Umsetzung des Erlasses des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vom 17.01.2024 Absperreinrichtungen auf Verkehrsflächen der Stadt Essen, auf denen Radverkehr zugelassen ist.
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen setzt einen Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr um, der die Überprüfung und den Abbau von Absperreinrichtungen auf Radverkehrsflächen regelt. Ziel ist es, Kollisionsgefahren durch schwer erkennbare Hindernisse wie Poller oder Sperrpfosten zu reduzieren. Gemäß dem Erlass sind lediglich rot-weiß gestreifte Absperreinrichtungen zulässig, sofern eine qualifizierte Gefahrenlage nach der Straßenverkehrsordnung vorliegt.
Das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) hat hierzu ein Verfahren eingeleitet. Im ersten Schritt werden Standorte mittels digitaler Daten und Begehungen identifiziert. Bestehende Absperreinrichtungen, die nicht den Anforderungen der StVO entsprechen, sollen schnellstmöglich ersatzlos entfernt werden. Bei Vorliegen einer nachweisbaren Gefahrenlage wird eine erneute Anordnung oder eine regelkonforme Erneuerung geprüft. Zudem entwickelt das ASV Standards für Alternativen wie Beschilderungen oder Bodenmarkierungen, um neue physische Barrieren zu vermeiden.
Aufgrund begrenzter personeller Kapazitäten konzentriert sich die Umsetzung vorrangig auf das Radroutennetz und bereits bekannte Standorte. Die Bezirksvertretungen werden über den Abbau sowie jährlich über den Fortschritt der Maßnahmen informiert. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme durch die zuständigen Gremien vor.
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Beratungsfolge
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