Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Viertelstunde
- 2.Niederschrift Nr. 30 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 22.08.2024
- 3.Stadtteilprojekt Altendorf
- 4.Stadtteilprojekt Frohnhausen
- 5.Bericht der Beauftragten
- 6.Aktueller Sachstand zum Ausbau der Kinderbetreuungsangebote im Kita-Jahr 2024/2025Zur Vorlage · 1089/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zum Ausbau der Kinderbetreuungsangebote in Essen für das Kita-Jahr 2024/2025 gibt Auskunft über den aktuellen Stand der geplanten Projekte. Von den ursprünglich für dieses Jahr vorgesehenen 938 Plätzen werden voraussichtlich 523 neue Betreuungsplätze in 29 Gruppen realisiert. Diese Zahl setzt sich aus 383 Plätzen aus aktuellen Planungen sowie 140 Plätzen aus Vorjahresplanungen zusammen.
Einige Projekte verzögern sich aufgrund von Bauverzögerungen, Investorenwechseln oder neuen Bauanträgen in die kommenden Kita-Jahre. Zudem hat das Jugendamt die Bedarfszusagen für zwei Standorte in Altendorf und Dellwig zurückgenommen. Im Bereich der Kitas konnten jedoch drohende Schließungen in Altenessen-Süd und im Südostviertel durch einen Trägerwechsel verhindert werden, sodass diese Einrichtungen weitergeführt werden.
Im Bereich der Kindertagespflege verzeichnete das Stadtgebiet zum 30. Juni 2024 einen Anstieg der Kinderanzahl sowie der Anzahl der Tagespflegepersonen im Vergleich zum Vorjahr. Gleichzeitig melden zahlreiche Kindertagespflegepersonen für den Zeitraum ab August 2024 unbesetzte Plätze. Das Jugendamt prüft hierzu die weitere Entwicklung und mögliche Steuerungsmöglichkeiten. Die vollständige Planung für das Kindergartenjahr 2025/2026 wird im Februar 2025 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.aAusbau des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes hier: Umsetzungsstand zur V. Staffel des Kita-AusbauprogrammsZur Vorlage · 1052/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Erhöhung des Investitionsvolumens für die fünfte Staffel des Kita-Ausbauprogramms beschließen. Die Vorlage sieht eine Steigerung von bisher 45,84 Millionen Euro um 2,86 Millionen Euro auf insgesamt 48,70 Millionen Euro vor. Diese Anpassung resultiert aus Kostenänderungen an bereits beschlossenen Standorten. Durch die Integration der Projekte Hülsmannstraße und Mölleneystraße erhöht sich das gesamte Investitionsvolumen des Programms um weitere 9,83 Millionen Euro auf nunmehr 58,53 Millionen Euro. Mit der Aufnahme der Maßnahme Mölleneystraße in den Deckungsring „Kita-Ausbau“ wird zudem eine gegenseitige Deckungsfähigkeit aller Maßnahmen innerhalb des Programms ermöglicht.
Hintergrund der Vorlage ist die Sicherstellung der Betreuungsangebote, da im Bereich der über dreijährigen Kinder (Ü3) derzeit noch rund 1.600 Plätze fehlen. Bei den Einzelprojekten zeigen sich unterschiedliche Entwicklungen. An der Hubertstraße 25 führten Bodenbeschaffenheiten und neue Anforderungen an die Entwässerung zu einer Kostensteigerung von 0,49 Millionen Euro; die Inbetriebnahme ist für das Kindergartenjahr 2025/2026 geplant. In der Kellinghausstraße 24 verzögert sich die Fertigstellung des Bestandsgebäudes aufgrund von Umplanungen auf November 2025, während der geplante Anbau erst im Frühjahr 2027 fertiggestellt wird. Die Kita in der Fulerumer Straße 100 soll Ende September 2024 abgeschlossen sein und ab Oktober 2024 den Betrieb aufnehmen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Familienzentren in Essen: Aktualisierung der StandorteZur Vorlage · 1130/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Kita-Jahr 2024/2025 ergeben sich Anpassungen bei den Standorten der Essener Familienzentren. Der Jugendhilfeausschuss hat beschlossen, die Änderungen in der Sachverhaltsdarstellung dem Land zu melden. Die zuständigen Bezirksvertretungen haben die Informationen zur Kenntnis genommen.
Im Nordviertel wird die Kindertageseinrichtung Karlsson als neuer Verbundpartner in das bestehende Familienzentrum integriert. In Altendorf und Frohnhausen verändert sich die Zusammensetzung durch einen Trägerwechsel bei der Einrichtung in der Grieperstraße sowie die Schließung der Kita Himmelzelt. Auch in Holsterhausen scheidet eine städtische Kindertageseinrichtung aus dem Verbund aus, während im Bereich Frintrop, Dellwig und Gerschede zum 31. Juli 2025 eine Einrichtung geschlossen wird.
In Altenessen-Süd übernimmt die ZOK die Trägerschaft der Kita Großstadtkrokodile, wobei das Familienzentrum unter neuer Leitung fortgeführt wird. In Katernberg wechselt die Kita Neuhof zum Evangelischen Kindertagesstättenverband Essen. Die in Kettwig bereits im Vorjahr vorgenommene Aufteilung des Verbunds bleibt bestehen.
Durch diese Änderungen verringert sich die Anzahl der Standorte innerhalb der Familienzentren um drei Kindertageseinrichtungen. Die Höhe der Landesförderung für die 114 Förderpakete in Essen bleibt hiervon unberührt. Aktuell sind 144 Kindertageseinrichtungen sowie drei weitere Partner als Familienzentren tätig. Für das Kita-Jahr 2024/2025 wurden keine neuen Kontingente zum Ausbau der Familienzentren durch das Land bereitgestellt.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Sonderveröffentlichung „Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen in Essen“Zur Vorlage · 1119/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat eine Sonderveröffentlichung mit dem Titel „Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen in Essen“ zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Veröffentlichung basiert auf einem neuen Datenkonzept, das der Rat der Stadt Essen am 13. März 2024 beschlossen hat. Dieses Konzept dient als Grundlage für die Weiterentwicklung der kommunalen integrierten Präventionsstrategie sowie den Ausbau der Essener Präventionskette mit dem Ziel, die Teilhabechancen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu erhöhen.
Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um einen Statistikband, der nun öffentlich zugänglich gemacht wird. Die regelmäßige Bereitstellung der Daten soll eine vergleichende Betrachtung der räumlichen Verteilung von potenziellen Benachteiligungen in den Sozialräumen ermöglichen. Durch die Analyse der Daten sollen Herausforderungen frühzeitig identifiziert werden, um daraufhin Strategien auf gesamtstädtischer oder sozialraumebene Ebene zu entwickeln und Ressourcen entsprechend zu steuern.
Neben der jährlichen Veröffentlichung des Datenmaterials ist die Bildung von Zeitreihen geplant, um langfristige Trends und Entwicklungen erkennen zu können. Der vorliegende Antrag sieht vor, dass verschiedene Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss, die Fachausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, der Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I bis IX und der Rat der Stadt Essen die Sonderveröffentlichung zur Kenntnisnahme entgegennehmen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.städt. Förderschule Albert-Liebmann-Schule: Entfristung des genehmigten TeilstandortsZur Vorlage · 1177/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die dauerhafte Fortführung des Teilstandorts der Albert-Liebmann-Schule in der Adelkampstraße 25 entscheiden. Die bisherige Genehmigung für diesen Standort war befristet und endete zum 31. Juli 2024. Mit der vorliegenden Vorlage wird beantragt, die Nutzung des Gebäudes rückwirkend ab dem 1. August 2024 dauerhaft fortzusetzen.
Die Albert-Liebmann-Schule ist eine staatliche Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache für die Primarstufe. Der Teilstandort in der Adelkampstraße wurde ursprünglich im Jahr 2019 als vorübergehende Lösung nach einem Auszug aus der Lehrstraße eingerichtet. Laut Sachverhaltsdarstellung sind beide Standorte – der Hauptstandort an der Schloßwiese sowie der Teilstandort in der Adelkampstraße – für den Schulbetrieb notwendig, um den Unterricht und die Betreuung der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Die Schülerzahlen zeigen eine stabile Entwicklung mit Prognosen von etwa 480 bis 490 Lernenden in den kommenden Jahren. Da die räumlichen Kapazitäten an beiden Standorten bereits genutzt werden und keine zusätzlichen Kosten durch die Entfristung entstehen, wird die dauerhafte Nutzung befürwortet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen III und IV die Entscheidung zur Kenntnis nehmen und der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft eine entsprechende Empfehlung an den Rat ausspricht.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Trägerwechsel Jugendhaus RubensstraßeZur Vorlage · 1079/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Zum 1. Januar 2025 soll ein Wechsel in der Trägerschaft des Jugendhauses Rubensstraße stattfinden. Der bisherige Träger, der AKJ Trägerwerk e.V., wird sich aus der Verantwortung zurückziehen. Als neuer Träger übernimmt die Arbeiter-Samariter-Jugend Ruhr (ASJ Ruhr). Hintergrund ist die Entscheidung des Mutterverbandes des ASJ Ruhr, eine Immobilie in Holsterhausen zu verkaufen, wodurch ein Standort der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil entfällt.
Im Gegenzug soll die Einrichtung an der Rubensstraße gestärkt werden. Die ASJ Ruhr beabsichtigt, den Standort mit ihrer Personalstelle sowie den aktuell dort geförderten 1,5 Stellen zu übernehmen. Ein Ziel des neuen Konzepts ist der Ausbau der Kooperation mit der Gesamtschule Holsterhausen. Ein vorläufiger Entwurf zur Weiterführung der Einrichtung liegt bereits vor und wird in Zusammenarbeit mit der Verwaltung weiterentwickelt. Die AG 78 Jugendförderung hat dem Vorschlag zur Übernahme durch die ASJ Ruhr zugestimmt. Die künftige Finanzierung des Standorts ist Bestandteil der Planungen für den Kinder- und Jugendförderplan 2026–2030.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Verstetigung Haltverbote auf „Esmarchstraße“ ab der Einmündung Listerstraße rechtsseitig in Fahrtrichtung VirchowstraßeZur Vorlage · 0861/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III wird um Zustimmung gebeten, das temporäre Haltverbot auf der Esmarchstraße zwischen der Einmündung Listerstraße und der Virchowstraße dauerhaft beizubehalten. Die Maßnahme ist Teil des Projektes BeMoVe, welches die Förderung des Fahrradverkehrs zum Ziel hat. Im Rahmen dieses Projekts wurde im Herbst 2023 ein neuer Fahrradparkplatz des Universitätsklinikums Essen in Betrieb genommen.
Die Auswertung der bisherigen Testphase zeigt eine gesteigerte Nutzung der Strecke durch Radfahrer sowie eine Entlastung des Parkdrucks im Bereich des Klinikums. Trotz des Wegfalls von Parkplätzen wurden keine größeren Beschwerden über das Haltverbot registriert. Gleichzeitig wurde die Unfallkommission auf eine neue Unfallhäufungsstelle im Kreuzungsbereich Virchow-, Pelman- und Esmarchstraße aufmerksam. In einem Jahr kam es dort zu drei Unfällen, wobei zwei durch Missachtung der Vorfahrtregeln verursacht wurden.
Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Sichtachsen zu verbessern, sieht der Beschlussvorschlag neben der Verstetigung des Haltverbots auch die Anordnung von Vorfahrtgewährungszeichen sowie Wartelinien im Einmündungsbereich vor. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Sicherheit für Radfahrende zu erhöhen und die Verkehrsführung an der Kreuzung zu optimieren.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 12.Endgültige Teileinziehung der "Bardelebenstraße"Zur Vorlage · 1194/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III plant die endgültige Teileinziehung der Bardelebenstraße. Auf Grundlage eines Beschlusses vom 18. April 2024 wurde das Verfahren zur Teileinziehung bereits im April 2024 im Amtsblatt der Stadt Essen öffentlich bekannt gemacht, um Einwendungen zu ermöglichen. Da gegen die beabsichtigte Maßnahme keine Einwendungen eingegangen sind, liegt nun der Beschlussvorschlag für die endgültige Umsetzung vor.
Mit der geplanten Teileinziehung soll die Widmung der Gemeindestraße zeitweise eingeschränkt werden. In den Zeitfenstern von Montag bis Freitag zwischen 07:45 Uhr und 08:30 Uhr, von 13:00 Uhr bis 14:15 Uhr sowie von 15:45 Uhr bis 16:15 Uhr wird die Nutzung der Straße auf den Fuß- und Radverkehr sowie auf den Kraftfahrzeugverkehr für Anwohner beschränkt.
Die Entscheidung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach dem Beschluss wird die Maßnahme erneut im Amtsblatt der Stadt Essen veröffentlicht und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Die endgültige Rechtskraft der Teileinziehung hängt davon ab, ob gegen diesen Beschluss Klage erhoben wird oder die Maßnahme bestandskräftig wird.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.aGebührenordnung der Stadt Essen über die Erhebung von BewohnerparkgebührenZur Vorlage · 1219/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise anzupassen. Gemäß der Vorlage 1219/2024/6 soll die jährliche Gebühr für einen Bewohnerparkausweis von bisher 30,00 Euro auf 75,00 Euro angehoben werden. Für eine Gültigkeit von zwei Jahren würde der Betrag 150,00 Euro betragen. Zudem ist vorgesehen, die Gebühren für die Ersatzausstellung bei Verlust oder Änderungen von 15,00 Euro auf 30,00 Euro zu erhöhen.
Die Grundlage für diesen Vorschlag ist die seit 21 Jahren unveränderte Gebührensatzung sowie der Anstieg des Verwaltungsaufwands durch Sach- und Personalkosten. Bei der Kalkulation wurden verschiedene Ansätze geprüft, wobei die Stadtverwaltung eine Orientierung an den Verwaltungskosten gegenüber einem marktpreisbasierten Ansatz bevorzugt hat. Durch die Neuregelung werden bei einer geschätzten Anzahl von rund 4.000 jährlich ausgestellten Ausweisen jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa 180.000,00 Euro erwartet, um die anfallenden Verwaltungskosten zu decken. Der Beschlussvorschlag sieht eine Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — kein Beschluss gefasst zur Entscheidung in den Rat verwiesen
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.bAusweitung der Parkraumbewirtschaftung im Stadtbezirk IXZur Vorlage · 1222/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Stadtbezirk IX entscheiden. Konkret ist die Einführung der Parkzone 4 für Abschnitte der Freiherr-vom-Stein-Straße sowie für den Parkplatz „Regattaturm“ am Baldeneysee vorgesehen. Die betroffenen Flächen umfassen etwa 400 Stellplätze entlang der Straße und rund 250 Plätze auf dem Parkplatz am Regattaturm.
Die Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund einer zunehmenden Knappheit an öffentlichen Parkflächen durch steigende Zulassungszahlen und die Nutzung des Pkw für Freizeit- und Alltagsverkehr. Ziel der Bewirtschaftung ist es, die Erreichbarkeit der Gebiete sicherzustellen und durch preisliche Steuerung eine angemessene Nutzung zu ermöglichen, ohne Parkverbote einzusetzen. Da in diesem Bereich vor allem der Freizeitverkehr dominiert, soll das Parken über den gesamten Tag möglich bleiben.
Die Einführung der neuen Parkzone ist frühestens zum 1. Januar 2025 geplant. Die Abrechnung erfolgt über neue Parkscheinautomaten sowie per App. Das Gebührenmodell sieht für die Parkzone 4 unter anderem ein Tagesticket für 5,00 Euro vor, das bis Mitternacht gültig ist. Vor der Umsetzung finden Abstimmungsgespräche mit Anrainern und ansässigen Vereinen statt, um Interessen wie die Entladung von Sportbooten zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — kein Beschluss gefasst zur Entscheidung in den Rat verwiesen
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.cUmsetzung des Erlasses des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vom 17.01.2024 Absperreinrichtungen auf Verkehrsflächen der Stadt Essen, auf denen Radverkehr zugelassen ist.Zur Vorlage · 1314/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen setzt einen Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr um, der die Überprüfung und den Abbau von Absperreinrichtungen auf Radverkehrsflächen regelt. Ziel ist es, Kollisionsgefahren durch schwer erkennbare Hindernisse wie Poller oder Sperrpfosten zu reduzieren. Gemäß dem Erlass sind lediglich rot-weiß gestreifte Absperreinrichtungen zulässig, sofern eine qualifizierte Gefahrenlage nach der Straßenverkehrsordnung vorliegt.
Das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) hat hierzu ein Verfahren eingeleitet. Im ersten Schritt werden Standorte mittels digitaler Daten und Begehungen identifiziert. Bestehende Absperreinrichtungen, die nicht den Anforderungen der StVO entsprechen, sollen schnellstmöglich ersatzlos entfernt werden. Bei Vorliegen einer nachweisbaren Gefahrenlage wird eine erneute Anordnung oder eine regelkonforme Erneuerung geprüft. Zudem entwickelt das ASV Standards für Alternativen wie Beschilderungen oder Bodenmarkierungen, um neue physische Barrieren zu vermeiden.
Aufgrund begrenzter personeller Kapazitäten konzentriert sich die Umsetzung vorrangig auf das Radroutennetz und bereits bekannte Standorte. Die Bezirksvertretungen werden über den Abbau sowie jährlich über den Fortschritt der Maßnahmen informiert. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme durch die zuständigen Gremien vor.
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- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Änderung der Verkehrsführung im Stubertal durch eine Baumaßnahme der Stadtwerke EssenZur Vorlage · 1307/2024/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III befasst sich mit der Änderung der Verkehrsführung im Stubertal aufgrund einer Baumaßnahme der Stadtwerke Essen AG. Im Bereich der Hausnummern 39 bis 57 ist die Erneuerung von Wasser- und Gasversorgungsleitungen vorgesehen. Die Arbeiten werden voraussichtlich eine Dauer von etwa sechs Monaten in Anspruch nehmen, wobei der Beginn für das vierte Quartal des Jahres 2024 geplant ist.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung III der geänderten Verkehrsregelung während der Bauphase zustimmt. Die Entscheidung über Änderungen der Verkehrsführung liegt gemäß § 10 Abs. 1 c) der Hauptsatzung in der Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Zur Erläuterung der Maßnahme und der damit verbundenen Regelungen liegen ein Schreiben der Stadtwerke sowie ein Lageplan vor, die den Umfang der Verkehrsänderungen darlegen.
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- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Neue Abfallbehälter in AltendorfZur Vorlage · 1302/2024/GRÜNE/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD in der Bezirksvertretung III haben mit der Vorlage 1302/2024 einen Antrag auf die Aufstellung neuer Abfallbehälter im Essener Stadtteil Altendorf eingereicht. Der Antrag sieht vor, die Verwaltung mit einer Prüfung zu beauftragen, zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten an verschiedenen Standorten einzurichten.
Konkret werden zwei großvolumige Abfallbehälter mit Deckel auf dem Platz vor der Christuskirche sowie zwei Behälter für Zigarettenasche auf dem dahinterliegenden Spielplatz angefordert. Des Weiteren sollen am westlichen Ende des Niederfeldsees, im Bereich der Sitzgruppe, ein sowie an der Uferpromenade bei der Grieperstraße ein weiterer Abfallbehälter platziert werden.
Die Initiative begründet sich mit Hinweisen aus der Bevölkerung und von Mitarbeitenden der Christuskirche auf ein Müllaufkommen im Umfeld der Kirche. Zudem wird die Verschmutzung durch Zigarettenreste am westlichen Ende des Niederfeldsees angeführt.
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- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Einstimmig mit Änderung beschlossen
Ergebnis: Einstimmig mit Änderung beschlossen - 15.Verkehrsüberwachung Rad-Wanderweg Rheinische Bahn im Bereich NiederfeldseeZur Vorlage · 1303/2024/GRÜNE/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD in der Bezirksvertretung III haben einen Antrag zur verstärkten Verkehrsüberwachung auf dem Rad-Wanderweg der Rheinischen Bahn im Bereich des Niederfeldsees vorgelegt. Mit der Vorlage 1303/2024/GRÜNE/SPD wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob eine Ausweitung der Überwachung in bestimmten Zeitfenstern möglich ist. Dies betrifft insbesondere die Morgenstunden zwischen 7 und 9 Uhr sowie die Nachmittage zwischen 17 und 18 Uhr sowie an Wochenenden.
Die Antragsteller Ahmad Omeirat und Klaus Persch führen aus, dass die bisherige Anbringung von Piktogrammen auf der Fahrbahn keine Veränderung der verkehrlichen Situation bewirkt habe. Es liegen Berichte über Beinahe-Unfälle vor, bei denen Fußgänger durch Radfahrer oder Nutzer von Elektrorollern gefährdet wurden. Zudem werden Mängel an der Ausstattung von Fahrrädern, wie fehlende Klingeln oder blendende Vorderlichter in der Dämmerung und Nacht, angeführt. Darüber hinaus wird berichtet, dass Baustellenabsicherungen im Bereich zwischen Grieperstraße und der Brücke Altendorfer Straße durch Radfahrende beiseite geschoben wurden, was die Bauarbeiten beeinträchtigte.
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- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Sitzungstermine der Bezirksvertretung III für 2025Zur Vorlage · 1304/2024/BV III · Bezirksvertretung III
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III befasst sich mit der Festlegung der Sitzungstermine für das Jahr 2025. Auf Grundlage eines Vorschlags der Bezirksbürgermeisterin sollen die Termine für das kommende Jahr zur Kenntnis genommen werden. In den vergangenen Jahren wurde vereinbart, die Sitzungen grundsätzlich am dritten Donnerstag im Monat abzuhalten, sofern keine Überschneidungen mit den Terminen des Rates der Stadt Essen oder mit Ferien- und Feiertagszeiten vorliegen.
Die Planung für 2025 berücksichtigt dabei insbesondere die für September vorgesehene Kommunalwahl. Die Sitzungstermine nach den Sommerferien werden daher unter Berücksichtigung dieses Ereignisses terminiert. Für die neue Wahlperiode, die am 1. November 2025 beginnt, ist die konstituierende Sitzung der Bezirksvertretung III für den 13. November 2025 vorgesehen.
Hinsichtlich der Fristen für die Einreichung von Anträgen und die Veröffentlichung der Tagesordnungen orientiert sich die Planung an der Geschäftsordnung. Die Freischaltung der Tagesordnung sowie der Postversand erfolgen spätestens am Montag der Sitzungsvorwoche. Als regelmäßiger Termin für den Antragsschluss wurde in der Jahresübersicht der jeweils vorangehende Freitag festgelegt.
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- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Zuwendungen an Vereine, Verbände und InstitutionenZur Vorlage · 1293/2024/BV III · Bezirksvertretung III
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In der Sitzung der Bezirksvertretung III am 19. September 2024 wird über verschiedene Zuwendungen an Vereine, Verbände und Institutionen entschieden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht finanzielle Unterstützungen für mehrere Projekte im Stadtbezirk vor.
Ein Teil der Mittel ist für den Förderverein der Bodelschwingschule vorgesehen, um die Anschaffung von Pausenspielboxen zu ermöglichen. Ebenso sind Zuwendungen für den Förderverein der Kita Kämpenstraße enthalten. Diese sollen die Einrichtung eines Bauwagens sowie die technische Ausstattung, bestehend aus Solarzellen und einem Regenwasserablauf für den Bauwagen, finanzieren.
Zudem ist eine Förderung für den Bürgerverein Frohnhausen vorgesehen. Die Zuwendung dient der Durchführung des Parkfestes im Riehlpark, welches am 3. Oktober 2024 stattfinden soll. Die entsprechende Vorlage wurde von Fölster unterbreitet.
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- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — (kein Text vorhanden)
Ergebnis: (kein Text vorhanden) - 18.Mitteilungen der Verwaltung
- 19.Anfragen
- 20.Unerledigte Beschlüsse
- 21.Termine
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 22.Grundstücksangelegenheiten
- 23.Öffentlich geförderter WohnungsbauErgebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben
- 24.Mitteilungen und Anfragen
- 25.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil