städt. Förderschule Albert-Liebmann-Schule: Entfristung des genehmigten Teilstandorts
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die dauerhafte Fortführung des Teilstandorts der Albert-Liebmann-Schule in der Adelkampstraße 25 entscheiden. Die bisherige Genehmigung für diesen Standort war befristet und endete zum 31. Juli 2024. Mit der vorliegenden Vorlage wird beantragt, die Nutzung des Gebäudes rückwirkend ab dem 1. August 2024 dauerhaft fortzusetzen.
Die Albert-Liebmann-Schule ist eine staatliche Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache für die Primarstufe. Der Teilstandort in der Adelkampstraße wurde ursprünglich im Jahr 2019 als vorübergehende Lösung nach einem Auszug aus der Lehrstraße eingerichtet. Laut Sachverhaltsdarstellung sind beide Standorte – der Hauptstandort an der Schloßwiese sowie der Teilstandort in der Adelkampstraße – für den Schulbetrieb notwendig, um den Unterricht und die Betreuung der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Die Schülerzahlen zeigen eine stabile Entwicklung mit Prognosen von etwa 480 bis 490 Lernenden in den kommenden Jahren. Da die räumlichen Kapazitäten an beiden Standorten bereits genutzt werden und keine zusätzlichen Kosten durch die Entfristung entstehen, wird die dauerhafte Nutzung befürwortet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen III und IV die Entscheidung zur Kenntnis nehmen und der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft eine entsprechende Empfehlung an den Rat ausspricht.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 25.09.2024einstimmig beschlossen
- 19.09.2024Kenntnis genommen
- 11.09.2024einstimmig empfohlen
- 10.09.2024Kenntnis genommen