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Vorlage

Bebauungsplan "Palmbuschweg/Rahmstraße" Stadtbezirk: V, Stadtteil: Altenessen-Süd Allgemeiner Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes

1540/2024/7 05.12.2024 Amt für Stadtplanung- und Entwicklung

🟢 Beschlossen 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Im Stadtbezirk V, im Stadtteil Altenessen-Süd, ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans für das Gebiet „Palmbuschweg/Rahmstraße“ vorgesehen. Die entsprechende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung (1540/2024/7) beschreibt ein etwa 2,75 Hektar großes Areal, das im Norden und Westen durch den Palmbuschweg, im Osten durch die Rahmstraße sowie im Süden durch die Köln-Mindener Bahn begrenzt wird.

Da für dieses Gebiet aktuell kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vorliegt, werden Bauvorhaben derzeit nach § 34 BauGB beurteilt. Ziel des Aufstellungsbeschlusses ist es, die Wohnnutzung im Umfeld des Bahnhofs Altenessen-Süd zu festigen und neue Wohnbauflächen zu entwickeln. Durch die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets soll der Charakter des Quartiers erhalten bleiben. Damit soll eine Entwicklung hin zu einem Mischgebiet verhindert werden, das durch die Ansiedlung von Gewerbe oder Einzelhandel mit erhöhten Verkehrsaufkommen und Immissionen verbunden wäre. Bestehende gewerbliche Nutzungen unterliegen dem Bestandsschutz; bei einer Änderung oder Aufgabe dieser Betriebe soll jedoch eine vorrangige Nachnutzung durch Wohnraum angestrebt werden. Die Bezirksvertretung V hat gegenüber diesem Vorhaben keine Bedenken geäußert, und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen ist mit der Entscheidung über die Aufstellung des Bebauungsplans befasst.

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