung in verschiedenen Paketen zwischen Ende 2024 und Sommer 2025 erfolgt. Bei der Schule am Hellweg wurden die Planungen für einen Neubau wieder aufgenommen, während die Sanierung der Ardeysschule in einen geplanten Erweiterungsbau integriert wird.
Hinsichtlich der Kosten werden Anpassungen durch detailliertere Planungen, neue technische Standards wie Lüftungsanlagen sowie allgemeine Preissteigerungen angeführt. Die Instandhaltungsrücklagen wurden bereits im Jahr 2023 von rund 27,1 Millionen Euro auf etwa 37,7 Millionen Euro erhöht. Um den Finanzbedarf im Jahr 2024 zu decken, wurden zusätzlich rund 4,6 Millionen Euro aus dem Deckungsring für Schulerweiterungen bereitgestellt.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.02.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (53. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Bestandssanierung im Rahmen der Fördermaßnahme Gute Schule 2020 Hier: Mehrkosten bei der Maßnahme Geschwister-Scholl-RealschuleZur Vorlage · 0026/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Fördermaßnahme „Gute Schule 2020“ wird eine Erhöhung der Kosten für die Bestandssanierung der Geschwister-Scholl-Realschule beantragt. Der Haupt- und Finanzausschuss soll beschließen, das Budget des Projekts von bisher 7.932.000 Euro um 800.000 Euro auf insgesamt 8.732.000 Euro anzupassen.
Die Gründe für die Kostenanpassung liegen in Preissteigerungen, einer Bauzeitverlängerung sowie zusätzlichen Leistungsinhalten bei den Gewerken Fassade, Fenster, Dach, Brandschutz und Schadstoffsanierung. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in fünf Bauabschnitten, um eine Teilnutzung des Gebäudes zu ermöglichen. Während die ersten beiden Abschnitte bereits abgeschlossen wurden, wird aktuell der dritte Bauabschnitt bearbeitet. Die Schadstoffsanierung wurde Ende Dezember 2024 abgeschlossen, sodass nun die Rohbauarbeiten beginnen können. Nach Abschluss der Sanierung am Bestandsgebäude ist der Rückbau eines Schulcontainers vorgesehen. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist für Ende 2026 geplant.
Zur Finanzierung des Mehraufwands sind im Haushaltsjahr 2025 weitere Mittel in Höhe von 554.000 Euro durch eine Umschichtung innerhalb des Deckungsverbundes bereitzustellen. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt gemäß der Haushaltssatzung durch den Stadtkämmerer.
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Beratungsfolge
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.02.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (53. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.AErrichtung einer Zweifach-Sporthalle im Zuge der Erweiterung der Alfred-Krupp-SchuleZur Vorlage · 1863/2024/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Erweiterung der Alfred-Krupp-Schule ist die Errichtung einer Zweifach-Sporthalle vorgesehen. Die Ausschüsse für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III werden über die Umsetzung dieser Maßnahme in Kenntnis gesetzt.
Die Erweiterung der Schule erfolgt aufgrund einer Zunahme der Schülerzahlen durch die Einführung des G9-Gymnasiums und eine Erhöhung der Zügigkeit von drei auf vier Züge. Während ursprüngliche Planungen den Abriss und Neubau einer Einzelsporthalle sowie eines Verbindungshauses vorsehen, wird nun die Realisierung einer Zweifach-Sporthalle angestrebt. Damit soll der zukünftige Bedarf an Turnhallenkapazitäten für etwa 32 Klassen gedeckt werden, da die bestehende Ausstattung allein nicht ausreicht.
Die Umsetzung der Zweifach-Sporthalle soll durch Synergieeffekte bei technischen Anlagen und eine optimierte Gebäudekubatur wirtschaftlich und energetisch vorteilhaft gestaltet werden. Voraussetzung für das Vorhaben ist der Abschluss anstehender Erneuerungsarbeiten an der Abwasserkanalanlage durch die Stadtwerke Essen AG bis Ende 2025. Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 24,5 Millionen Euro. Diese Steigerung gegenüber dem zuvor beschlossenen Rahmen von 19,5 Millionen Euro liegt innerhalb der von der Verwaltung eigenverantwortlich regelbaren Grenze von maximal 30 Prozent.
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Beratungsfolge
- 13.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.02.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (53. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.TOP: Einführung eines GestaltungsbeiratesZur Vorlage · 0122/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat im Rahmen des Antrags 0122/2025/LINKE die Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunktes in die kommenden Sitzungen der Essener Kommunalpolitik beantragt. Gegenstand des Antrags ist die Einführung eines Gestaltungsbeirates.
Mit diesem Vorhaben wird die Setzung des Themas auf die Tagesordnung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen für die Sitzung am 6. Februar 2025 angestrebt. Darüber hinaus fordert die Fraktion, dass das Thema ebenfalls auf die Tagesordnung des Rates der Stadt Essen für die Sitzung am 26. Februar 2025 gesetzt wird. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister sowie an den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen. Eine ausführliche Begründung zu den Hintergründen der Forderung nach einem Gestaltungsbeirat ist dem vorliegenden Dokument zum jetzigen Zeitpunkt nicht beigefügt.
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Beratungsfolge
- 06.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (53. Sitzung) — abgesetzt
Ergebnis: abgesetzt - 13.1TOP: Einführung eines GestaltungsbeiratesZur Vorlage · 0198/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat im Rahmen des Antrags 0198/2025/LINKE die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates für die Stadt Essen beantragt. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, dem Rat der Stadt spätestens bis zum Sommer eine Beschlussvorlage für eine Satzung zur Schaffung eines solchen Gremiums vorzulegen. Ein Gestaltungsbeirat soll aus unabhängigen Expertinnen und Experten bestehen, die bei architektonischen sowie städtebaulichen Fragestellungen beratend tätig sind, um die Qualität von Bauprojekten zu sichern und deren Integration in das Stadtbild zu unterstützen.
Nach Angaben der Fraktion kann durch die Hinzuziehung externen Sachverstands eine frühzeitigere Einbindung der Anwohner erreicht werden, wodurch potenzielle Rechtsstreitigkeiten vermieden werden sollen. Als Beispiele für Bauvorhaben, bei denen die Bedeutung einer fachlichen Beratung hervorgehoben wird, nennt der Antrag unter anderem das geplante Zech-Hochhaus sowie die Bebauung des Messeparkplatzes in Rüttenscheid. Die Ratsfraktion verweist zudem darauf, dass die Einrichtung von Gestaltungsbeiraten in vielen anderen NRW-Großstädten bereits üblich ist.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 06.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (53. Sitzung) — abgesetzt
Ergebnis: abgesetzt - 14.Anträge und Anfragen
- 14.1Aufstellung einer Zweckentfremdungssatzung für die Stadt EssenZur Vorlage · 1835/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die SPD-Fraktion hat im Essener Rat einen Antrag (Nummer 1835/2024/SPD) eingebracht, der die Erstellung einer Zweckentfremdungssatzung vorsieht. Die Verwaltung soll damit beauftragt werden, eine Satzung auf Grundlage von § 12 Absatz 1 des Wohnraumstärkungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen auszuarbeiten. Der Entwurf soll den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden und dabei auch die notwendigen Personal- und Sachmittelbedarfe enthalten.
Ziel der Maßnahme ist es, dem Verlust von Wohnraum entgegenzuwirken, soziale Ungleichheiten zu reduzieren und den Wohnungsmarkt in Essen zu stabilisieren. Zudem sollen die Auswirkungen von Kurzzeitvermietungen auf Wohngebiete begrenzt werden. Zur Ausarbeitung des Entwurfs soll die Verwaltung die Erfahrungen anderer nordrhein-westfälischer Städte wie Köln, Bonn, Düsseldorf, Aachen, Münster und Dortmund heranziehen. Die Fraktion weist darauf hin, dass in diesen Städten bereits Regelungen zur Zweckentfremdung bestehen und ein Mangel an Regulierung in Essen zu Verdrängungseffekten führen könnte.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 06.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (53. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 14.2Zweckentfremdungssatzung für die Stadt EssenZur Vorlage · 1868/2024/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1868/2024/FDP einen Antrag eingebracht, der eine Untersuchung zur Nutzung von Wohnraum in der Stadt vorsieht. Die Fraktion beantragt, die Verwaltung damit zu beauftragen, zu ermitteln, wie viel Wohnraum in Essen derzeit im Rahmen der Kurzzeitvermietung genutzt und somit im Sinne der Zweckentfremdungssatzung verwendet wird.
Das Ergebnis dieser Ermittlungen soll dem Rat der Stadt Essen bis spätestens März 2025 vorgelegt werden. Der Antrag ist für die Sitzung des Rates am 18. Dezember 2024 zur Entscheidung vorgesehen. Im weiteren Verlauf ist eine Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen am 6. Februar 2025 sowie eine abschließende Entscheidung im Rat am 26. Februar 2025 geplant.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 06.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (53. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 15.Verschiedenes
- 16.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 17.Öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 17.AAktueller Sachstand zum Bauvorhaben Zentralbibliothek, Markt 5/6Ergebnis: Kenntnis genommen
- 18.Grundstücksangelegenheiten Essen-AltenessenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 19.Anträge und Anfragen
- 20.Mitteilungen der Verwaltung
- 21.Pressemitteilung