Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.Verbesserung der Aufenthalts- und ökologischen Qualität im Grünzug KesselstraßeZur Vorlage · 1203/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll den Baubeginn von Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthalts- und ökologischen Qualität im Grünzug Kesselstraße beschließen. Das Projekt umfasst die Neugestaltung des Bereichs zwischen Bocholder Straße und Borbecker Mühlenbach mit einem veranschlagten Kostenvolument von 257.000 Euro.
Die Planungen sehen vor, die Artenvielfalt durch die Anlage von Blumenwiesen, Obstbaumwiesen sowie Gehölzgruppen aus Beeren- und Wildobststräuchern zu fördern. Im südlichen Abschnitt des Grünzuges sollen zudem ein Sitzplatz und eine räumliche Fassung des Zugangs zur Hundewiese geschaffen werden. Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität werden im gesamten Bereich neue Sitzbankplätze mit Abfalleimern sowie Picknickmöglichkeiten installiert. Um die Nutzbarkeit des Grünzuges bei Starkregen zu gewährleisten, ist zudem eine Verbesserung der Oberflächenentwässerung durch neue Entwässerungsmulden vorgesehen.
Die vorliegende Planung basiert auf einem Entwurf, in den Anregungen aus einer Bürgerbeteiligung im März 2024 eingeflossen sind. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aktuell über städtische Eigenmittel in Höhe von 257.000 Euro. Es wird jedoch eine Förderung durch Städtebaumittel im Rahmen des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) West angestrebt, die den städtischen Anteil auf etwa 55.400 Euro reduzieren könnte.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (51. Sitzung) — in die nächste ASPB-Sitzung geschoben
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Citybahn: Stufenkonzept Liniennetz 2025+Zur Vorlage · 1583/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund von Bergbauschäden und der damit verbundenen notwendigen Sanierungsmaßnahmen wurde ein angepasster Zeitplan für die schrittweise Inbetriebnahme der Citybahn entwickelt. Das neue Stufenkonzept sieht vor, die Strecke in mehreren Abschnitten zwischen 2026 und 2028 in den Betrieb zu nehmen.
Die erste Stufe umfasst die sogenannte Bahnhofstangente zwischen Hollestraße und Hindenburgstraße, deren Inbetriebnahme für den Sommer 2026 geplant ist. In diesem Zeitraum wird die Linie 108 zwischen dem Abzweig Katernberg und der Haltestelle Hindenburgstraße verkehren. Damit wird das bisherige Angebot der Verstärkerlinie 107 in ein Regelangebot umgewandelt, das in den Hauptverkehrszeiten sowie am Wochenende im Zehn-Minuten-Takt fährt. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die neue oberirdische Haltestelle am Essener Hauptbahnhof.
Die zweite Stufe betrifft das Stadtgebiet „Essen 51“ von der Bocholder Straße bis zur Kreuzung Altendorfer Straße/Berthold-Beitz-Boulevard, wobei eine Fertigstellung für das Jahr 2027 angestrebt wird. Die dritte Bauphase am Berthold-Beitz-Boulevard, die den Abschnitt zwischen Hans-Böckler-Straße und der Frohnhauser Straße umfasst, ist aufgrund der erforderlichen Sanierungen von Bergbauschäden für das Jahr 2028 avisiert. Mit der Umsetzung des Konzepts ergeben sich Anpassungen im gesamten Straßenbahnnetz der Stadt Essen. Für den Interimszeitraum der ersten Stufe entstehen laut der Vorlage keine Mehrkosten.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Sachstandsbericht zum Knotenpunkt Alte Bottroper Straße / Haus-Horl-StraßeZur Vorlage · 1429/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum Knotenpunkt Alte Bottroper Straße und Haus-Horl-Straße legt die Ergebnisse einer Bachelorarbeit zur Verkehrsplanung vor. Die Untersuchung der Ausgangssituation ergab, dass die Verkehrsqualität für den motorisierten Fahrzeugverkehr im Bestand als ausreichend eingestuft wird, sodass keine dringende Umbaunotwendigkeit besteht. Für den Fuß- und Radverkehr wurde hingegen eine unzureichende Ausbauqualität festgestellt. Die Gehwege weisen teilweise einen schlechten Zustand sowie Abweichungen von den Regelbreiten auf, zudem fehlen ausreichende Radverkehrsanlagen an diesem Knotenpunkt des Radergänzungsnetzes.
Im Rahmen der Bachelorarbeit wurden drei Planungsvarianten untersucht: ein Kreisverkehr mit Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn, eine unsignalisierte Einmündung mit Vorrang für die Alte Bottroper Straße sowie eine signalisierte Einmündung. Die Ergebnisse der Arbeit deuten darauf hin, dass ein Kreisverkehr eine geeignete Knotenpunktform darstellt, um die Verkehrssicherheit und die Verkehrsqualität für alle Verkehrsteilnehmenden zu verbessern und zusätzliche Grünflächen zu schaffen. Eine vertiefte planerische Untersuchung zur Bestätigung einer Vorzugsvariante ist notwendig. Die Maßnahme ist bereits in das Planungsprogramm der Stadt aufgenommen worden; der Beginn der Planungen ist für das Jahr 2027 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.ASachstandsbericht zur Gladbecker Straße (B224)Zur Vorlage · 1769/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Sachstandsbericht zur Gladbeuerung Straße (B224) vorgelegt, der die aktuelle Verkehrssituation im Norden Essens beschreibt. Die Bundesstraße fungiert als zentrale Verbindung für den Pendlerverkehr sowie für die Anbindung der Autobahnen A52 und A42. Für die angrenzende Wohnbebauung bestehen Beeinträchtigungen durch Lärm und Luftqualität. Bestehende Maßnahmen, wie nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen für Lkw oder zeitweise Fahrstreifensperrungen, wurden bereits umgesetzt.
Weitere geprüfte Optionen, darunter eine dynamische Fahrstreifensignalisierung, die Verbreiterung von Gehwegen oder der Einsatz von lärmoptimiertem Asphalt, wurden als nicht durchführbar eingestuft. Gründe hierfür sind technische Hindernisse, hohe Kosten oder die Befürchtung, dass zusätzliche Beschränkungen zu erhöhtem Rückstau und damit zu weiteren Emissionen führen könnten.
Als neue Option wird die Untersuchung eines Tunnelbauwerks zur Untertunnelung des Durchgangsverkehrs verfolgt. Ziel ist eine Entlastung des oberirdischen Verkehrsraums hinsichtlich Lärm und Abgasen. Eine Verkehrsuntersuchung dient als Grundlage für eine Machbarkeitsstudie, deren Beauftragung im zweiten Quartal 2025 geplant ist. Zudem sollen städtebauliche Entwicklungspotenziale sowie die Integration von Projekten wie „Freiheit Emscher“ oder eine mögliche Verlängerung der Citybahn in den Norden geprüft werden, wofür eine Reduzierung der Verkehrsbelastung auf der B224 Voraussetzung wäre. Die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen nehmen den Bericht zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 11.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (42. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Bilanzielle Übertragung von Grundstücksflächen von den Sport- und Bäderbetrieben Essen auf die Stadt EssenZur Vorlage · 1127/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, verschiedene Grundstücksflächen aus dem Sondervermögen der Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) an die Stadt Essen zu übertragen. Die Vorlage sieht eine bilanzielle Übertragung im Rahmen eines Tausches vor, wobei gleichzeitig ein Grundstück aus dem kommunalen Grundvermögen der Stadt Essen mit einem Wert von 975.331 Euro an die SBE übertragen werden soll.
Die betroffenen Flächen umfassen unter anderem ehemalige Sportplätze in den Stadtteilen Altenberg, Heidhausen, Altenessen und Frohnhausen sowie Teile des ehemaligen Freibads West in Altendorf. Die Übertragungen erfolgen aufgrund von Bedarfen verschiedener städtischer Fachbereiche für eigene Zwecke. So soll die Fläche des ehemaligen Sportplatzes Altenbergshof zur Erweiterung des Nordparks sowie für den Schulerweiterungsbedarf der Förderschule Am Steeler Tor genutzt werden. Auf dem Gelände des ehemaligen Sportplatzes Bamlerstraße ist der Neubau einer Gesamtschule geplant, während andere Flächen der Grünflächenverwaltung oder dem Amt für Straßen und Verkehr zugeordnet werden sollen. Die Wertermittlung der Grundstücke erfolgte durch das Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster, wobei die Werte je nach Grundstück zwischen einem symbolischen Euro und mehreren hunderttausend Euro liegen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.11.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/22 "Kettwiger Straße/Kapuzinergasse" (Eickhaus) Information über das bisherige Verfahren sowie Aufstellungs- und VeröffentlichungsbeschlussZur Vorlage · 1024/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Bebauungsplan 7/22 für die Kettwiger Straße und Kapuzinergasse sieht eine Neugestaltung des Eickhauses sowie des Derendorfhauses im Essener Stadtkern vor. Die Eigentümerin DWI Grundbesitz GmbH plant eine denkmalverträgliche Entkernung und Modernisierung des Gebäudekomplexes am Willy-Brandt-Platz. Kern des Vorhabens ist eine moderne, gläserne Aufstockung des Bestandsgebäudes. Das geplante Bauwerk soll insgesamt zwölf Geschosse umfassen, wobei die ersten beiden Etagen für den Einzelhandel und die darüber liegenden Stockwerke für Büronutzungen vorgesehen sind. Der Entwurf des Architekturbüros Brüning Rein bildet die Grundlage für dieses Verfahren.
Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, da die bestehenden Festsetzungen der bisherigen Bebauungspläne die geplante Nutzung nicht zulassen. Das Projekt umfasst etwa 0,1 Hektar und liegt im zentralen Versorgungsbereich der Essener Innenstadt. Neben der Erweiterung der Gewerbeflächen sieht die Planung die Schaffung neuer Grünstrukturen durch begrünte Dachterrassen vor. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen soll über den Aufstellungs- und Veröffentlichungsbeschluss entscheiden. Die Unterlagen zum Verfahren werden im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt.
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Beratungsfolge
- 06.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (53. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — eingebracht
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Anhörung mit Anmerkungen der Fraktionen erfolgt (keine Bedenken)
Ergebnis: eingebracht - 6.1Antrag zu TOP 6: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/22 "Kettwiger Straße/Kapuzinergasse" (Eickhaus)Zur Vorlage · 1837/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat im Rahmen der Vorlage 1837/2024/LINKE einen Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen gestellt. Der Antrag bezieht sich auf das Vorhaben zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7/22 „Kettwiger Straße/Kapuzinergasse“ (Eickhaus).
Die Fraktion bittet die Verwaltung, dem Ausschuss vor einem Aufstellungsbeschluss ein Modell der geplanten Aufstockung des Eickhauses im Stadtmodell zu präsentieren. Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Frage der baulichen Einpassung in die Umgebung. Laut der Ratsfraktion könnten die aktuellen Darstellungen des Entwurfs die Traufhöhen der Nachbargebäude nicht eindeutig abbilden. Da das bestehende Gebäude eine Höhe von etwa 20 Metern aufweist und das neue Bauvorhaben eine Höhe von rund 45 Metern erreichen soll, soll die Wirkung des Gebäudes im Verhältnis zur Umgebung anhand des Stadtmodells überprüft werden können.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
Ergebnis: Antrag zurückgezogen - 7.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 06/24 "Schacht Neu-Cöln 52" Stadtbezirk: IV, Stadtteil: Borbeck-Mitte Einleitungsbeschluss und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1107/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 06/24 „Schacht Neu-Cöln 52“ einleiten. Der Antrag auf Einleitung dieses Verfahrens geht von der Gebr. Otto und Heinrich Müller GmbH aus. Damit verbunden ist die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Bezirksvertretung IV hat zu dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
Das städtebauliche Konzept sieht die Erweiterung eines bestehenden Produktionsstandorts in Borbeck-Mitte vor. Geplant ist der Bau von zwei etwa 1.900 Quadratmeter großen, eingeschossigen Hallen zur Lagerhaltung. Die Gebäude sollen in Holzständerbauweise errichtet werden und über Dachbegrünungen sowie Photovoltaikanlagen verfügen. Im Rahmen des Vorhabens wird ein Teil der öffentlichen Grünanlage „Weidkamp / Schacht Neu-Cöln“ für gewerbliche Zwecke umgenutzt.
Um den Verlust von Grün- und Waldflächen auszugleichen, sind Kompensationsmaßnahmen vorgesehen. Diese sollen unter anderem Flächen am Friedhof am Schildberg, bei der Kita an der Armstraße sowie am Geilinghausweg umfassen. Die Details zur Umsetzung und Finanzierung dieser Maßnahmen werden in einem Durchführungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Essen geregelt.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Bebauungsplan "Palmbuschweg/Rahmstraße" Stadtbezirk: V, Stadtteil: Altenessen-Süd Allgemeiner Beschluss zur Aufstellung eines BebauungsplanesZur Vorlage · 1540/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Stadtbezirk V, im Stadtteil Altenessen-Süd, ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans für das Gebiet „Palmbuschweg/Rahmstraße“ vorgesehen. Die entsprechende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung (1540/2024/7) beschreibt ein etwa 2,75 Hektar großes Areal, das im Norden und Westen durch den Palmbuschweg, im Osten durch die Rahmstraße sowie im Süden durch die Köln-Mindener Bahn begrenzt wird.
Da für dieses Gebiet aktuell kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vorliegt, werden Bauvorhaben derzeit nach § 34 BauGB beurteilt. Ziel des Aufstellungsbeschlusses ist es, die Wohnnutzung im Umfeld des Bahnhofs Altenessen-Süd zu festigen und neue Wohnbauflächen zu entwickeln. Durch die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets soll der Charakter des Quartiers erhalten bleiben. Damit soll eine Entwicklung hin zu einem Mischgebiet verhindert werden, das durch die Ansiedlung von Gewerbe oder Einzelhandel mit erhöhten Verkehrsaufkommen und Immissionen verbunden wäre. Bestehende gewerbliche Nutzungen unterliegen dem Bestandsschutz; bei einer Änderung oder Aufgabe dieser Betriebe soll jedoch eine vorrangige Nachnutzung durch Wohnraum angestrebt werden. Die Bezirksvertretung V hat gegenüber diesem Vorhaben keine Bedenken geäußert, und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen ist mit der Entscheidung über die Aufstellung des Bebauungsplans befasst.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 63 E: Dinnendahlstraße in EssenZur Vorlage · 1465/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen der Stadt Essen berät über den Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP). Die Vorlage des Amtes für Stadtplanung- und Entwicklung betrifft das Gebiet „63 E: Dinnendahlstraße“ im Essener Stadtteil Huttrop. Dabei handelt es sich um eine etwa 0,8 Hektar große Fläche, die derzeit als Wiesenbrache genutzt wird und im aktuellen Plan als Grünfläche ausgewiesen ist.
Ziel der Änderung ist es, die Fläche für eine Wohnbaunutzung in Form von Mehrfamilienhäusern sowie für den Bau einer Kindertagesstätte vorzubereiten. Da der GFNP die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen umfasst, bedarf ein abschließender Feststellungsbeschluss der gleichlautenden Entscheidung der Räte aller beteiligten Kommunen. Die Bezirksvertretung I hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
Das weitere Verfahren umfasst ein landesplanerisches Anpassungsverfahren sowie ein Scoping zur Festlegung des Untersuchungsgegenstandes und des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung, welches voraussichtlich im ersten Quartal 2025 stattfinden soll. Nach der Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie der Überarbeitung der Planung auf Basis der Ergebnisse folgt der abschließende Planbeschluss, der letztlich der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen bedarf.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Anhörung mit Anmerkungen der Fraktionen erfolgt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 62 BO: VfL-Talentwerk in BochumZur Vorlage · 1466/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauin der Stadt Essen soll über den Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) entscheiden. Gegenstand ist die Änderung „62 BO: VfL-Talentwerk in Bochum“, mit der die Trainingsmöglichkeiten des VfL Bochum 1848 am aktuellen Standort erweitert werden sollen. Hintergrund sind veränderte Anforderungen, wie etwa angepasste Schulzeiten sowie die Entwicklung von Mädchen- und Damenteams sowie verstärkte Angebote in den Bereichen Sportpsychologie, Gesundheit und Pädagogik.
Das betroffene Areal umfasst circa 14,7 Hektar. Im Rahmen der Änderung soll die bisher als Grünfläche dargestellte Fläche in ein Sondergebiet für Freizeit, Erholung und Sport umgewandelt werden. Da die geplanten Maßnahmen planungsrechtlich eine Anpassung erfordern, wird parallel zur GFNP-Änderung auch der Bebauungsplan Nr. 1046 aufgestellt.
Da der GFNP die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen umfasst, ist für den abschließenden Feststellungsbeschluss eine gleichlautende Entscheidung der Räte aller beteiligten Kommunen notwendig. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden fand bereits im Zeitraum von August bis September 2024 statt; die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird derzeit durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Beteiligungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 52 GE/BO: nördlich Watermanns Weg in Gelsenkirchen/BochumZur Vorlage · 1467/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen der Stadt Essen hat beschlossen, das Plangebiet des Änderungsverfahrens 52 GE/BO nördlich Watermanns Weg neu abzugrenzen. Die Erweiterung des Gebiets erfolgt nach Norden bis zum Rand des Wattenscheider Bachs sowie nach Westen entlang der stillgelegten Bahntrasse (RS 1) über die Ückendorfer Straße hinweg. Nach Osten wird das Areal ebenfalls entlang der RS 1 bis zur Parkstraße ausgedehnt. Die neu hinzugekommenen Flächen sollen als Grünflächen dauerhaft gesichert werden.
Das Verfahren umfasst Flächen in Gelsenkirchen und Bochum, darunter das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Gelsenkirchen-Wattenscheid. Ziel der Änderung ist die Schaffung von Wohnbaupotenzialen sowie Ansiedlungsflächen für Klein- und Kleinstgewerbe am Radschnellweg 1. Im Bereich Bochum wird eine gewerbliche Baufläche in eine gemischte Baufläche umgewandelt, um der realen Nutzung Rechnung zu tragen. Zudem werden Flächen für Bahnanlagen in den Randbereichen sowie Teile der Trasse in Grünflächen umgewidmet.
Der Ausschuss nimmt die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden zur Kenntnis. Die Veröffentlichung des Planentwurfs sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist für das erste Quartal 2025 vorgesehen. Nach Abschluss dieses Verfahrens wird die Planänderung den zuständigen Gremien der beteiligten Städte zur abschließenden Feststellung vorgelegt und anschließend dem Land zur Genehmigung eingereicht.
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- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Wohnungsmarkt in Essen 2024 Sechster Wohnungsmarktbericht der Arbeitsgruppe Perspektive WohnenZur Vorlage · 1702/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen setzt sich am 5. Dezember 2024 mit dem sechsten Wohnungsmarktbericht der Arbeitsgruppe Perspektive Wohnen auseinander. Die vorliegende Vorlage sieht vor, den Bericht „Wohnungsmarkt in Essen 2024“ zur Kenntnis zu nehmen.
Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen einer regelmäßigen Reihe, die seit 2010 besteht. Der Bericht ist eine Gemeinschaftsarbeit der Arbeitsgruppe Perspektive Wohnen unter der Federführung des Amtes für Stadterneuerung und Bodenmanagement, an der auch verschiedene Fachbereiche sowie die Essener Wohnungswirtschaft und Haus & Grund Essen beteiligt sind. Zur Untersuchung von Angebot und Nachfrage werden kommunale und externe Daten herangezogen. Um langfristige Zeitreihen und Entwicklungen darzustellen, wurde der Berichtszeitraum in dieser Ausgabe auf bis zu zehn Jahre erweitert.
Der aktuelle Bericht enthält neue inhaltliche Schwerpunkte, darunter die Erläuterung verschiedener Mietbegriffe, eine Analyse des Wanderungsverhaltens sowie die Untersuchung der Klimaneutralität im Wohnungsbestand. Im Kontext der Klimaneutralität sind zudem Stellungnahmen von Essener Wohnungsunternehmen zu Herausforderungen und Unterstützungsbedarfen enthalten. Der Bericht wird auf der Website der Stadt Essen veröffentlicht.
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- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Konzeptionelle Neuplanung eines Verwaltungscampus' als Nachfolge des Projektes BürgerRatHausZur Vorlage · 1744/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die konzeptionelle Neuplanung eines Verwaltungscampus am Steeler Tor als Nachfolge des Projektes BürgerRatHaus. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Durchführung eines städtebaulichen Werkstattverfahrens mit einem Kostenvolumen von rund 300.000 Euro vor. In diesem Verfahren sollen drei externe Stadtplanungsteams Entwürfe zur Parzellierung, Ausrichtung und Höhenentwicklung der Bebauung erarbeiten. Dabei sollen die stadträumlichen Anbindungen an das Rathaus sowie der Bezug zu historischen Gebäuden wie der Alten Synagoge berücksichtigt werden.
Die Immobilien Management Essen GmbH (IME) soll mit der weiteren Planung und Realisierung des Vorhabens als Totalübernehmerin beauftragt werden. Das Projekt ist in mehreren Bauabschnitten vorgesehen, wobei die Flächen sowohl für die Stadtverwaltung als auch für die Vermietung an Dritte genutzt werden sollen. Ein wesentlicher Bestandteil der Strategie ist das Anbahnungsgespräch mit der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen über eine mögliche Anmietung von Flächen im ersten Bauabschnitt zur Verlagerung der Polizeiinspektion Mitte.
Der Zeitplan sieht den Beginn der Werkstattphase für das zweite Quartal 2025 vor. Nach einer etwa fünfmonatigen Erarbeitungszeit werden die Ergebnisse dem Rat Ende 2025 vorgelegt. Ein Baubeginn für den ersten Abschnitt könnte im Jahr 2027 erfolgen, wobei eine Fertigstellung bis zum dritten Quartal 2029 angestrebt wird. Die Finanzierung des Werkstattverfahrens erfolgt über ein neu eingerichtetes Projektbudget.
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- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — kein Beschluss gefasst, zur Entscheidung in die Ratssitzung geschoben
Ergebnis: kein Beschluss gefasst, zur Entscheidung in die Ratssitzung geschoben - 14.Klimaneutraler Betrieb des Museums Folkwang hier: Umstellung des Primärenergieträgers der Wärme- und Dampferzeugung von Gas auf StromZur Vorlage · 1705/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Umstellung des Primärenergieträgers für die Wärme- und Dampferzeugung im Museum Folkwang entscheiden. Ziel ist ein klimaneutraler Betrieb durch den Ersatz der gasbetriebenen Kessel durch Wärmepumpenkaskaden sowie dezentrale, strombetriebene Dampferzeuger. Für die technische Umsetzung sind zudem ein zusätzlicher 1-MW-Transformator und die Verlegung weiterer Strom- und Rohrleitungen auf dem Museumsgelände erforderlich.
Die Umsetzung soll im Rahmen des bestehenden Energie-Contracting-Vertrags mit den Stadtwerken Essen erfolgen. Hierfür wird die Beauftragung der Verwaltung mit den notwendigen vertraglichen Schritten beantragt. Zur Finanzierung des Vorhabens ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 3,1 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2024 vorgesehen. Dieser Betrag stellt einen Investitionszuschuss an die Stadtwerke Essen dar und berücksichtigt den Abzug von etwa 900.000 Euro aus Bundesförderprogrammen.
Durch den Wechsel von Gas auf Strom werden jährliche Mehrkosten bei den Betriebskosten von rund 292.000 Euro geschätzt, was auf die aktuellen Preisunterschiede zwischen den Energieträgern zurückzuführen ist. Die Bauzeit nach Abschluss der Planungsphase wird auf etwa zwölf Monate geschätzt. Das Projekt ist Teil einer fortlaufenden Entkarbonisierung des Museums, die bereits die Umstellung der Kühltechnik auf Ökostrom und die Installation einer Photovoltaikanlage umfasste.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 11.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (34. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 10.12.2024 · Kulturausschuss (32. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — kein Beschluss gefasst, zur Entscheidung in die Ratssitzung geschoben
Ergebnis: kein Beschluss gefasst, zur Entscheidung in die Ratssitzung geschoben - 15.Turnhallensanierungsprogramm hier: 3. Sachstand 2024Zur Vorlage · 1361/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den dritten Sachstandsbericht zum Turnhallensanierungsprogramm vorgelegt, der den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat der Stadt Essen zur Kenntnis gebracht werden soll. Von insgesamt 143 Turn- und Sporthallen befinden sich 52 Maßnahmen in verschiedenen Stadien, darunter abgeschlossene, laufende oder kurzfristig außer Betrieb genommene Projekte. In das Sanierungsprogramm wurden die Hallen des Burggymnasiums aufgrund von Baumängeln neu aufgenommen. An der Schule Am Hellweg sowie der Jakob-Muth-Schule kam es zu Wasserschäden; bei letzterer wird ein Schaden im sechsstelligen Bereich geschätzt.
Abgeschlossen wurden die Sanierungen der Stadthafenschule, der Sporthalle Klapperstraße sowie der Bertha-von-Suttner-Realschule. Bei anderen laufenden Projekten verzögern sich die Fertigstellungen aufgrund von Lieferschwierigkeiten und krankheitsbedingten Ausfällen bei beteiligten Unternehmen. Die bisherigen Investitionen belaufen sich auf rund 211,5 Millionen Euro, wovon der städtische Eigenanteil etwa 146,1 Millionen Euro ausmacht. Diese Mittel stammen aus verschiedenen Förderprogrammen sowie dem städtischen Haushalt. Die Zahl der Sporteinrichtungen mit Sanierungsbedarf ist im Vergleich zu früheren Berichten von ursprünglich 101 auf aktuell 91 Hallen gesunken.
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Beratungsfolge
- 18.02.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.12.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Albert-Einstein-Realschule, Ardeyplatz 1, 45134 Essen Hier: Umbau Chemieraum und Nachrüstung SicherheitsbeleuchtungZur Vorlage · 1633/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen berät über die Modernisierung der Albert-Einstein-Realschule in Essen-Rellinghausen. Im Zentrum des Vorhabens stehen der Umbau eines Chemieraums sowie die Nachrüstung einer gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsbeleuchtung.
Aufgrund der aktuellen räumlichen Gegebenheiten können in den bestehenden Räumlichkeiten keine vollständigen Klassen mit mindestens 30 Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden, was die Durchführung des Unterrichts und die Aufsichtspflicht erschwert. Der geplante Umbau sieht vor, den bisherigen Hörsaal zu erweitern und mit neuer Fachraumausstattung sowie einem modernen Deckenversorgungssystem für Medien auszustatten. Damit soll ein ausreichend großer Chemieraum geschaffen werden.
Parallel dazu sollen in allen Fluchtwegen, einschließlich der Treppenhäuser und Flure im Erd-, Ober- und Kellergeschoss, Notausgangszeichenleuchten und Sicherheitsbeleuchtungen installiert werden. Die Arbeiten umfassen zudem die Sanierung von Schadstoffen sowie den Austausch von Elektro- und Sanitärinstallationen. Der Baubeginn für die weiteren Maßnahmen ist für Anfang 2025 geplant, wobei der Abschluss bis zu den Sommerferien 2025 angestrebt wird.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 635.000 Euro. Während die investiven Kosten in Höhe von rund 350.000 Euro für die Ausstattung und Beleuchtung durch eine Mittelumschichtung aus einem Projekt zur Schulerweiterung finanziert werden sollen, werden die Umbauarbeiten im Umfang von etwa 285.000 Euro aus Instandhaltungsrückstellungen gedeckt.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.12.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Quartalsweise Berichterstattung zu den laufenden Schulbaumaßnahmen für das 4. Quartal 2024Zur Vorlage · 1704/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ausschüsse für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie für Schule, Bildung und Wissenschaft werden über den Sachstand der laufenden Schulbaumaßnahmen im vierten Quartal 2024 informiert. Die Berichterstattung erfolgt auf Basis von Steckbriefen mit Stand vom 1. November 2024 und dient der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung (SEP).
Hintergrund der Vorlage ist ein Beschluss des Rates der Stadt Essen vom April 2024, der eine vierteljährliche Berichterstattung über die inhaltliche und finanzielle Abwicklung der durch die Immobilien Management Essen GmbH (IME) betreuten Maßnahmen vorsieht. Um den Informationsfluss für die Mitglieder der Ausschüsse sicherzustellen, wurde zudem eine regelmäßige Information im Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft festgelegt.
Die aktuelle Berichterstattung wurde um laufende Schulbaumaßnahmen erweitert, welche sich in der Bearbeitung durch die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) befinden. Neben den Steckbriefen enthält die Vorlage eine tabellarische Auflistung aller Maßnahmen der SEP I und II mit Priorität 1. Die Unterlagen umfassen zudem Informationen zu Sofortmaßnahmen bei Systemcontainern, Erweiterungen, Ausschreibungen sowie Grundstückskäufen.
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Beratungsfolge
- 11.12.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Sachstand Wohnsiedlung Litterode/Rudolfstraße
- 18.1Bauvorhaben Wohnsiedlung Litterode / RudolfstraßeZur Vorlage · 1777/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat mit der Vorlage 1777/2024/LINKE einen Antrag zum Bauvorhaben der Wohnsiedlung Litterode / Rudolfstraße gestellt. Der Antrag fordert die Verwaltung dazu auf, im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen am 5. Dezember 2024 die Alternativplanungen von Professor Tim Rieniets im Vergleich zur eigenen Planung der Stadt vorzustellen.
Zudem soll die Allbau Gesellschaft mbH beauftragt werden, den aktuellen Stand der Bauvergabe für das Gebiet der Wohnsiedlung Litterode / Rudolfstraße darzustellen. Dabei sollen die Möglichkeiten einer Änderung der Baupläne und der Auftragsvergabe unter Berücksichtigung der Alternativplanung untersucht werden. Der Antrag verlangt zudem eine Darstellung der potenziellen Bauverzögerungen sowie der Kosten, die durch Planänderungen oder mögliche rechtliche Auseinandersetzungen mit den verbleibenden Mietern entstehen könnten.
Bis zur Klärung dieser Punkte fordert die Fraktion die Allbau Gesellschaft mbH auf, die Abrissarbeiten an jenen Gebäuden einzustellen, die laut der Alternativplanung als erhaltungswürdig eingestuft werden. Die Beratung des Antrags ist für den Ausschuss am 5. Dezember, die Bezirksvertretung VII am 10. Dezember sowie den Rat der Stadt Essen am 18. Dezember 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 19.Anträge und Anfragen
- 19.1Antrag zu TOP 7: Bebauungsplan Nr. 7/17 "Rüttenscheider Straße/Wittekindstraße" Information über das bisherige Verfahren sowie Aufstellungs- und Veröffentlichungsbeschluss Hier: Vermeidung eines AngstraumsZur Vorlage · 1707/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen einen Antrag mit der Nummer 1707/2024 eingereicht. Gegenstand des Antrags ist der Bebauungsplan Nr. 7/17 „Rüttenscheider Straße/Wittekindstraße“.
Mit dem vorliegenden Antrag wird die Stadtverwaltung beauftragt, eine Fassadenbegrünung auf einer etwa 200 Meter langen Fläche des Garagenbaukörpers in Richtung der Grugatrasse im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags festzuschreiben. Die Begrünung soll die entsprechende Fassadenabwicklung des Bauwerks umfassen.
Zusätzlich fordert die Fraktion, weitere Maßnahmen zu prüfen und vertraglich zu vereinbaren, welche die Aufenthaltsqualität an der zukünftigen Grugatrasse sicherstellen sollen. Da die Trasse durch eine baulich entstandene Gebäudeschlucht geführt wird, ist das Ziel dieser Maßnahmen, der Entstehung eines Angstraums entgegenzuwirken.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 07.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (51. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 20.Verschiedenes
- 21.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 22.Öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 23.Flächentausch zur Realisierung des Bauprojektes WEBER1, StadtkernErgebnis: einstimmig beschlossen
- 24.Grundstücksangelegenheiten Essen-FrillendorfErgebnis: einstimmig beschlossen
- 25.Grundstücksangelegenheiten Essen-AltenessenErgebnis: eingebracht
- 26.Zustimmung zur Teilnahme an der Zwangsversteigerung eines Grundstücks in Essen-KaternbergErgebnis: einstimmig beschlossen
- 27.Neuabschluss des Liefervertrages zwischen der Stadt Essen und der EVV Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft GmbH für den städtischen Gaseigenbedarf zur Versorgung der städtischen Gebäude und EinrichtungenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 28.Stromliefervertrag für den städtischen Stromeigenbedarf durch die Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft GmbH (EVV) hier: Nachtragsvereinbarung (Budgetanpassung für den Ökostrombezug)Ergebnis: einstimmig empfohlen
- 29.Bewirtschaftung der Tiefgarage Saalbau und des Parkplatzes an der Admiral-Scheer-StraßeErgebnis: einstimmig beschlossen
- 30.Sicherheitstechnische Ertüchtigung des Verwaltungsgebäudes Kruppstraße 16, 45128 EssenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 31.Umsetzung des Sonderinvestitionsprogramms 2017 bis 2020 hier: Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der erteilten Aufträge in den Programmen KInvFG und Gute Schule 2020 im III. Quartal 2024.Ergebnis: Kenntnis genommen
- 32.Anträge und Anfragen
- 33.Mitteilungen der Verwaltung
- 34.Pressemitteilung