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Vorlage

Endgültige Teileinziehung der "Bardelebenstraße"

1194/2024/6 19.09.2024 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung III plant die endgültige Teileinziehung der Bardelebenstraße. Auf Grundlage eines Beschlusses vom 18. April 2024 wurde das Verfahren zur Teileinziehung bereits im April 2024 im Amtsblatt der Stadt Essen öffentlich bekannt gemacht, um Einwendungen zu ermöglichen. Da gegen die beabsichtigte Maßnahme keine Einwendungen eingegangen sind, liegt nun der Beschlussvorschlag für die endgültige Umsetzung vor.

Mit der geplanten Teileinziehung soll die Widmung der Gemeindestraße zeitweise eingeschränkt werden. In den Zeitfenstern von Montag bis Freitag zwischen 07:45 Uhr und 08:30 Uhr, von 13:00 Uhr bis 14:15 Uhr sowie von 15:45 Uhr bis 16:15 Uhr wird die Nutzung der Straße auf den Fuß- und Radverkehr sowie auf den Kraftfahrzeugverkehr für Anwohner beschränkt.

Die Entscheidung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach dem Beschluss wird die Maßnahme erneut im Amtsblatt der Stadt Essen veröffentlicht und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Die endgültige Rechtskraft der Teileinziehung hängt davon ab, ob gegen diesen Beschluss Klage erhoben wird oder die Maßnahme bestandskräftig wird.

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