Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 32 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V vom 27.08.2024
- 2.Niederschrift Nr. 33 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V vom 24.09.2024
- 3.Niederschrift Nr. 34 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V vom 22.10.2024
- 4.Einwohnerfragestunde
- 5.Aktuelle Entwicklungen beim Netzwerk "Aktionsbündnis sicheres Altenessen"
- 6.Verkehrssituation durch die Sperrung der BAB 42
- 7.Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) KarnapZur Vorlage · 1573/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V befasst sich mit der Besetzung der Lenkungsgruppe für das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) Karnap. Das Programm umfasst ein Fördervolumen von rund vier Millionen Euro, wobei eine Bezuschussung in Höhe von 70 Prozent vorgesehen ist. Nach der Bewilligung durch die Bezirksregierung soll die Umsetzung konkreter Maßnahmen wie des Hof- und Fassadenprogramms sowie der Weiterentwicklung einer Skate- und Funsportanlage beginnen. Zudem soll ein Verfügungsfonds für die Bürgerschaft eingerichtet werden.
Die Lenkungsgruppe übernimmt die Steuerung der Umsetzung, entscheidet über Anträge aus dem Verfügungsfonds und dient als Informationskanal zur Bürgerschaft. Aufgrund der Größe des Fördergebiets wird eine fachlich passende, kleinere Mitgliederstruktur angestrebt. Die Bezirksvertretung soll hierfür maximal zwei Vertreter benennen.
Die Gruppe wird zudem durch Mitglieder des Jugendamtes, von Grün und Gruga, des Amtes für Stadterneuerung und Bodenmanagement, des Kommunalen Integrationszentrums sowie des Instituts für Stadtteilentwicklung, Sozialraumorientierte Arbeit und Beratung (ISSAB) ergänzt. Auch Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche sowie der Wohlfahrtsverbände sollen Teil der Lenkungsgruppe sein. Die Sitzungen sind etwa zwei- bis dreimal jährlich geplant.
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Beratungsfolge
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen gegen AfD-Fraktion
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen gegen AfD-Fraktion - 8.Weitere Verwendung bezirklicher Haushaltsmittel 2024Zur Vorlage · 1699/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 befasst sich mit der weiteren Verwendung der bezirklichen Haushaltsmittel für das Jahr 2024. Gegenstand der Vorlage 1699/2024/BV V ist die Festlegung über die Verteilung der verfügbaren Mittel sowie die Bereitstellung von Restmitteln.
In der Sitzung am 26. November 2024 soll über den Beschlussvorschlag entschieden werden, die bezirklichen Haushaltsmittel für das Jahr 2024 wie geplant zu verwenden. Bisher wurden bereits Zuwendungen in einem Gesamtvolumen von 384.517,00 Euro beschlossen. Die Bezirksvertretung muss nun noch über weitere Zuwendungsanträge entscheiden, deren Volumen sich auf 15.483,00 Euro beläuft.
Zusätzlich wird der Antrag gestellt, die freien Restmittel aus dem Haushalt 2024 im darauffolgenden Jahr zur Verfügung zu stellen. Damit soll die Nutzung nicht ausgeschöpfter Mittel für kommende Aufgaben im Stadtbezirk ermöglicht werden. Die Vorlage enthält zudem eine Einschätzung zur Klimarelevanz der Maßnahmen, wobei eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz prognostiziert wird.
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Beratungsfolge
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — siehe Einzelbeschlüsse
Ergebnis: siehe Einzelbeschlüsse - 8.aUmwidmung von bezirklichen Mitteln für die EmscherschuleZur Vorlage · 1771/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V beabsichtigt, Mittel für die Emscherschule umzuwidmen. Im Juni 2024 wurden 11.000 Euro für den Austausch des Bodenbelags in einem Mehrzweckraum der Schule bereitgestellt. Da eine Intensivreinigung den Zustand des Bodens wiederherstellen konnte, ist dieser Betrag für den ursprünglich geplanten Austausch nicht mehr erforderlich.
Die Schulleitung hat beantragt, einen Teil dieser Mittel für die Beschaffung eines Containers für den Schulhof zu nutzen. Ein früherer Antrag auf einen solchen Container konnte aufgrund von Kapazitätsengpässen in der Immobilienwirtschaft nicht umgesetzt werden. Die zuständige Abteilung hat nun bestätigt, dass die Bereitstellung des Containers zu voraussichtlichen Kosten von 3.000 Euro möglich ist.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die bereitgestellten 11.000 Euro umzuwidmen. Davon sollen 3.000 Euro für den Container verwendet werden, während die verbleibenden 8.000 Euro der Bezirksvertretung zur freien Verfügung stehen sollen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.bUmwidmung von bezirklichen Mitteln für - Aufwendungen Bezirksverwaltungsstelle V - Zuwendung für besondere AnlässeZur Vorlage · 1785/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V plant die Umwidmung nicht mehr benötigter Mittel aus ihrem Budget. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, Gelder für die Aufwendungen der Bezirksverwaltungsstelle V sowie für Zuwendungen zu besonderen Anlässen zu entwidmen.
Im Januar 2024 wurden für beide Kategorien jeweils 3.000 Euro bereitgestellt, da zum damaligen Zeitpunkt keine konkreten Bedarfe absehbar waren. Bisher wurden für die Bezirksverwaltungsstelle lediglich 125 Euro und für Zuwendungen zu besonderen Anlässen 250 Euro verausgabt.
Durch die Entwidmung der verbleibenden Beträge in Höhe von 2.875 Euro aus dem Bereich der Verwaltungsstelle und 2.750 Euro aus den Zuwendungen für besondere Anlässe entsteht ein Gesamtrestbetrag von 5.625 Euro. Über diese Mittel soll die Bezirksvertretung nach einem neuen Beschluss frei verfügen können.
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Beratungsfolge
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Erneuerung NienhausenstraßeZur Vorlage · 1419/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V berät über die Planung zur Erneuerung der Nienhausenstraße im Essener Stadtteil Altenessen Süd. Der Antrag des Amtes für Straßen und Verkehr sieht vor, die Maßnahme zur Baureife zu bringen, um die beschädigten Fahrbahnen und Gehwege zu sanieren.
Im Rahmen der Neugestaltung soll der Parkraum neu geordnet werden. Ein Fachgutachten hat ergeben, dass im Zuge der baulichen Maßnahmen 18 Bäume gerodet werden müssen, da Schäden an den Stämmen sowie das Wurzelwerk die Straßenbeläge und Bordsteine anheben. Als Ausgleich sind die Neupflanzung von 12 Bäumen entlang des Straßenverlaufs sowie die Schaffung von sechs Ersatzstandorten in der näheren Umgebung geplant. Auf beiden Straßenseiten sollen kombinierte Park- und Grünstreifen entstehen, um den Parkdruck zu regulieren und die Gehwegbreiten zu sichern. Zudem ist eine barrierefreie Umgestaltung der Einmündungsbereiche mit taktilen Elementen vorgesehen.
Die geschätzten Baukosten für das Vorhaben belaufen sich auf 625.000 Euro. Die Umsetzung durch das Amt für Straßen und Verkehr ist für das erste Quartal 2025 geplant, wobei eine Bauzeit von etwa acht Monaten veranschlagt wird.
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Beratungsfolge
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Einrichtung eines Straßencafés auf der öffentlichen Gehwegfläche vor dem Gebäude Wilhelm-Nieswandt-Allee 157 in Essen-AltenessenZur Vorlage · 1678/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Inhaber des „Pegasus Kiosk“ in Essen-Altenessen hat die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für ein Straßencafé auf dem öffentlichen Gehweg vor der Wilhelm-Nieswandt-Allee 157 beantragt. Die geplante Außengastronomie soll zwei Teilflächen umfassen: Eine Fläche von 2,50 mal 3,00 Metern direkt vor dem Ladenlokal sowie eine weitere Fläche von 2,50 mal 3,90 Metern vor der benachbarten Pizzeria. Für die Nutzung des Bereichs vor der Pizzeria liegt die Einverständniserklärung des dortigen Betreibers vor.
Der Gehweg weist in diesem Abschnitt eine Breite von etwa 4,80 Metern auf. Durch die Aufstellung der Gastronomie mit einer Tiefe von 2,50 Metern bleibt eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Metern für den Fußgängerverkehr gewährleistet. Die Nutzung soll ganzjährig erfolgen. Die beteiligten Fachbereiche der Verwaltung haben keine Einwände gegen die beantragte Sondernutzung erhoben. Zum Schutz der Nachtruhe der Anwohner ist jedoch eine Beschränkung der Betriebszeit auf 22:00 Uhr vorgesehen. Die Bezirksvertretung V wird im Rahmen des Verfahrens förmlich angehört, wobei die Verwaltung beabsichtigt, die Erlaubnis zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 11.Bebauungsplan "Palmbuschweg/Rahmstraße" Stadtbezirk: V, Stadtteil: Altenessen-Süd Allgemeiner Beschluss zur Aufstellung eines BebauungsplanesZur Vorlage · 1540/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Stadtbezirk V, im Stadtteil Altenessen-Süd, ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans für das Gebiet „Palmbuschweg/Rahmstraße“ vorgesehen. Die entsprechende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung (1540/2024/7) beschreibt ein etwa 2,75 Hektar großes Areal, das im Norden und Westen durch den Palmbuschweg, im Osten durch die Rahmstraße sowie im Süden durch die Köln-Mindener Bahn begrenzt wird.
Da für dieses Gebiet aktuell kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vorliegt, werden Bauvorhaben derzeit nach § 34 BauGB beurteilt. Ziel des Aufstellungsbeschlusses ist es, die Wohnnutzung im Umfeld des Bahnhofs Altenessen-Süd zu festigen und neue Wohnbauflächen zu entwickeln. Durch die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets soll der Charakter des Quartiers erhalten bleiben. Damit soll eine Entwicklung hin zu einem Mischgebiet verhindert werden, das durch die Ansiedlung von Gewerbe oder Einzelhandel mit erhöhten Verkehrsaufkommen und Immissionen verbunden wäre. Bestehende gewerbliche Nutzungen unterliegen dem Bestandsschutz; bei einer Änderung oder Aufgabe dieser Betriebe soll jedoch eine vorrangige Nachnutzung durch Wohnraum angestrebt werden. Die Bezirksvertretung V hat gegenüber diesem Vorhaben keine Bedenken geäußert, und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen ist mit der Entscheidung über die Aufstellung des Bebauungsplans befasst.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 12.Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet im ersten Halbjahr 2025Zur Vorlage · 1394/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die ordnungsbehördlichen Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2025 beschließen. Die Vorlage des Ordnungsamtes sieht vor, die entsprechenden Öffnungen gemäß den Anlagen 1 a bis 1 l zu erlassen. Grundlage der Entscheidung ist das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
Die Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW. Dieses legt fest, dass eine Ausnahmeregelung zur Ladenöffnung nur bei Vorliegen eines hinreichenden öffentlichen Interesses und einer angemessenen Abwägung mit dem Schutz der Sonntagsruhe zulässig ist. Die Verwaltung muss dabei prüfen, ob die Öffnungen beispielsweise im Zusammenhang mit örtlichen Festen stehen oder der Stärkung des Einzelhandels sowie der Innenstadtentwicklung dienen. Zudem ist sicherzustellen, dass die Veranstaltungen gegenüber der typischen Geschäftigkeit im Vordergrund stehen und die Entscheidung für Dritte nachvollziehbar begründet wird.
Die Terminvorschläge für das Jahr 2025 wurden vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. und der Essen Marketing GmbH nach Abstimmung mit den beteiligten Werbegemeinschaften vorgelegt. Die Vorlage wird zunächst in den zuständigen Bezirksvertretungen sowie im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung beraten, bevor sie dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Stimmengleichheit bei einer Enthaltung; keine Empfehlung
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für die Jahre 2025 und 2026 zum Konzept "Zusammenleben in Vielfalt"Zur Vorlage · 1538/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat die Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für die Jahre 2025 und 2026 vorgelegt. Grundlage der Planung ist das Konzept „Zusammenleben in Vielfalt“, welches die gesellschaftliche Teilhabe sowie den sozialen Zusammenhalt fördern soll. Für die Jahre 2025 und 2026 wird ein jährliches Finanzvolumen von voraussichtlich 5,6 Millionen Euro veranschlagt, wobei der endgültige Betrag vom Haushaltsbeschluss des Rates im November 2024 abhängt.
Der Vorschlag für den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration sieht die Fortführung bestehender Strukturmaßnahmen sowie die Umsetzung neuer Handlungsansätze und Erprobungsprojekte vor. Im Bereich der institutionellen Förderung umfasst die Planung 15 Handlungsansätze mit einem Planungsansatz von etwa 3,48 Millionen Euro für 2025 und 3,52 Millionen Euro für 2026. Der zweite Teil des Budgets beinhaltet laufende Maßnahmen mit einem Volumen von rund 1,2 Millionen Euro für 2025 und 1,15 Millionen Euro für 2026, wobei einige Projekte aus dem Jahr 2024 nicht weitergeführt werden. Zudem sind Mittel für unterjährige Maßnahmen sowie für die bezirkliche Integrationsarbeit vorgesehen. Die Planung dient dazu, den geförderten Trägern eine Sicherheit für die Jahre 2025 und 2026 zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (31. Sitzung)
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Sachstand der Maßnahmen Quartiershausmeister*innen und Kriminalpräventive MaßnahmenZur Vorlage · 0857/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat einen Sachbericht zum aktuellen Stand der Maßnahmen für Quartiershausmeisterinnen und Quartiershausmeister sowie zu kriminalpräventiven Programmen vorgelegt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, den Sockelbetrag für die Quartiershausmeister ab 2024 pro Vollzeitäquivalent von bisher 51.000 Euro auf 58.000 Euro anzuheben. Diese Anpassung erfolgt aufgrund gestiegener Personalkosten im Bereich der E4-Entgeltgruppe des TVöD.
Der Bericht beschreibt die Arbeit der Quartiershausmeister als bürgernah, wobei die Akzeptanz in den Stadtteilen hoch sei. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Vermittlung von Informationen sowie die Ansprechpartner für Themen wie illegale Müllentsorgung. Als Herausforderungen werden die Rollenklarheit der Mitarbeitenden sowie der Umgang mit provokanten Situationen genannt, weshalb für das Jahr 2024 eine verstärkte Weiterqualifizierung vorgesehen ist.
Parallel dazu wird die Entwicklung kriminalpräventiver Maßnahmen thematisiert. Hierbei stehen der Aufbau von Netzwerkstrukturen und der Austausch zwischen den beteiligten Akteuren im Vordergrund. Als wesentliche Erfolgsfaktoren werden Bildungsangebote, insbesondere im Sportbereich, sowie die Bereitstellung von Begegnungsorten für Jugendliche hervorgehoben. Die Verwaltung plant, die Zusammenarbeit mit Schulen und die Präsenz in den Stadtteilen weiterzuführen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Erziehungsberatung in Essen - Jahresbericht 2023Zur Vorlage · 1019/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2023 zur Erziehungsberatung in Essen wurde zur Kenntnisnahme in verschiedene kommunale Gremien eingebracht. Die Vorlage des Jugendamtes beschreibt die Arbeit von sieben Beratungsstellen, die in den unterschiedlichen Sozialräumen der Stadt tätig sind. Diese Stellen bieten Unterstützung für Kinder, Jugendliche und deren Erziehungsberechtiente bei der Bewältigung individueller sowie familienbezogener Probleme an.
Im Berichtsjahr 2023 wurden insgesamt 3.727 Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte durch die Angebote der Beratungsstellen begleitet. Der Bericht dokumentiert Kennzahlen und thematisiert die aktuellen Lebenssituationen der jungen Menschen sowie die daraus resultierenden Bedarfe. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Erreichbarkeit und Bekanntheit der Beratungsangebote für die Bürgerinnen und Bürger in Essen. Die Beratungsleistungen werden als kostenfrei, zeitnah und ohne bürokratische Hürden ausgewiesen.
Die Vorlage wird im Rahmen einer Beratungsfolge verschiedenen Gremien vorgelegt, darunter der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration. Zudem geht die Information an den Integrationsrat, den Inklusionsbeirat sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2024 · Inklusionsbeirat (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 16.Standortauswahl für ein Lastenrad-Verleihsystem in Altenessen MitteZur Vorlage · 1564/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen setzt die Einführung eines Lastenrad-Verleihsystems um, worüber der Rat am 30. August 2023 entschieden hat. Im Rahmen dieses Vorhabens sollen insgesamt zwölf Standorte im Stadtgebiet geschaffen werden. Nach einer öffentlichen Ausschreibung wurde am 17. Juli 2024 dem Betreiber Nextbike der Auftrag für den laufenden Betrieb über eine Laufzeit von vier Jahren erteilt. Die Nutzung der Lastenräder ist über die bestehende App des Metropolradruhr-Netzes ohne Neuregistrierung möglich. Die Stadt Essen übernimmt dabei die Vorbereitung der Stationen, einschließlich Bodenmarkierungen, der Einrichtung von Abstellbügeln und der notwendigen Beschilderung im öffentlichen Straßenraum.
Für den Stadtbezirk Altenessen Mitte wurde eine Standortuntersuchung durchgeführt, bei der drei mögliche Flächen anhand von neun Kriterien bewertet wurden. Zu diesen Kriterien gehören unter anderem die Sichtbarkeit, die Zugänglichkeit sowie die Anbindung an das Radverkehrsnetz und den öffentlichen Personennahverkehr. Die Verwaltung empfiehlt als optimalen Standort die Fläche am Forumsplatz (Standort A), da dieser die höchste Punktzahl in der Nutzwertanalyse erreichte. Der Standort zeichnet sich durch eine gute Anbindung an den ÖPNV sowie das Radverkehrsnetz und ausreichende Rangierflächen aus. Die Bezirksvertretung V wird über diesen Vorschlag zur Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — Standort "B" einstimmig beschlossen bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN
Ergebnis: Standort "B" einstimmig beschlossen bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN - 17.Mitteilungen der Verwaltung
- 17.1Fällungen von Risikobäumen außerhalb des Waldes Winter 2024/2025Zur Vorlage · 1665/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 hat Informationen zur Fällung von Risikobäumen außerhalb von Waldflächen im Winter 2024/2025 zur Kenntnis genommen. Hintergrund der Vorlage ist eine Anfrage aus einer Sitzung vom 27. August 2024, in der Einsicht in die Dokumentation der betroffenen Bäume gefordert wurde.
Der Fachbereich 67 (Grün und Gruga) erläuterte dazu das Vorgehen zur Sicherung des Baumbestands. Ziel ist es, durch die fachliche Beurteilung von Schäden sowie unter Berücksichtigung baumartspezifischer und standortabhängiger Faktoren die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten. Dabei sollen vorrangig Maßnahmen angewandt werden, die den Erhalt der Bäume ermöglichen. Eine Fällung erfolgt laut Fachbereich nur als letztes Mittel, wenn Schäden die Verkehrssicherheit unmittelbar beeinträchtigen und keine anderen baumerhaltenden Maßnahmen möglich sind. Voraussetzung für eine solche Entscheidung ist eine Bestätigung durch mindestens zwei Baumkontrolleure oder einen Sachverständigen.
Aufgrund der individuellen Umstände der einzelnen Bäume können keine allgemeingültigen Kategorien für die Fällgründe angegeben werden. Die Fachabteilung bietet jedoch an, in Einzelfällen Auskunft über die Entwicklung von Schäden an spezifischen Bäumen zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.2Fahrradverbindung zwischen dem Palmbuschweg und der Bahnunterführung auf der Altenessener Straße am Bahnhof AltenessenZur Vorlage · 1724/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 befasst sich mit der geplanten Erweiterung einer Fahrradverbindung zwischen dem Palmbuschweg und der Bahnunterführung an der Altenessener Straße im Bereich des Bahnhofs Altenessen. Hintergrund ist eine Anfrage aus der Sitzung vom 23. April 2024, in der die Verwaltung um eine Prüfung gebeten wurde, den Parkstreifen auf der östlichen Seite der Altenessener Straße zwischen der Kreuzung zum Palmbuschweg und der Unterführung zu entfernen. Ziel dieser Maßnahme wäre es, den dortigen Radweg um eine zusätzliche Spur zu erweitern.
Das Amt für Straßen und Verkehr (Fachbereich 66) teilte hierzu mit, dass der betreffende Abschnitt der Altenessener Straße derzeit Gegenstand der Planungen im Rahmen des Maßnahmenprogramms „RadEntscheid“ ist. Im Zuge dieser Planung werden verschiedene Varianten erstellt und gegenübergestellt, um eine Vorzugsvariante zu ermitteln. Eine dieser untersuchten Varianten sieht den von der Bezirksvertretung angeregten Zweirichtungsradweg vor. Das Amt für Straßen und Verkehr strebt für diesen Planbeschluss den Herbst des Jahres 2025 an. Die Bezirksvertretung V nimmt die Informationen zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.3Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrbahnerneuerung Katzenbruchstraße zwischen Stoppenberger Straße und Karolingerstraße"Zur Vorlage · 1727/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der geplanten Fahrbahnerneuerung der Katzenbruchstraße im Abschnitt zwischen der Stoppenberger Straße und der Karolingerstraße liegt der Bezirksvertretung V eine Information zur Kenntnisnahme vor. Hintergrund der Vorlage ist eine Anfrage aus der Sitzung vom 23. April 2024, in welcher die Verwaltung um Erläuterungen zu den maßgeblichen Kriterien für den Einsatz von lärmminderndem Asphalt beim Straßenbau gebeten wurde.
Die Mitteilung des Fachbereichs 66 (Amt für Straßen und Verkehr) legt die technischen Voraussetzungen für die Verwendung solcher Asphaltarten dar. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung diese Informationen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Damit wird die im April gestellte Anfrage bezüglich der Anforderungen an lärmmindernde Straßenbeläge durch die Bereitstellung der entsprechenden Erläuterungen beantwortet.
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- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.aVorgartengestaltung Vosselerweg 4Zur Vorlage · 1736/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Bauordnung hat eine ergänzende Stellungnahme zur Gestaltung eines Vorgartens am Vosselerweg 4 vorgelegt. Die Mitte 2024 vorgenommene Umgestaltung, bei der eine ehemals begrünte Fläche durch Schotter ersetzt wurde, stellt einen Verstoß gegen § 8 der Landesbauordnung NRW dar. Da die bauliche Änderung nach den geltenden Vorschriften baugenehmigungsfrei ist, obliegt die Entscheidung über ein mögliches Einschreiten der Bauaufsbehörde im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens zur Gefahrenabwehr.
Die Bauaufsichtsbehörde hat entschieden, in diesem Fall nicht gegen den rechtlichen Verstoß vorzugehen. Maßgeblich für diese Entscheidung war die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Veränderung unter Berücksichtigung des Bebauungsplanes Nr. 09/73 „Kleine Hammerstraße / Bäuminghausstraße“. Die Verwaltung nimmt Bezug auf den Unmut der Bezirksvertretung V und begründet das Nicht-Einschreiten mit der Priorisierung von Verfahren, die der Abwehr unmittelbarer Gefahren für Leib und Leben dienen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V die Vorlage zur Kenntnis nimmt.
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- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 17.bPlanungsstand zum Neubau der Gesamtschule Nord und des Gebäudes für den Vogelheimer SVZur Vorlage · 1760/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 setzt sich mit dem aktuellen Planungsstand zum Neubau der Gesamtschule Nord sowie des Gebäudes für den Vogelheimer SV auseinander. Die vorliegende Vorlage dient dazu, das Gremium über die Fortschritte dieser Bauvorhaben zu informieren.
Hintergrund der Information ist ein Anliegen aus der Sitzung der Bezirksvertretung vom 23. Januar 2024. In diesem Zusammenhang war darum gebeten worden, über den Entwicklungsstand der genannten Projekte fortlaufend in Kenntnis gesetzt zu werden. Die zur Information bereitgestellten Details stammen aus einer Mitteilung der Immobilienwirtschaft des Fachbereichs 60.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht für die Sitzung am 26. November 2024 lediglich die Kenntnisnahme der Informationen vor. Damit wird der Informationsstand zu den geplanten Infrastrukturmaßnahmen im Stadtbezirk dokumentiert.
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- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 17.cFahrbahnsperrung am Palmbuschweg auf Höhe des Restaurants SpindelmannZur Vorlage · 1774/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung V am 22. Oktober 2024 wurde die Ursache für eine länger andauernde Fahrbahneinengung auf dem Palmbuschweg thematisiert. Die Anfrage bezog sich konkret auf den Bereich auf Höhe des Restaurants Spindelmann, wo seit mehreren Monaten Baustellenabsperrungen vorhanden waren. Dabei wurde auch um eine zeitnahe Aufhebung der Einschränkungen gebeten.
Der Fachbereich 66, das Amt für Straßen und Verkehr, legte dazu die Erläuterungen zur Situation vor. Demnach war die Absperrung aufgrund eines Tagesbruchs erforderlich gewesen. Die Instandsetzungsarbeiten an dieser Stelle konnten inzwischen abgeschlossen werden. Im Zuge dessen wurde die Verkehrssicherung am 19. November 2024 zurückgebaut.
Die Bezirksvertretung V nahm die Informationen aus der Vorlage zur Kenntnis.
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- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.dStand der Beschaffung der Fußballtore für TuS Helene und Vogelheimer SV
- 18.Sonstige Mitteilungen
- 18.1Baustelle der Emschergenossenschaft ''An der Walkmühle"Zur Vorlage · 1571/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 hat Informationen zum aktuellen Stand der Baustelle der Emschergenossenschaft im Bereich „An der Walkmühle“ erhalten. Hintergrund der Vorlage ist eine Anfrage aus vorangegangenen Sitzungen der Bezirksvertretung, in denen nach dem voraussichtlichen Fertigstellungstermin der Maßnahme gefragt wurde.
Nach Angaben der Emschergenossenschaft wird die Durchführung einer VOB-Abnahme mit den beteiligten Bauunternehmen für Januar 2025 angestrebt. Dabei wird darauf hingewiesen, dass es zu Verschiebungen kommen kann, sofern im Zuge der Arbeiten neue Erkenntnisse gewonnen werden oder die Witterungsverhältnisse schwierig sind. Dennoch ist nach derzeitiger Planung davon auszugehen, dass die Freigabe des Weges innerhalb des ersten Quartals 2025 erfolgen kann.
Die Bezirksvertretung V nimmt die vorliegenden Informationen zur Kenntnis.
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- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 18.2SEK-Einsätze im Bezirk VZur Vorlage · 1658/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 liegt eine Information zu den Einsätzen der Spezialeinsatzkommission (SEK) im Stadtbezirk vor. Anlass für die Vorlage war eine Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung am 27. August 2024. Damals wurde um Mitteilung gebeten, ob Statistiken über die Anzahl von SEK-Einsätzen in den letzten fünf Jahren im Bezirk V sowie Erkenntnisse über die Gründe dieser Einsätze vorliegen.
Hierzu hat der Leitungsstab Strategie/Controlling des Polizeipräsidiums mitgeteilt, dass eine Auskunft zu Statistiken von SEK-Einsätzen seitens der Polizei generell nicht erteilt werden kann. Die Vorlage dient der Information der Bezirksvertretung über die Entscheidung der Polizei zur Nichtveröffentlichung solcher Daten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V diesen Sachverhalt zur Kenntnis nimmt.
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- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.3Massenschlägerei auf der Bezirkssportanlage BäuminghausstraßeZur Vorlage · 1659/2024/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk Essen wurde über den aktuellen Stand der Ermittlungen im Zusammenhang mit einer Massenschlägerei auf der Bezirkssportanlage Bäuminghausstraße informiert. Der Vorfall ereignete sich am 12. Mai 2024.
Im Rahmen einer Sitzung des Gremiums am 27. August 2024 war die Frage aufgekommen, ob die mutmaßlichen Täter bereits ermittelt wurden und ob diese sich in Untersuchungshaft befinden bzw. ob die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat. Hierzu teilte der Leitungsstab Strategie/Controlling des Polizeipräsidiums Essen mit, dass auf das politische Gremium des Polizeibeirates verwiesen wird. Eine entsprechende Thematisierung der Anfrage kann im Rahmen der nächsten Sitzung des Polizeibeirates am 3. Dezember 2024 erfolgen. Die Bezirksvertretung V nahm die vorliegende Information zur Kenntnis.
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- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 19.aUmbauten an der Karlstraße 141 / Ecke Querschlagstraße
- 20.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 21.Grundstücksangelegenheiten
- 21.1GrundstücksangelegenheitenErgebnis: Kenntnis genommen
- 21.aTOP 16.b Ehemaliges Tankstellengelände RöttgersbankErgebnis: Kenntnis genommen
- 21.bBauvorhaben JohanniskirchstraßeErgebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.cGrundstücksangelegenheiten Essen-AltenessenErgebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben
- 22.Mitteilungen der Verwaltung
- 22.1Sportplatz der Glückaufschule an der BischoffstraßeErgebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 23.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 24.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil