Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 27 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV vom 10.09.2024
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Vorstellung Folkwang Dekade
- 4.Baustellenmanagement und Verkehrslenkung Bergeborbeck / Bochold
- 5.Stadtwerke Essen Kanalbaumaßnahme Erdwegstraße/SteegstraßeZur Vorlage · 1607/2024/BV IV · Bezirksvertretung IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV hat der zeitlich verschobenen Kanalbaumaßnahme in der Erdwegstraße und Steegstraße einstimmig zugestimmt. Die Maßnahme, die von den Stadtwerken Essen durchgeführt wird, war ursprünglich nach einem Beschluss der Bezirksvertretung vom 14. November 2023 für Mitte des Jahres 2024 geplant.
Aufgrund von Verzögerungen in der Projektabwicklung verschiebt sich der Baubeginn nun auf die 15. Kalenderwoche im Jahr 2025. Die Stadtwerke Essen baten die Bezirksvertretung um diese erneute Zustimmung zur Anpassung des Zeitplans. An der geplanten bauzeitlichen Verkehrsführung für das Bauvorhaben ergeben sich durch die zeitliche Verschiebung keine Änderungen. Die Regelungen entsprechen weiterhin den Beschreibungen im Anschreiben an die Bezirksvertretung sowie dem Protokoll zur Verkehrsführung aus dem August und September 2023.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 06/24 "Schacht Neu-Cöln 52" Stadtbezirk: IV, Stadtteil: Borbeck-Mitte Einleitungsbeschluss und Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1107/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 1107/2024/7 wird die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 06/24 „Schacht Neu-Cöln 52“ im Stadtbezirk IV beantragt. Auf Antrag der Gebr. Otto und Heinrich Müller GmbH soll die Erweiterung einer Produktionsstätte durch zwei Hallen mit einer Fläche von jeweils etwa 1.900 m² realisiert werden. Das Plangebiet gliedert sich in zwei Teilflächen: Eine etwa 0,9 Hektar große Fläche in Borbeck-Mitte sowie eine ca. 6.400 m² große Fläche am Friedhof am Schildberg in Dellwig, die der forstrechtlichen Kompensation dienen soll. Für den Waldanteil von rund 4.000 m² ist ein Waldersatz von etwa 7.600 m² vorgesehen.
Das Verfahren basiert auf einem Vorhaben- und Erschließungsplan und sieht eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Information der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vor. Ziel ist es, Stellungnahmen zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung einzuholen. Die Planunterlagen, zu denen auch ein Entwurf eines Verpflichtungsvertrags gehört, werden im Sitzungssaal ausgelegt. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz des Vorhabens wurde als positiv eingestuft. Die Bezirksvertretung IV hat keine Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Einleitung des Verfahrens sowie die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschließen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Stadtplanung und -entwicklung.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 7.Fortsetzung Projekt "Folgenlose Geschwindigkeitsanzeigen"Zur Vorlage · 1604/2024/CDU/GRÜNE/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD in der Bezirksvertretung IV haben einen gemeinsamen Antrag zur Fortsetzung des Projekts „Folgenlose Geschwindigkeitsanzeigen“ vorgelegt. Die Verwaltung wird darin aufgefordert, den Einsatz mobiler, digitaler Geschwindigkeitsanzeigen nach dem Ende des Pilotprojektes sicherzustellen und hierfür gegebenenfalls einen Dienstleister zu beauftragen.
Die Standortvorschläge für die Anzeigen sollen weiterhin durch die Bezirksvertretung IV erfolgen. Darüber hinaus wird beantragt, dass der Bezirksvertretung eine Möglichkeit zur Auswertung der Ergebnisse eingeräumt wird. Die Antragsteller führen an, dass im Rahmen des Pilotprojektes an neuralgischen Stellen mithilfe dieser digitalen Geräte Geschwindigkeitsreduzierungen bei vergleichsweise geringem Mitteleinsatz erreicht werden konnten. Damit sprechen sich die Fraktionen für einen dauerhaften Einsatz der Geräte aus.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet im ersten Halbjahr 2025Zur Vorlage · 1394/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes (1394/2024/3) behandelt den Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2025. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen beraten und die Verordnungen durch den Rat der Stadt Essen beschlossen werden. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz NRW, welches eine Begrenzung auf maximal acht verkaufsoffene Sonntage pro Verkaufsstelle sowie maximal 16 Termine pro Gemeinde pro Kalenderjahr festlegt.
Die Planung umfasst verschiedene Termine in unterschiedlichen Stadtteilen, wobei die Ladenöffnungszeiten jeweils von 13:00 bis 18:00 Uhr vorgesehen sind. Zu den geplanten Veranstaltungen gehören der Essener Wintertraum im Januar, der Holländische Stoff- und Tuchmarkt in Werden im April sowie die Messe Techno Classica und das Frühlingsfest in Rüttenscheid und Altenessen am 13. April. Weitere Termine sind das Stadtfest Essen.Original und das Kettwig Frühlingsfest am 11. Mai, die Gilde der Marktschreier in Steele sowie die Weinfeste in Kettwig, Steele und Borbeck zwischen Mai und Juli. Am 15. Juni sind zudem die Rüttenscheider Kunstmeile und die Veranstaltung „Werden swingt“ vorgesehen.
Die Verwaltung begründet die Freigaben mit dem Vorliegen eines öffentlichen Interesses durch den Zusammenhang mit den jeweiligen Veranstaltungen. Während die Industrie- und Handelskammer zu Essen, die Handwerkskammer Düsseldorf, die Essen Marketing GmbH und der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e.V. keine Bedenken äußern, erhebt die Gewerkschaft ver.di Bedenken. Die evangelische und katholische Kirche bitten um eine maßvolle Umsetzung. Die Verwaltung spricht sich für den Erlass der Verordnungen aus.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Stimmengleichheit bei einer Enthaltung; keine Empfehlung
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 9.Aktueller Sachstand zum Ausbau der Kinderbetreuungsangebote im Kita-Jahr 2024/2025Zur Vorlage · 1089/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zum Ausbau der Kinderbetreuungsangebote in Essen für das Kita-Jahr 2024/2025 gibt Auskunft über den aktuellen Stand der geplanten Projekte. Von den ursprünglich für dieses Jahr vorgesehenen 938 Plätzen werden voraussichtlich 523 neue Betreuungsplätze in 29 Gruppen realisiert. Diese Zahl setzt sich aus 383 Plätzen aus aktuellen Planungen sowie 140 Plätzen aus Vorjahresplanungen zusammen.
Einige Projekte verzögern sich aufgrund von Bauverzögerungen, Investorenwechseln oder neuen Bauanträgen in die kommenden Kita-Jahre. Zudem hat das Jugendamt die Bedarfszusagen für zwei Standorte in Altendorf und Dellwig zurückgenommen. Im Bereich der Kitas konnten jedoch drohende Schließungen in Altenessen-Süd und im Südostviertel durch einen Trägerwechsel verhindert werden, sodass diese Einrichtungen weitergeführt werden.
Im Bereich der Kindertagespflege verzeichnete das Stadtgebiet zum 30. Juni 2024 einen Anstieg der Kinderanzahl sowie der Anzahl der Tagespflegepersonen im Vergleich zum Vorjahr. Gleichzeitig melden zahlreiche Kindertagespflegepersonen für den Zeitraum ab August 2024 unbesetzte Plätze. Das Jugendamt prüft hierzu die weitere Entwicklung und mögliche Steuerungsmöglichkeiten. Die vollständige Planung für das Kindergartenjahr 2025/2026 wird im Februar 2025 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Erziehungsberatung in Essen - Jahresbericht 2023Zur Vorlage · 1019/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2023 zur Erziehungsberatung in Essen wurde zur Kenntnisnahme in verschiedene kommunale Gremien eingebracht. Die Vorlage des Jugendamtes beschreibt die Arbeit von sieben Beratungsstellen, die in den unterschiedlichen Sozialräumen der Stadt tätig sind. Diese Stellen bieten Unterstützung für Kinder, Jugendliche und deren Erziehungsberechtiente bei der Bewältigung individueller sowie familienbezogener Probleme an.
Im Berichtsjahr 2023 wurden insgesamt 3.727 Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte durch die Angebote der Beratungsstellen begleitet. Der Bericht dokumentiert Kennzahlen und thematisiert die aktuellen Lebenssituationen der jungen Menschen sowie die daraus resultierenden Bedarfe. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Erreichbarkeit und Bekanntheit der Beratungsangebote für die Bürgerinnen und Bürger in Essen. Die Beratungsleistungen werden als kostenfrei, zeitnah und ohne bürokratische Hürden ausgewiesen.
Die Vorlage wird im Rahmen einer Beratungsfolge verschiedenen Gremien vorgelegt, darunter der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration. Zudem geht die Information an den Integrationsrat, den Inklusionsbeirat sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2024 · Inklusionsbeirat (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Sonderveröffentlichung „Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen in Essen“Zur Vorlage · 1119/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat eine Sonderveröffentlichung mit dem Titel „Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen in Essen“ zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Veröffentlichung basiert auf einem neuen Datenkonzept, das der Rat der Stadt Essen am 13. März 2024 beschlossen hat. Dieses Konzept dient als Grundlage für die Weiterentwicklung der kommunalen integrierten Präventionsstrategie sowie den Ausbau der Essener Präventionskette mit dem Ziel, die Teilhabechancen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu erhöhen.
Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um einen Statistikband, der nun öffentlich zugänglich gemacht wird. Die regelmäßige Bereitstellung der Daten soll eine vergleichende Betrachtung der räumlichen Verteilung von potenziellen Benachteiligungen in den Sozialräumen ermöglichen. Durch die Analyse der Daten sollen Herausforderungen frühzeitig identifiziert werden, um daraufhin Strategien auf gesamtstädtischer oder sozialraumebene Ebene zu entwickeln und Ressourcen entsprechend zu steuern.
Neben der jährlichen Veröffentlichung des Datenmaterials ist die Bildung von Zeitreihen geplant, um langfristige Trends und Entwicklungen erkennen zu können. Der vorliegende Antrag sieht vor, dass verschiedene Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss, die Fachausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, der Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I bis IX und der Rat der Stadt Essen die Sonderveröffentlichung zur Kenntnisnahme entgegennehmen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Radfahrstreifen auf der Aktienstraße – Bauvorhaben Fa. DeichmanZur Vorlage · 1287/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Zuge der Erweiterung der Deichmann-Hauptzentrale sind Anpassungen an der Aktienstraße im Bereich zwischen Deichmannweg und Westerbergweg geplant. Die Neugestaltung umfasst etwa 120 Meter Straßenraum und ist Teil der baulichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben des Investors. Neben der Einrichtung eines neuen Rechtsabbiegestreifens zur Zufahrt des bestehenden Parkdecks soll die Verkehrsführung für Radfahrer angepasst werden, um dem erwarteten Anstieg des Fußverkehrs Rechnung zu tragen.
Die Planung sieht einen separaten Radfahrstreifen mit einer Breite von 1,90 Metern vor. Um den Schutz der vorhandenen Bäume und deren Wurzelbereiche zu gewährleisten, wird die Fahrbahnbreite auf 6,15 Meter reduziert. Hierfür werden Flächen des bisherigen Parkstreifens für den Radweg und den Gehweg genutzt. Der Gehweg wird dabei geringfügig verbreitert und künftig ausschließlich dem Fußverkehr zur Verfügung stehen. Zudem ist eine neue PKW-Zufahrt zum Neubau im Bereich des Westerbergwegs vorgesehen.
Die Kosten für die Maßnahmen werden vom Bauherrn getragen. Die Bauzeit wird auf etwa sechs Wochen geschätzt, wobei der Baubeginn voraussichtlich Mitte September erfolgt, abhängig vom Fortschritt der Hochbauarbeiten. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll über die Planung entscheiden, während die Bezirksvertretung IV angehört wird.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 13.Verbesserung der Aufenthalts- und ökologischen Qualität im Grünzug KesselstraßeZur Vorlage · 1203/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll den Baubeginn von Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthalts- und ökologischen Qualität im Grünzug Kesselstraße beschließen. Das Projekt umfasst die Neugestaltung des Bereichs zwischen Bocholder Straße und Borbecker Mühlenbach mit einem veranschlagten Kostenvolument von 257.000 Euro.
Die Planungen sehen vor, die Artenvielfalt durch die Anlage von Blumenwiesen, Obstbaumwiesen sowie Gehölzgruppen aus Beeren- und Wildobststräuchern zu fördern. Im südlichen Abschnitt des Grünzuges sollen zudem ein Sitzplatz und eine räumliche Fassung des Zugangs zur Hundewiese geschaffen werden. Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität werden im gesamten Bereich neue Sitzbankplätze mit Abfalleimern sowie Picknickmöglichkeiten installiert. Um die Nutzbarkeit des Grünzuges bei Starkregen zu gewährleisten, ist zudem eine Verbesserung der Oberflächenentwässerung durch neue Entwässerungsmulden vorgesehen.
Die vorliegende Planung basiert auf einem Entwurf, in den Anregungen aus einer Bürgerbeteiligung im März 2024 eingeflossen sind. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aktuell über städtische Eigenmittel in Höhe von 257.000 Euro. Es wird jedoch eine Förderung durch Städtebaumittel im Rahmen des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) West angestrebt, die den städtischen Anteil auf etwa 55.400 Euro reduzieren könnte.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (51. Sitzung) — in die nächste ASPB-Sitzung geschoben
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Gebührenordnung der Stadt Essen über die Erhebung von BewohnerparkgebührenZur Vorlage · 1219/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise anzupassen. Gemäß der Vorlage 1219/2024/6 soll die jährliche Gebühr für einen Bewohnerparkausweis von bisher 30,00 Euro auf 75,00 Euro angehoben werden. Für eine Gültigkeit von zwei Jahren würde der Betrag 150,00 Euro betragen. Zudem ist vorgesehen, die Gebühren für die Ersatzausstellung bei Verlust oder Änderungen von 15,00 Euro auf 30,00 Euro zu erhöhen.
Die Grundlage für diesen Vorschlag ist die seit 21 Jahren unveränderte Gebührensatzung sowie der Anstieg des Verwaltungsaufwands durch Sach- und Personalkosten. Bei der Kalkulation wurden verschiedene Ansätze geprüft, wobei die Stadtverwaltung eine Orientierung an den Verwaltungskosten gegenüber einem marktpreisbasierten Ansatz bevorzugt hat. Durch die Neuregelung werden bei einer geschätzten Anzahl von rund 4.000 jährlich ausgestellten Ausweisen jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa 180.000,00 Euro erwartet, um die anfallenden Verwaltungskosten zu decken. Der Beschlussvorschlag sieht eine Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — kein Beschluss gefasst zur Entscheidung in den Rat verwiesen
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Umsetzung des Erlasses des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vom 17.01.2024 Absperreinrichtungen auf Verkehrsflächen der Stadt Essen, auf denen Radverkehr zugelassen ist.Zur Vorlage · 1314/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen setzt einen Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr um, der die Überprüfung und den Abbau von Absperreinrichtungen auf Radverkehrsflächen regelt. Ziel ist es, Kollisionsgefahren durch schwer erkennbare Hindernisse wie Poller oder Sperrpfosten zu reduzieren. Gemäß dem Erlass sind lediglich rot-weiß gestreifte Absperreinrichtungen zulässig, sofern eine qualifizierte Gefahrenlage nach der Straßenverkehrsordnung vorliegt.
Das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) hat hierzu ein Verfahren eingeleitet. Im ersten Schritt werden Standorte mittels digitaler Daten und Begehungen identifiziert. Bestehende Absperreinrichtungen, die nicht den Anforderungen der StVO entsprechen, sollen schnellstmöglich ersatzlos entfernt werden. Bei Vorliegen einer nachweisbaren Gefahrenlage wird eine erneute Anordnung oder eine regelkonforme Erneuerung geprüft. Zudem entwickelt das ASV Standards für Alternativen wie Beschilderungen oder Bodenmarkierungen, um neue physische Barrieren zu vermeiden.
Aufgrund begrenzter personeller Kapazitäten konzentriert sich die Umsetzung vorrangig auf das Radroutennetz und bereits bekannte Standorte. Die Bezirksvertretungen werden über den Abbau sowie jährlich über den Fortschritt der Maßnahmen informiert. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme durch die zuständigen Gremien vor.
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Beratungsfolge
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben für das Gebiet der Stadt EssenZur Vorlage · 1224/2024/6 · Vorlage
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Die Stadtverwaltung legt dem Rat der Stadt Essen einen Beschlussvorschlag zur Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben vor. Ziel der Neuregelung ist die Verkehrssteuerung sowie die Reduzierung von Parksuchverkehren, begründet durch einen Anstieg der Pkw-Zulassungszahlen um etwa 11 Prozent seit dem Jahr 2010. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die neue Gebührenordnung beschließt, während die Bezirksvertretungen I bis IX die Neuerung zur Kenntlichnahme erhalten und die zuständigen Ausschüsse Empfehlungen abgeben.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 sollen neue Gebühren in verschiedenen Parkzonen gelten. In Parkzone 1 erhöht sich der Preis für 60 Minuten von 2,30 Euro auf 3,20 Euro, wobei die ersten 15 Minuten kostenfrei bleiben. In Parkzone 2 steigt der Satz für 60 Minuten von 1,00 Euro auf 1,50 Euro. In Parkzone 3 bleiben die Gebühren unverändert, die Parkscheibenregelung bleibt jedoch bestehen. Zudem ist die Einführung der neuen Parkzone 4 für Freizeitbereiche vorgesehen, für die Tarife wie 0,40 Euro für 16 bis 30 Minuten sowie eine Höchstparkdauer von einem Tag festgesetzt sind.
Auch die Gebühren in den Bewohnerparkgebieten City und außerhalb der City sowie für Sonderparkplätze für Wohnmobile werden angepasst. Die Umsetzung der Änderungen erfordert eine Anpassung der Parkscheinautomaten und der Beschilderung, was einmalige Kosten in Höhe von etwa 80.000 Euro verursacht. Diese Kosten werden aus dem Budget des Fachbereichs 32 gedeckt. Eine Erhöhung der Erträge wird durch die Neuregelung erwartet.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — kein Beschluss gefasst, zur Entscheidung in den Rat verwiesen
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben für das Gebiet der Stadt EssenZur Vorlage · 1408/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat einen Antrag zur Anpassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben im Stadtgebiet von Essen vorgelegt. Mit der Vorlage 1408/2024 wird eine Änderung der Regelungen innerhalb der Parkzone IV angestrebt.
Der Kern des Antrags sieht vor, dass das Tagesticket in Höhe von 5 Euro erst ab einer Parkdauer von drei Stunden entrichtet werden muss. In diesem Zusammenhang soll auch die zeitliche Staffelung der Gebühren bis zu einer Dauer von 180 Minuten entsprechend angepasst werden.
Das Verfahren sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen über den Antrag entscheidet. Die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I, II, III, IV, VII, VIII und IX sollen den Vorgang zur Kenntnis nehmen. Der Antrag wurde im September 2024 eingereicht.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Stadtbezirk IXZur Vorlage · 1222/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Stadtbezirk IX durch die Einführung der Parkzone 4 am Baldeneysee. Betroffen von dieser Maßnahme sind die Freiherr-vom-Stein-Straße mit etwa 400 Parkplätzen sowie der Parkplatz „Regattaturm“ mit circa 250 Stellplätzen. Die Gebührenstruktur sieht vor, dass Parkvorgänge bis zu einer Dauer von 15 Minuten kostenfrei bleiben. Für längere Zeiträume fallen Gebühren zwischen 0,40 EUR und 0,60 EUR pro Intervall an, wobei die Kosten für bis zu 120 Minuten insgesamt 3,90 EUR betragen. Ein Tagesticket ist für 5,00 EUR verfügbar. Der Beginn der Bewirtschaftung ist für den 1. Januar 2025 vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht eine Entscheidung durch den Rat der Stadt am 25. September 2024 vor. Vor der Umsetzung sind Abstimmungen mit Anrainern sowie die Anschaffung von Parkscheinautomaten geplant. Die Kosten für die Installation, Programmierung und Beschilderung sollen durch die generierten Einnahmen gedeckt werden. Die einmaligen Investitionen für die neuen Automaten belaufen sich auf 35.000 EUR, ergänzt durch kalkulatorische Abschreibungen, Zinsen und Sachkosten für die Unterhaltung.
Zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung sind verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs vorgesehen. Eine Bewertung der personellen und sachlichen Kapazitäten sowie eine Berichterstattung an die zuständigen Gremien, darunter der Rat der Stadt und die relevanten Ausschüsse, soll vor der Sommerpause 2025 erfolgen. Ein etwaiger Personalmehrbedarf ist im Doppelhaushalt 2025/2026 zu berücksichtigen. Die Maßnahme wird hinsichtlich ihrer Klimarelevanz als förderlich für die Nutzung des Umweltverbunds eingestuft.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — kein Beschluss gefasst zur Entscheidung in den Rat verwiesen
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Wintermärchen Schloßpark Borbeck 2024Zur Vorlage · 1537/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IV wird über die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung einer Wintergastronomie im Schlosspark Borbeck beraten. Der Betreiber des Biergartens im Schlosspark plant für den Zeitraum vom 6. bis zum 8. Dezember 2024 die Veranstaltung „Wintermärchen im Schlosspark Borbeck“. Das Angebot soll einen kleinen Weihnachtsmarkt neben dem Biergarten umfassen, der unter anderem eine Eisenbahn für Kinder sowie Verkaufsstände für gebrannte Mandeln und Crepes beinhaltet.
Hinsichtlich der Logistik ist vorgesehen, dass eine Durchfahrt durch das Schlosstor nicht gestattet ist und stattdessen die Umfahrung über die Straße Schloßgarten genutzt werden soll. Für Rettungsfahrzeuge sowie ungelenke Fahrzeuge sind in Ausnahmefällen Fahrten durch das historische Tor unter bestimmten Auflagen möglich. Dazu gehört der Schutz des Tores durch Aufsichtspersonen während des Passierens sowie eine vorherige Abstimmung mit dem Kulturzentrum Schloss Borbeck bezüglich des Vorhängeschlosses. Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen die Durchführung der Veranstaltung erhoben.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.AStandortauswahl für Abstellplätze für ein Lastenrad-Verleihsystem am Bahnhof BorbeckZur Vorlage · 1562/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt einen Vorschlag zur Standortauswahl für eine neue Lastenrad-Verleihstation im Stadtbezirk IV vor. Gegenstand der Vorlage ist die Festlegung eines Standortes am Bahnhof Borbeck. Im Rahmen einer Nutzwertanalyse wurden drei mögliche Standorte anhand von neun Kriterien bewertet. Dabei erzielte der Standort A mit sieben Punkten das höchste Ergebnis, weshalb die Verwaltung die Umsetzung an diesem Ort empfiehlt. Die Bezirksvertretung IV soll die Einrichtung der Station am Standort A zur Kenntnis nehmen.
Grundlage für das Projekt ist ein Beschluss des Rates der Stadt Essen vom 30. August 2023, der die Einführung eines Systems mit zwölf Standorten im Stadtgebiet vorsah. Der Auftrag für den Betrieb wurde am 17. Juli 2024 an das Unternehmen Nextbike vergeben. Der Dienstleistungsauftrag umfasst die einmalige Einrichtung sowie den laufenden Betrieb für eine Laufzeit von vier Jahren.
Eine Klimarelevanzprüfung bewertet die Nutzung des Lastenrad-Sharing-Systems als positiv. Die Einschätzung basiert auf der Annahme, dass die Lastenräder PKW-Fahrten ersetzen. Bei einer angenommenen durchschnittlichen jährlichen Fahrtstrecke von 2.400 Kilometern pro Rad ermöglicht die bereitgestellte Fördersumme die Ausstattung von 12 Lastenrädern. Dies entspricht einem Ersatz von etwa 30.000 Kilometern an PKW-Fahrten pro Jahr, was einer Reduktion der Treibhausgasemissionen um circa 6,3 Tonnen CO2 pro Jahr entspricht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfügbarkeit zusätzlicher Lastenräder zu einer gesteigerten Nachfrage im Straßenverkehr führen kann.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 20.Ausbau des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes hier: Umsetzungsstand zur V. Staffel des Kita-AusbauprogrammsZur Vorlage · 1052/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur 5. Staffel des Kita-Ausbauprogramms sieht eine Erhöhung des Investitionsvolumens vor. Das ursprüngliche Budget von 45,84 Millionen Euro soll aufgrund von Kostensteigerungen an bestehenden Standorten um 2,86 Millionen Euro auf 48,70 Millionen Euro angehoben werden. Durch die Integration der Standorte Hülsmannstraße und Mölleneystraße erhöht sich das Gesamtvolumen des Programms um weitere 9,83 Millionen Euro auf insgesamt 58,53 Millionen Euro. Der Beschluss umfasst zudem die Aufnahme der Maßnahme Mölleneystraße in den Deckungsring „Kita-Ausbau“ sowie die Ermächtigung des Stadtkämmers für haushaltsrechtliche Veränderungen.
Der Status verschiedener Neubauprojekte wird detailliert aufgeführt. Während die Einrichtungen in der Fulerumer Straße und am Erikapfad im Jahr 2024 fertiggestellt werden, verschieben sich die Termine für das Projekt am Loskamp auf Juli 2025, wobei die Kosten von 6,88 Millionen Euro auf 8,15 Millionen Euro steigen. Weitere Projekte, wie am Von-Ossietzky-Ring oder in der Hülsmannstraße, sind für die Jahre 2026 geplant. Die Finanzierung der zusätzlichen Investitions- und Zusatzkosten in Höhe von 12,69 Millionen Euro erfolgt über den Pooltopf 5.600500.
Die Stadt ist zur bedarfsgerechten Bereitstellung von Kita-Plätzen verpflichtet. Laut Stand vom 13. Februar 2024 besteht ein Fehlbedarf von 1611 Plätzen, um die Zielversorgungsquote zu erreichen. Die kalkulatorischen Kosten beinhalten jährliche Abschreibungen sowie kalkulatorische Zinsen auf das gebundene Kapital. Eine Vor-Einschätzung stuft die Auswirkungen des Programms auf den Klimaschutz als positiv ein.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.Sitzungstermine für das Jahr 2025Zur Vorlage · 1502/2024/BV IV · Bezirksvertretung IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV in Essen hat einen Vorschlag zur Festlegung der Sitzungstermine für das Jahr 2025 vorgelegt. In der Vorlage wird die Planung der Sitzungsfolge unter Berücksichtigung der Schulferien sowie anstehender Feiertage dargelegt.
Der Beschlussvorschlag sieht sieben Termine für die Sitzungen im kommenden Jahr vor. Die geplanten Sitzungstage sind der 11. Februar, der 11. März, der 13. Mai, der 8. Juli, der 9. September, der 11. November sowie der 9. Dezember 2025. Für den Termin am 11. November ist die Durchführung der konstituierenden Sitzung vorgesehen.
Zusätzlich zu den Sitzungsterminen werden die entsprechenden Fristen für die Einreichung von Anträgen und die Aufstellung der Tagesordnung festgelegt. Diese Fristen sind so terminiert, dass sie die Ferienzeiten im Frühjahr, Sommer und Herbst sowie den Feiertag Fronleichnam berücksichtigen. Damit soll eine fristgerechte Vorbereitung der Sitzungen ermöglicht werden.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 22.Mitteilungen der Verwaltung
- 22.1Bordsteinabsenkungen im Bezirk IV
- 23.Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026Zur Vorlage · 1509/2024/BV IV · Bezirksvertretung IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IV berät über den Entwurf des Haushaltsplans für die Jahre 2025 und 2026. Mit der Vorlage wird die Empfehlung zur Umsetzung der bezirksbezogenen Planungen innerhalb dieses Entwurfs beantragt. Der Haushaltsplan-Entwurf wurde am 25. September 2024 in den Rat der Stadt Essen eingebracht, wobei die endgültige Entscheidung des Rates für den 27. November 2024 vorgesehen ist.
Die Beratungen zu den Haushaltsplänen sind im Zeitraum vom 22. Oktober bis zum 21. November 2024 angesetzt und finden grundsätzlich in öffentlicher Sitzung statt. Ein zentraler Aspekt der Vorlage betrifft die Mittelverteilung für spezifische Fachbereiche. Nach Angaben der Stadtkämmerei wird der Sondertopf, der für die Bereiche Immobilienwirtschaft, Straßen und Verkehr sowie Grün und Gruga vorgesehen ist, im Haushaltsjahr 2025 mit 100.000 Euro ausgestattet. Dies führt dazu, dass den Bezirksvertretungen insgesamt jeweils ein Budget von 400.000 Euro zur Verfügung steht.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 24.Vergabe bezirklicher Haushaltsmittel zur Förderung der bezirklichen Kinder- und JugendarbeitZur Vorlage · 1507/2024/BV IV · Bezirksvertretung IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV befasst sich in ihrer Sitzung am 12. November 2024 mit der Vergabe von bezirklichen Haushaltsmitteln zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. Gegenstand der Vorlage 1507/2024/BV IV ist die finanzielle Unterstützung eines Projektes im Rahmen der bezirklichen Jugendförderung.
Auf Empfehlung des Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten soll der Förderkreis Schönebecker Jugend-Blasorchester mit einem Betrag von 500 Euro bezuschusst werden. Die Mittel sind für die Durchführung eines Probenwochenendes zweckgebunden, welches als Vorbereitung für anstehende Weihnachtskonzerte dient. In der Vorlage wird zudem eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz für das Projekt festgehalten. Damit sieht der Beschlussvorschlag eine Verwendung der Haushaltsmittel zur Unterstützung lokaler kultureller Angebote für Kinder und Jugendliche im Stadtbezirk vor.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 25.Vergabe bezirklicher Haushaltsmittel
- 26.Auftragskontrollliste
- 27.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 28.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 29.Antragseingänge von bedeutender städtebaulicher und verkehrstechnischer Relevanz
- 30.Schiedsperson Koch im neuen Schiedsamtsbezirk IV, VertretungswahlenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 31.Grundstücksangelegenheiten in Essen-BocholdErgebnis: abgesetzt/vertagt
- 32.Anfragen und Mitteilungen
- 33.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil