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Vorlage

Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet im ersten Halbjahr 2025

1394/2024/3 27.11.2024 Ordnungsamt

🟢 Beschlossen 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen soll die ordnungsbehördlichen Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2025 beschließen. Die Vorlage des Ordnungsamtes sieht vor, die entsprechenden Öffnungen gemäß den Anlagen 1 a bis 1 l zu erlassen. Grundlage der Entscheidung ist das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Die Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW. Dieses legt fest, dass eine Ausnahmeregelung zur Ladenöffnung nur bei Vorliegen eines hinreichenden öffentlichen Interesses und einer angemessenen Abwägung mit dem Schutz der Sonntagsruhe zulässig ist. Die Verwaltung muss dabei prüfen, ob die Öffnungen beispielsweise im Zusammenhang mit örtlichen Festen stehen oder der Stärkung des Einzelhandels sowie der Innenstadtentwicklung dienen. Zudem ist sicherzustellen, dass die Veranstaltungen gegenüber der typischen Geschäftigkeit im Vordergrund stehen und die Entscheidung für Dritte nachvollziehbar begründet wird.

Die Terminvorschläge für das Jahr 2025 wurden vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. und der Essen Marketing GmbH nach Abstimmung mit den beteiligten Werbegemeinschaften vorgelegt. Die Vorlage wird zunächst in den zuständigen Bezirksvertretungen sowie im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung beraten, bevor sie dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wird.

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